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Experten-Antwort

Psychosomatische Reha in der Therapiepause

von Kurt26.05.2022 | 12:31
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn eine Therapie den Stunden nach beendet ist, braucht man eine sogenannte Therapiepause von 2 Jahren, wo es keine mehr verschrieben gibt. Das gleiche Problem bei Physiotherapie, nach 18 Einheiten ist Ende, es sei denn die Therapeuten schreiben Gutachten, was sie aber nicht machen Nun wollte ich eine Reha machen und diese wurde abgelehnt mit der Begründung, ich hätte zu Hause nicht alles ausgenutzt an Therapie. Das konnte ich im Widerspruch widerlegen und beweisen, das ich alle Therapien, die die Kasse hergibt, bis zum Ende genutzt habe. Der Widerspruch wurde auch abgelehnt mit der Begründung, die Therapie zu Hause würde ausreichen. Nun möchte ich einfach einen neuantrag stellen, aber ich weiß nicht genau, wie ich noch beweisen soll, das ich mich gerade in der von den Krankenkassen verordnete Therapiepause befinde und nicht etwa keine Lust habe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kurt,

Sie können jederzeit einen erneuten Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), der der Gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI.

Folglich erfolgt die Prüfung der Notwendigkeit von einzelnen Leistungen nach unterschiedlichen Kriterien bzw. unter verschiedenen Voraussetzungen.

So normiert § 10 SGB VI, dass Leistungen zur Teilhabe erbracht werden können, wenn eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung vorliegt und durch die Leistungen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit voraussichtlich abgewendet beziehungsweise eine wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bewirkt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. "Voraussichtlich" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der angestrebte Erfolg mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Zudem muss der Betroffene körperlich und psychisch in der Lage und bereit sein, an der Rehabilitation aktiv mitzuwirken.

Maßgebende Kriterien sind demnach das Vorliegen von Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und günstiger Prognose für einen Rehabilitationserfolg.

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4 Antworten

Frageam 26.05.2022 | 14:18
Hallo Kurt Es ist so, dass eine ambulante Psychotherapie zeitlich durch die KK begrenzt wird. Anschließend wird in der Regel eine zweijährige Therapiepause vorgegeben, welche jedoch nicht komplett so ablaufen muss, da man auf normalem ÜW-Schein einmal im Quartal eine Sitzung buchen kann, sodass man den Kontakt zum Therapeuten aufrecht erhalten kann. Als nach 100 bewilligten Stunden bei mir die offizielle 2jährige Pause einsetzte, habe ich in der Zeit jeden Monat eine Sitzung selber finanziert, bzw alle drei Monate wurde die Sitzung über ÜW-Schein abgerechnet. Nach der 2jährigen offiziellen Pause bewilligte die KK erneut 60 Therapie-Stunden. Außerdem konnte ich zusätzlich, innerhalb einer Kleingruppentherapie (5 Teilnehmer), an einer Achtsamkeits-Entspannungstherapie einmal monatlich auf KK-Bewilligung teilnehmen. Die Gruppe bestand fast 8 Jahre lang. Das gleiche Procedere bei Physiotherapie. Sie haben mit den 3x 6 Einheiten Physiotherapie das erste Kontigent ausgeschöpft, welches die Heilmittelverordnung so hergibt. Jedoch ist es noch lange nicht Ende damit. In der Regel gilt es zwar therapeutisch zu pausieren und die erlernten Übungen in Eigenverantwortung !!! nun fortzuführen. Ihr Arzt kann Ihnen, nach der Pause, dann erneut ein Rezept oder auch Folgerezepte ausstellen, jedoch wieder nur in der Regel maximal 3x a 6 Einheiten. Sollte der gesundheitliche Zustand sich dabei immer noch nicht stabilisieren, könnte Ihnen der Arzt eine Langfristverordnung zur Physiotherapie ausstellen (das habe ich über elf Jahre am Stück erhalten), die zunächst aber bei der zuständigen KK angefragt und zur Bewilligung vorgelegt werden muss. Sie verstehen, was ich Ihnen aufzeigen möchte, dass die Ablehnungsbegründung ggf doch fundiert sein könnte, da Ihnen auch zu Hause weitere therapeutische Optionen zunächst noch offen stehen, sofern diese ärztlicherseits ausreichend gegenüber dem jeweiligem Leistungsträger begründet würden. Lediglich im Widerspruch zu argumentieren, alles ja fleißig getan zu haben was die KK an akuten Möglichkeiten einem angeboten hat und nun nach 18 Physio-Therapieeinheiten ggf als ambulant austherapiert zu gelten, um eine Reha damit zu rechtfertigen, kann eher als Widerspruchsgrund nicht verwendet werden. Es gibt therapeutische ambulante Möglichkeiten, die jedoch nicht der Physiotherapeut vorab beweisführend gutachterlich vorlegen muss, sondern Ihr behandelnder Arzt gegenüber der KK, um für Sie weitere therapeutische Notwendigkeiten in die Wege zu leiten. Einen Neuantrag können Sie natürlich stellen ... Ich rate Ihnen aber dazu, dann auch neue ärztliche Unterlagen mit einzureichen, die diesen auch berechtigen, ansonsten wird er wohl wenig Erfolg haben. Alles Gute
Qwertexam 26.05.2022 | 21:28
Ein Wechsel der Psychotherapie-Schule kann genutzt werden, um die Therapiepause zu umgehen. Ebenfalls wäre eine Tagesklinik eventuell hilfreich, wahrscheinlich sogar auch a schließend bei der Rehaempfehlung. Haben Sie einen Psychiater und diesen für die Reha-Beantragung (irgendein Formular mit S500 oder so) einbezogen?
Kurtam 27.05.2022 | 06:06
Ein Wechsel des Therapeuten ist nicht möglich, da die hier alle eine Wartezeit von 12 Monaten und mehr haben. Die Therapeutin hat ja eine Rehaempfehlung geschrieben, aber die ist zu alt sagt die DRV, sie nebeligen einen aktuellen Befund. Ein Psychiater, der den Patienten nicht kennt, schreibt auch keine Arztberichten. Das gesamte Problem ist der Therapeutenmangel und die Therapeuten Pause. Das versteht die DRV irgendwie nicht. Die schreiben, man soll zur Therapie zu Hause gehen, weil sie keine Reha bezahlen wollen, aber das man zu Hause nichts bekommt, ist denen völlig egal weil das ja die Angelegenheit der Krankenkasse ist. Andere Leute bekommen auch eine Reha wie machen die das? Ich zahle seit über 30 Jahren ein. Manchmal denke ich, es wird ausgewürfelt wer eine Reha bekommt und wer nicht.
docham 27.05.2022 | 09:47
"Das gesamte Problem ist der Therapeutenmangel und die Therapeuten Pause. Das versteht die DRV irgendwie nicht. Die schreiben, man soll zur Therapie zu Hause gehen, weil sie keine Reha bezahlen wollen, aber das man zu Hause nichts bekommt, ist denen völlig egal weil das ja die Angelegenheit der Krankenkasse ist." Ihnen würde anscheinend eine Fortführung der bisher von der Krankenkasse finanzierten Therapie reichen. Sie bestätigen damit die Entscheidung der DRV, dass Sie eigentlich keine Reha brauchen. Und deshalb kann die DRV keine Reha bewilligen. Es gibt nämlich einfach keine rechtliche Grundlage, nach der die DRV eine Reha zahlen kann, nur weil die Krankenkasse nicht mehr zahlen kann/will bzw. Ihre Therapeuten keinen entsprechenden Bericht schreiben. Dass Sie sich in dieser Situation vom Gesundheitswesen im Stich gelassen fühlen, kann ich nachvollziehen. Aber entweder Sie können etwas mit den Lösungsansätzen von Frage anfangen oder Sie müssen nochmal mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihren Reha-Bedarf reden.
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