Hallo Libelina,
Ihr Rentenversicherungsträger prüft anhand ärztlicher Unterlagen, ob Sie die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass Sie die Erstellung eines Befundberichtes veranlassen. Sie können Ihrem Antrag bereits vorhandene ärztliche Unterlagen beifügen. Ihr Rentenversicherungsträger fordert dann - falls notwendig - weitere Befundberichte oder Gutachten an.
Mit freundlichen Grüßen