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Psyschichsomatische Kur......

von sandy197419.04.2007 | 22:12
2983 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, Ich hatte schon mal nachgefragt wegen einer Mutter-Kind Kur.Ich war heut beim arzt und der hat mir meinen Antrag ausgefüllt.Ich war wie gesagt schon mal in Kur und da hat die LVA die Kosten übernommen..Werde den Antrag nächste Woche zur LVA schicken und abwarten...Wenn der Kostenträger wieder die LVA ist,welche Kliniken kommen für Mütter mit Kinder für Psyschiche Erkrankungen in frage? kann man sich aussuchen wann?von wegen Schulpflichtiges Kind(in den Ferien zb) MFG Sandy

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sandy,

wie schon am 18.4. ausgeführt, haben Sie ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Klinik. Welche Klinik bei Ihnen besonders geeignet ist hängt stark mit der Art Ihrer Erkrankung zusammen. Viele Kliniken haben sich auf bestimmte Formen psychisch bedingter Erkrankungen spezialisiert. Eine Empfehlung für bestimmte Kliniken ist daher kaum sinnvoll, da wir Ihr konkretes Krankheitsbild nicht kennen. Ihr Arzt oder Rentenversicherungsträger kann da bestimmt qualifizierter weiterhelfen.

Bei der Antragstellung sollten Sie unbedingt angeben, dass Ihre Kinder als Begleitkinder, möglichst in den Ferien, mit aufgenommen werden sollten.

7 Antworten

Deutschlehreram 20.04.2007 | 06:45
Psychisch!!!!!!
Nixam 20.04.2007 | 07:14
Psychosomatische Klinik Kinzigtal sollte das heissen. Ob auch für Kinder geeignet, ist mir nicht bekannt.Nachfragen!
Nixam 20.04.2007 | 07:08
Die Klinik wird vom RV-Träger festgelegt. Wenn Ihnen die Reha-Klinik nicht gefällt, dürfen Sie gerne ein Schreiben aufsetzen mit dem Inhalt: "Hiermit beantrage ich eine Heilstättenänderung. Ich würde gerne nach.....fahren." Sie können aber auch auf dem Reha-Antrag einen Vermerk machen "Heilstättenwunsch....-Klinik in....". Sicher wird man versuchen, Ihrem Wunsch nachzukommen,wenn aus medizinischer Sicht(med.geeignete Klinik) nichts im Wege steht. Es gibt viele Klinken(Psychosomatische Klinik Kinzigtag z.B.). Die Belegung ist jedoch von RV-Träger zu RV-Träger aufgrund regionaler Schwerpunkte variabel. Die weitere Frage: Sollen Sie behandelt werden oder sollen nur die Kinder behandelt werden? Bei Kinder-HV einen Ferienwunsch zu haben ist ein Ding "der Unmöglichkeit", jetzt im April einen Antrag auf Kinder-HV zu stellen und einen Schulferien-Einberufungstermin zu wünschen. Sicher ist alles besetzt. Das hätten Sie breits im Februar beantragen müssen aber vielleicht haben Sie noch Glück.Wenn nur die Kinder behandelt werden, ist fraglich, ob Sie als Begleitperson unbedingt mitmüssen. Die Kinder werden vor Ort und auch bei der Anreise - Sammeltransport - sehr gut betreut. Eigentlich ist das nicht gut, wenn Sie da unbedingt nur als Begleitperson mitfahren möchten; ausser Sie müssten selbst auch behandelt werden und beanspruchen auch eine Bewiligung für sich selbst.
sandy1974am 20.04.2007 | 08:59
Hallo, erstmal vielen Dank! Werde jetzt einfach mal abwarten.....Die Kinder kommen eigentlich nur als Begleitperson mit-ich brauche Hilfe.... MFG Sandy
Nixam 20.04.2007 | 10:11
Das ist kein Problem. Die Kinder können meistens im Rahmen der zu gewährenden Haushaltshilfe anstelle von Haushaltshilfe in der Klinik mitaufgenommen werden und werden während Ihrer Behandlungen entsprechend von Erzieherinnen/Lehrerinnen etc. entsprechend beschäftigt. Weitere Kliniken sind Eifelklinik in Manderscheid Westerwaldklinik in Waldbreitbach Klinik Ortenau in Zell Fachklinik Hochsauerland in Schmallenberg Klinik Schömberg in Schömberg Dr.Ehrenwallsche Klinik in Bad Neuenahr-Ahrweiler Fachklinik Hofheim im Taunus Klinik Reinerzau in Alpirsbach Nur um ein"paar" Kliniken genannt zu haben. Die Belegung der Kliniken ist Tagespflegekostensatz-abhängig und deshalb von RV-Träger zu RV-Träger variabel. Viel Erfolg!
sandy1974am 20.04.2007 | 10:34
Hallo, Vielen Dank nochmal...erkundige mich mal bei den Kliniken. Die Klinik Reinerzau in Alpirsbach gibt es leider nicht mehr-war 2000 dort. MFG Sandy
WFam 20.04.2007 | 10:35
Sie haben auch ein Mitspracherecht gem. SGB IX Abs. 9 "Mitspracherecht zur Teilhabe", das leider immer wieder von der DRV n i c h t beachtet wird.
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