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Experten-Antwort

Qualifizierendes Praktikum

von Norbert Esser09.02.2021 | 09:50
152 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgende Frage. Zur Erlangung der Fachhochschulreife habe ich 1978/79 ein Praktikum absolviert. Gelernt habe ich bereits, dass diese Zeit nicht als Beitragszeit gilt. Auch Anrechnungszeiten sind wohl auf 8 Jahre begrenzt!? Allerdings komme ich nur auf 7 Jahre Anrechnungszeit. Geht da was?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Norbert,

Praktikantenzeiten sind regelmäßig keine „Fachschulausbildung“ und keine „Hochschulausbildung“. Dies gilt sowohl für Praktikantenzeiten, die vor Beginn der Ausbildung abgeleistet werden, auch wenn sie Voraussetzung für die Aufnahme an der betreffenden Fachschule oder Hochschule sind, als auch für Praktikantenzeiten (zum Beispiel Anerkennungspraktikum, Berufspraktikum), die nach bestandener schulischer Prüfung abgeleistet werden.

Für Praktikantenzeiten bestand regelmäßig Versicherungspflicht, sodass Pflichtbeiträge zu entrichten waren. Das gilt nur dann nicht, wenn die Praktikantenzeiten während einer „Fachschulausbildung“ absolviert werden, weil sie in der Ausbildungs- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind und die Praktikanten für die Dauer der praktischen Tätigkeiten weiterhin als Fachschüler der jeweiligen Fachschuleinrichtung angehören. In diesem Fall kann eine Anerkennung als Anrechnungszeit in Betracht kommen.

Ob bezüglich der Anerkennung dieser Zeiten „was geht“, können wir nicht abschließend beurteilen, da uns nicht alle Umstände Ihres Falles bekannt sind. Ihr Rentenversicherungsträger kann die Anerkennung des Praktikums als Beitragszeit oder Anrechnungszeit anhand Ihrer Unterlagen im Rahmen eines sogenannten Antrages auf Kontenklärung prüfen. Hierfür steht Ihnen folgendes Antragstool zur Verfügung:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam

Aufgrund der besonderen Situation können momentan Anträge auch telefonisch gestellt werden. Zur Terminabsprache nutzen Sie bitte unsere kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Doc Esseram 09.02.2021 | 09:54
Zunächst wäre es ratsam Ihre Frage zu präzisieren. "Geht da was?" Was soll da "gehen"?
Deutsche Rentenversicherung
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