Hallo Sonnenblume,
unabhängig davon, dass unter 9.2 nicht nach einem Rehaantrag gefragt wird, stellt die DRV den Eintritt der Erwerbsminderung nach verschiedenen Kriterien fest. Insofern hat W°lfgang recht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung