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Experten-Antwort

R0100 S.10 Nr.9.2

von Sonnenblume17.04.2021 | 18:43
66 Ansichten
3 Antworten

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Bei meiner telef.Beantragung der Erwerbsminderungsrente wurde bei dem Punkt 9.2 ( Beziehen oder bezogen Sie bereits eine Rente aus eigener Versicherung oder haben Sie eine solche beantragt- Ja Rente habe ich keine, aber eine Reha hatte ich beantragt. beantragt- Datum meines Rehaantrages 05/2020 Nun mache ich mir Sorgen, dass diese Datum dann auch für die eventl. Rente maßgebend ist. Ist das so? Ich wollte aber gern das Datum der Antragstellung als Beginn, da ich frei entscheiden kann. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenblume,

unabhängig davon, dass unter 9.2 nicht nach einem Rehaantrag gefragt wird, stellt die DRV den Eintritt der Erwerbsminderung nach verschiedenen Kriterien fest. Insofern hat W°lfgang recht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 17.04.2021 | 19:55
Hallo Sonnenblume, das Datum des Versicherungsfalls der EM können Sie sich nicht aussuchen, das wird nach soz.-med. Kriterien + Ihrem aktuellen Leistungsvermögen von der DRV festgelegt. Das kann - ein formloser Antrag - ein Reha-Antrag - eine erste AU - ein Reha-Abschlussbericht - eine Begutachtung im EMRT-Verfahren - ein Datum nach gerichtlicher Klärung sein - ... Bei R0100, 9.2 gehört natürlich kein [Ja] hin, da es Ihr Erstantrag ist ... Gruß w.
Valzuunam 19.04.2021 | 09:54
Falls es bereits zu einer Umdeutung gekommen ist, und der Rehaantrag damit von Gesetzes wegen als Rentenantrag gilt ist diese Angabe korrekt. Ob Sie darüber (noch) disponieren können hängt dann davon ab ob Sie von der Krankenkasse oder Agentur für Arbeit zur Antragstellung schriftlich aufgefordert wurden.
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