Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

R0100 Ziffer 11.3.4

von Marleen08.06.2020 | 14:57
458 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, bin dabei einen Rentenantrag zu stellen. Für mich ist da eine Frage "R0100/Ziffer 11.3.4" nicht ganz eindeutig. Dort wird gefragt: Sollen Beitragsaufwendungen bei einer privaten Krankenversicherung für Familienangehörige berücksichtigt werden? Meine Frage war: Gilt das auch für "freiwillig Versicherte Familienmitglieder"? ja, für beide dann aber: nein, eine "freiwillige Versicherung ist anzusehen, wie eine GKV" und zählt nicht dazu. Der DRV-Mitarbeiter hat mir telefonisch zunächst gesagt: ja, für beide dann aber: nein, eine "freiwillige Versicherung ist anzusehen, wie eine GKV" und zählt nicht dazu. Mittlerweile habe ich durch lesen hier herausgefunden, dass beides gleich behandelt wird. Nun wäre noch zu klären, ob die Familienanghörigen nur dann berücksichtigt werden können, wenn ich auch freiwillig versichert bin und im selben Vertrag. Oder 2.) wenn ich oder das Familienmitglied je eine eigene "freiwillige Versicherung" haben Oder 3.) Wird das Familienmitglied überhaupt nicht berücksichtigt, wenn ich "gesetzlich versichert" bin und mein Sohn "freiwillig versichert" ist, ich aber die Beiträge leiste, da er kein eigenes Einkommen hat? meine private Konstellation ist: Rentenantragsteller(ich) = gesetzlich versichert Familienangehöriger = freiwillig versichert Ich tippe, dass wenn ich GKV bin, keine Berücksichtigung für meinen Sohn stattfinden kann, finde dann aber die Fragestellung im Rentenantrag nicht eindeutig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marleen,

den Ausführungen von Siehe hier schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Valzuun am 08.06.2020 | 15:54
Wenn bzw. solange der Angehörige (hier der Sohn) familienversichert ist entstehen dadurch keine Beitragsaufwendungen. Die Familienversicherung ist schließlich beitragsfrei. Was sollte da also (in Ihrem Fall) berücksichtigt werden?
Marleenam 08.06.2020 | 15:58
Mein Sohn ist nicht familienversichert (er ist 28 Jahre), sondern wie oben geschrieben "Freiwillig versichert" und ich zahle jeden Monat 199 € und ein paar Gequetschte für ihn.
Siehe hieram 08.06.2020 | 16:32
Hallo Marleen, da Sie selbst gesetzlich versichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu einer privaten/freiwilligen Versicherung, weder für sich selbst, noch für einen Familienangehörigen. Vielmehr wird Ihre Rente um den zu berücksichtigenden halben Beitrag zur KV gekürzt, die andere Hälfte trägt die DRV. Beiträge zur PV sind von Ihnen alleine zu tragen. Ob Ihr Sohn im Rahmen der KVDR dann einen Anspruch auf Familienversicherung hätte, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse. Weitere ausführliche Informationen zu den Fragen im Antragsformular finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Marleenam 08.06.2020 | 16:36
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft und Hilfe!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026