Hallo Engel,
für die Bescheinigung von Arbeitsentgelt bei Altersteilzeitarbeit verwenden Sie bitte den Vordruck R0664.
Dort wird genau erläutert, welche Beträge einzutragen sind. Als laufendes monatliches Bruttoarbeitsentgelt ist der Betrag ohne Aufstockungsbetrag und ohne laufende Sonderzuwendungen einzutragen. Der Aufstockungsbetrag und die laufenden jährlichen Sonderzuwendungen sind in diesem Vordruck gesondert zu bescheinigen. Einmalzahlungen (z. B. Jubiläumszuwendungen) sind wie bei "normalem" Arbeitsentgelt dem Entgelt im Monat der Auszahlung zuzuschlagen und entsprechend zu bescheinigen.