Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

R0820 vorsorglich mit abgeben? Noch pflichtversichert über ALG1

von Nic17.10.2021 | 13:40
1464 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Nach einer Umdeutungsprüfung beantrage ich nach erfolgloser REHA gerade EM Rente Ich beziehe derzeit ALG1 nahtlos nach Aussteuerung und bin darüber in der GKV pflichtversichert. Für die KVdR erfülle ich die Vorraussetzungen nicht. Wenn das ALG endet muss ich mich freiwillig versichern. 1. Wenn ich Teil EM und ALG zeitgleich beziehe, wäre ich pflichtversichert und müsste keinen Zuschuss beantragen? Würde dann der Beitragsteil Teil von der DRV an die KK abgeführt ? 2. Bei voller EM Rente fiele ja das ALG weg und ich müsste mich freiwillig versichern. Wie erkläre ich das im Formular R0820 ? Wenn ich dort ankreuze, derzeit (noch) pflichtversichert zu sein, wird der Antrag dann nicht gleich abgelehnt? Wie sollte ich also vorgehen? Vielen Dank im Vorau Nic

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nic,

im Formular R0100 können Sie die Frage 11.3 vorsorglich bejahen.

Ob Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen, wird Ihre Krankenkasse im Rahmen des Rentenantrages prüfen (Formular R0810).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 17.10.2021 | 14:55
Hallo Nic, erst einmal sollten/müssen Sie das Formular R0810 ausfüllen, damit dann die Krankenkasse feststellen kann, ob Sie die Voraussetzungen zur KVdR erfüllen, denn die entscheidet über Ihren Versichertenstatus. Hierzu können Sie auch noch das Merkblatt zur KVdR beachten R0815. Da Sie bisher offenbar freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, dürften die Voraussetzungen vorliegen. Das beantwortet Ihnen aber in erster Linie Ihre zuständige KK, nicht die DRV. Und dann warten Sie erst einmal das Ergebnis des Rentenantrages ab. Sofern dann doch notwendig können Sie das Formblatt 0820 immer noch später einreichen. Im Moment aber sollten Sie sich keinen Kopf über 'ungelegte Eier' machen, sondern vor allem nun den Hauptantrag auf den Weg bringen, damit überhaupt bearbeitet werden kann, ob Sie halb- oder voll oder doch auch gar nicht erwerbsgemindert sind. Denn auch das ALGI wird ja nicht endlos bezahlt. Alles Gute!
W°lfgangam 17.10.2021 | 19:36
Hallo Nic, der R0820 ist doch nur der (nachträgliche) Antrag für die Zuschusszahlung selbst, wenn man das (ggf. vorsorgliche) Kreuz zum Beitragszuschuss im (bereits weggeschickten) Hauptantrag R0100 bei Ziff. 11.3 vergessen hat. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026