Hallo v5,
Sie können auch Fotokopien oder Abschriften der Unterlagen, sofern deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt ist, einreichen. Diese Bestätigung (keine amtliche Beglaubigung) kann durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, deren Versichertenberater bzw. Versichertenältesten, durch die anderen Sozialleistungsträger(z. B. Krankenkassen), durch die Versicherungsämter bzw. die Stadtverwaltungen oder Gemeindeverwaltungen erfolgen.Die Bestätigung erfolgt kostenlos. Wenden Sie sich daher zur Bestätigung der Originalunterlagen an eine entsprechende Stelle .