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Experten-Antwort

R500 Hinterbliebenenrente per Post

von v521.05.2016 | 09:45
1931 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich fülle gerade für meine Oma den Antrag auf Hinterbliebenenrente aus. Nun sind unter Punkt 19 "Bestätigungsvermerk" verschiedene Angaben wie z. B.: * Die Angaben zur Person der Rentenbewerberin werden bestätigt durch: gültigen Personalausweis * Die Angaben zum Geburtsdatum des verstorbenen Versicherten werden bestätigt. * Sterbedatum werden bestätigt. * Tag der Eheschließung werden bestätigt. usw. Für diese ganzen Punkte werden ja verschiedene Urkunden und Ausweispapiere benötigt. Wie gehe ich hier vor? Ich kann ja schlecht ihren Personalausweis bzw. das Familienstammbuch verschicken. Eine Kopie davon anfertigen darf ich aber nach gültigem Recht genausowenig. Persönliche Abgabe des Antrags ist auch nicht möglich. Die Gemeindeverwaltung lehnt die Antragsannahme ab und die Rentenversicherung ist zu weit entfernt für Oma (sehr schlecht zu Fuß) Was kann ich denn tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo v5,

Sie können auch Fotokopien oder Abschriften der Unterlagen, sofern deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt ist, einreichen. Diese Bestätigung (keine amtliche Beglaubigung) kann durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, deren Versichertenberater bzw. Versichertenältesten, durch die anderen Sozialleistungsträger(z. B. Krankenkassen), durch die Versicherungsämter bzw. die Stadtverwaltungen oder Gemeindeverwaltungen erfolgen.Die Bestätigung erfolgt kostenlos. Wenden Sie sich daher zur Bestätigung der Originalunterlagen an eine entsprechende Stelle .

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8 Antworten

Lisam 21.05.2016 | 11:53
Hallo, einfach Kopien der Geburtsurkunde Ihrer Oma, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde einsenden. (reicht ggf. auch aus) Wenn Sie diese bestätigen lassen wollen, einfach mit Original und Kopie zur Gemeinde oder Krankenkasse gehen. Alternativ können Sie sich von Ihrer Oma ein Vollmacht ausstellen lassen und damit zur Auskunft- und Beratungsstelle gehen, dann muss die Oma den weiten Weg nicht mit. MfG Lis
Schorscham 21.05.2016 | 14:08
Welches Gesetz verbietet Ihnen denn Ausweiskopien anzufertigen? Solange das mit der Einwilligung Ihrer Oma geschieht, ist das völlig legitim! MfG
Juppam 21.05.2016 | 14:57
Zitat:"Personalausweis kopieren – einfach, aber rechtswidrig Mit den neuen Regelungen zum Personalausweisgesetz hat der Personalausweis neben der hoheitlichen Ausweisfunktion auch die Möglichkeit zur Signatur und zur Authentisierung erhalten. Zum Schutz dieser Funktionen soll der neue Personalausweis nicht kopiert und möglichst gar nicht mehr aus der Hand gegeben werden. Auch wenn sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot findet, so stellt die Regierungsbegründung zur Neuregelung klar:Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden." https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-person…
W*lfgangam 21.05.2016 | 17:51
Hallo v5, das ist zwar gesetzlich unzulässig: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html hilft Ihnen aber auf die Schnelle auch nicht weiter. Grundsätzlich können Sie auch mit den unterschriebenen Vordrucken die nächste Beratungsstelle aufsuchen, Oma Unterlagen/Urkunden und Ausweise vorlegen, da muss Oma nicht zwingend mit ...außerdem, im nächsten örtlichen Versicherungsamt können die Meldedaten sogar abgeglichen werden (Oma lebt noch), dann ist der Antrag schon so okay. Es muss nicht immer Amtsschimmel sein ;-) ...auch wenn die Gemeinde vor Ort Ihre gesetzlichen Pflichten total 'vernachlässigt'! Gruß w.
W*lfgangam 21.05.2016 | 20:34
Zitat von Claudia anzeigenausblenden
Liebe Claudia, das hat nix mit Beamten oder 'nur' Beschäftigten zu tun ...Gesetze sind von allen Behörden-Chergen gleichermaßen umzusetzen - undja, wenigstens der Hauptverwaltungsbeamte dieser Gemeinde ist Beamter ...und genau den kann v5 auch bei seinen amtseidlichen Eiern packen/was tun deine 'niederen' Ministranten da/nicht. Aber wie so überall - gute Chefs, gute Arbeit ...schlechte Häuptlinge, zudem kein Geld in der Kasse, und Qualität ade. Gruß w.
Claudiaam 21.05.2016 | 20:16
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Die Gemeindeverwaltung lehnt die Antragsannahme ab
das ist zwar gesetzlich unzulässig: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html hilft Ihnen aber auf die Schnelle auch nicht weiter. Es muss nicht immer Amtsschimmel sein ;-) ...auch wenn die Gemeinde vor Ort Ihre gesetzlichen Pflichten total 'vernachlässigt'!
Arbeiten dort denn keine Beamten? Die wurden doch angeblich sorgfältigst ausgesucht und müssen ordentlich mehr Grips im Schädel haben als Durchschnittsbürger. (Das hat hier jedenfalls erst kürzlich Ihre Namensvetter behauptet. Oder waren Sie das etwas selbst?);-) C.
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