Hallo Flogi,
grundsätzlich sollten Sie die Zeiten auf jeden Fall geltend machen. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann eine Anrechnung prüfen.
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=
SGB6_58ABS1S1NR2R2
Der letzte Absatz der in Anführungsstrichen hat mich verwirrt.
Der letzte Absatz der in Anführungsstrichen hat mich verwirrt.
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