Hallo Mali,
In Ihrer Situation raten wir Ihnen zu folgenden Schritten :
1. Schriftlicher Antrag auf Ratenzahlung : Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit einer detaillierten Begründung und Nachweisen zu Ihrer finanziellen Lage. Telefonische Ablehnungen haben keine bindende Wirkung. Es ist daher wichtig, dass Sie diesen Antrag schriftlich stellen, um dann auch eine verbindliche, schriftliche Antwort zu erhalten.
2. Beratung durch Sozialverbände :
Sie können sich auch an Organisationen, wie den Sozialverband Deutschland ( SoVD ) oder den VdK wenden. Hier können Sie sich auch rechtlich beraten und unterstützen lassen.
3. Härtefallregelung prüfen :
Beantragen Sie eine Prüfung, ob in Ihrem Fall eine unzumutbare Belastung vorliegt. Ihre Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit könnten hier berücksichtigt werden.
4. Pflegegeld und Zusatzleistungen :
Nutzen Sie alle Leistungen, die Ihnen mit Pflegegrad 2 zustehen, wie Pflegegeld oder Entlastungsbeträge. Diese könnten Ihre finanzielle Situation etwas entlasten.
5. Rechtsmittel einlegen :
Wenn der Rückzahlungsbescheid rechtskräftig ist, prüfen Sie, ob ein Widerspruch möglich ist. Dafür benötigen Sie gegebenenfalls auch eine rechtliche Beratung, die zum Beispiel über einen Sozialverband, wie den SoVD-Sozialverband Deutschland-oder VdK erfolgen könnte.
Sie können in dieser Angelegenheit auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegen Rentenversicherungsträger vereinbaren, um ihre individuelle Situation zu klären und insbesondere Rückforderungsansprüche überprüfen zu lassen. Es wäre ratsam, hier sämtliche Unterlagen über Ihre Ein - und Ausgaben mitzunehmen, um Ihre schwierige, finanzielle Situation zu belegen.
Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung