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Experten-Antwort

Ratenzahlung wurde ohne Grund abgelehnt

von Mali11.03.2025 | 21:22
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Altersrentnerin und muss 1439,-€ zurückzahlen, man will über 3 Monate über 400,-€ von meiner Rente einziehen. Ich habe um Abzahlung gebeten, es wurde telefonisch abgelehnt, obwohl Ich gesagt habe, dass ich dann nichts mehr zum Leben habe. Es hat nicht interessiert. Ich bin 100% schwerbehindert und habe Pflegestufe 2.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mali,

 

In Ihrer Situation raten wir Ihnen zu folgenden Schritten :

 

1. Schriftlicher Antrag auf Ratenzahlung : Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit einer detaillierten Begründung und Nachweisen zu Ihrer finanziellen Lage. Telefonische Ablehnungen haben keine bindende Wirkung. Es ist daher wichtig, dass Sie diesen Antrag schriftlich stellen, um dann auch eine verbindliche, schriftliche Antwort zu erhalten.

 

2. Beratung durch Sozialverbände :

 

Sie können sich auch an Organisationen, wie den Sozialverband Deutschland ( SoVD ) oder den VdK wenden. Hier können Sie sich auch rechtlich beraten und unterstützen lassen.

 

3. Härtefallregelung prüfen :

 

Beantragen Sie eine Prüfung, ob in Ihrem Fall eine unzumutbare Belastung vorliegt. Ihre Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit könnten hier berücksichtigt werden.

 

4. Pflegegeld und Zusatzleistungen :

 

Nutzen Sie alle Leistungen, die Ihnen mit Pflegegrad 2  zustehen, wie Pflegegeld oder Entlastungsbeträge. Diese könnten Ihre finanzielle Situation etwas entlasten.

 

5. Rechtsmittel einlegen :

 

Wenn der Rückzahlungsbescheid rechtskräftig ist, prüfen Sie, ob ein Widerspruch möglich ist. Dafür benötigen Sie gegebenenfalls auch eine rechtliche Beratung, die zum Beispiel über einen Sozialverband, wie den SoVD-Sozialverband Deutschland-oder VdK erfolgen könnte.

 

Sie können in dieser Angelegenheit auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegen Rentenversicherungsträger vereinbaren, um ihre individuelle Situation zu klären und insbesondere Rückforderungsansprüche überprüfen zu lassen. Es wäre ratsam, hier sämtliche Unterlagen über Ihre Ein - und Ausgaben mitzunehmen, um Ihre schwierige, finanzielle Situation zu belegen.

 

Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

 

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Limaam 11.03.2025 | 21:37
Stellen Sie den Antrag auf Ratenzahlung schriftlich mit einer entsprechenden Begründung und Nachweisen. Die Antwort ist dann ebenfalls schriftlich und sollte nachvollziehbar begründet sein. Sollte sie nicht in Ihrem Sinne ausfallen, können Sie Widerspruch einlegen. Vielleicht wäre es auch klug, während das Verfahren wegen der Ratenzahlung läuft, schon mal den monatlichen Betrag, den Sie sich vorstellen, zurückzuzahlen. Dann zeigen Sie guten Willen und die Rückforderung wird niedriger.
Praxisam 12.03.2025 | 08:35
Sie haben doch sicherlich im Vorfeld eine Anhörung erhalten, in der Ihnen mitgeteilt wurde, dass bis zur Hälfte der monatlichen Rente aufgerechnet werden kann, es sei denn Sie weisen nach, dass Sie durch die Aufrechnung hilfebedürftig werden. In der Anhörung steht auch drin, wie Sie den Nachweis führen. Offenbar haben Sie das nicht gemacht. Insofern dürfte die jetzige Aufrechnung nicht nur rechtmäßig sein, sondern ist von der Höhe her sogar ziemlich entspannt. Im Übrigen werden Ablehnung nicht telefonisch erteilt. Erst wenn Sie einen Bescheid in den Händen halten, wissen Sie, was wirklich Sache ist.
Logikam 12.03.2025 | 08:39
Sie müssen doch eine schriftliche Anhörung erhalten haben. Lesen Sie die und antworten Sie schriftlich.
Maximilianeam 12.03.2025 | 09:01
So eine Sauerei. Den Altersrentnern, die ihr Leben lang gearbeitet haben will man ans Leder und die EMRler können machen was sie wollen. Unglaublich
Neinam 12.03.2025 | 13:34
Wenn bei einer EM-Rente bspw. eine Überzahlung stattfindet, ist man genauso dran. Entweder zurückzahlen oder von Rentenerhöhungen ausgespart bleiben, bis es wieder passt.
Corneliusam 12.03.2025 | 13:49
Warum sollte jemand, der Geld zu Unrecht bekommen hat, es behalten dürfen?
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