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Experten-Antwort

Ratloser

von Urlaubsanspruch während Teilhabe am Arbeitsleben17.10.2022 | 07:37
84 Ansichten
4 Antworten

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Liebe Experten, während den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben steht der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 2 Tagen pro Kalendermonat zu (§ 52 SGB IX). Schwerbehinderte Teilnehmer an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können darüber hinaus den Zusatzurlaub von 5 Tagen pro Jahr gemäß § 208 SGB IX in Anspruch nehmen. Nun meine Frage dazu: - Ich habe seit 10.08.2022 einen Schwerbehindertenausweis: Der Urlaub 2022 ist mit dem Betrieb gemeinsam komplett verplant. Wie kann ich daher meinen Zusatzurlaub nun in das Jahr 2023 übertragen? Ich möchte (natürlich) nicht, dass mir mein Zusatzurlaub verfällt bzw. diesen verfallen lassen. Dank vorab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratloser,

Ihre möglichen Urlaubsansprüche während der Teilnahme an einer Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben und Ihrem Arbeitgeber sind im Einzelfall zu klären.

Bitte wenden Sie sich hierzu an die Reha-Sachbearbeitung und Ihren Arbeitgeber

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Logikam 17.10.2022 | 07:40
Das klären Sie doch besser mit dem Betrieb und Ihrer Rehafachberatung und nicht in einem unbeteiligtem Forum.
Lobam 22.10.2022 | 09:45
Zitat von Ratloser anzeigen
Ratloser schrieb

Hallo,

ich habe den Zusatzurlaub für meinen Einzelfall selbst (durch Internet-Recherche) geklärt:

Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder mehr) haben Anspruch auf eine Arbeitswoche Zusatzurlaub (also in der Regel fünf Tage).

Dies gilt ab dem Monat der Anerkennung, führt also zu anteiligem Anspruch:

Für jeden vollen Monat "Schwerbehinderung" steht ein Zwölftel einer Arbeitswoche zu, wobei Bruchteile aufgerundet werden, wenn sie wenigstens einen halben Tag ergeben.

Quelle beispielsweise: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/rechte/zusatzurlaub/index.php

Da ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (kurz: LTA) in Teilzeit (an 4 Werktagen) bewilligt bekommen habe, habe ich 1 Tag Zusatzurlaub für 2022 durch den Schwerbehindertenausweis.

Diesen 1 Tag habe ich nun bei dem Kooperationsbetrieb des Arbeitgebers angemeldet und vom Kooperationsbetrieb genehmigt bekommen. Jetzt muss ich noch gemäß Bildungsvertrag den Tag Zusatzurlaub beim Arbeitgeber beantragen und genehmigt bekommen.

Eine Übertragung (weil die Planung 2022 mit dem Kooperationsbetrieb schon bestand) geht nur, wenn dringende persönliche Gründe oder dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen. Im Fall einer Übertragung des Urlaubs auf das nächste Jahr, muss er in den ersten drei Monaten, also bis zum 31. März, genommen werden.

Quelle beispielsweise: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html

Schönes Wochenende

Geht doch, mit Eigeninitiative!
Ratloseram 22.10.2022 | 09:30
Hallo, ich habe den Zusatzurlaub für meinen Einzelfall selbst (durch Internet-Recherche) geklärt: Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder mehr) haben Anspruch auf eine Arbeitswoche Zusatzurlaub (also in der Regel fünf Tage). Dies gilt ab dem Monat der Anerkennung, führt also zu anteiligem Anspruch: Für jeden vollen Monat "Schwerbehinderung" steht ein Zwölftel einer Arbeitswoche zu, wobei Bruchteile aufgerundet werden, wenn sie wenigstens einen halben Tag ergeben. Quelle beispielsweise: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/rechte/zusatzurl… Da ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (kurz: LTA) in Teilzeit (an 4 Werktagen) bewilligt bekommen habe, habe ich 1 Tag Zusatzurlaub für 2022 durch den Schwerbehindertenausweis. Diesen 1 Tag habe ich nun bei dem Kooperationsbetrieb des Arbeitgebers angemeldet und vom Kooperationsbetrieb genehmigt bekommen. Jetzt muss ich noch gemäß Bildungsvertrag den Tag Zusatzurlaub beim Arbeitgeber beantragen und genehmigt bekommen. Eine Übertragung (weil die Planung 2022 mit dem Kooperationsbetrieb schon bestand) geht nur, wenn dringende persönliche Gründe oder dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen. Im Fall einer Übertragung des Urlaubs auf das nächste Jahr, muss er in den ersten drei Monaten, also bis zum 31. März, genommen werden. Quelle beispielsweise: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebert… Schönes Wochenende
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