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Experten-Antwort

Raubrittertum

von Ehrenamtler25.07.2020 | 12:23
93 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Private Rentenberater scheint es scheinbar immer schwieriger zu gelingen, Fehler in Bescheiden zu entdecken und damit ihre Existenzgrundlage zu sichern. Wie ist es sonst zu erklären, dass Sie nach Bescheiderteilung in Widerspruch gehen, das Fehlen der bewusst nicht mehr beigefügten Berechnungsanlagen bemängeln, diese anfordern und dann nach Durchsicht vielfach den Widerspruch zurücknehmen aber auch noch Gebühren beim Rententräger geltend machen? So etwas grenzt an modernes Raubrittertum. Wird die Rentenversicherung hier entsprechend reagieren?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir erinnern abermals daran, dass wir keine politische Diskussionen zulassen und bitten einige Diskutanten zur Rückkehr zur Sachlichkeit. Wir haben hier zahlreiche Beiträge gelöscht und bitten dafür um Verständnis.

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ehrenamtler,

seit März 2018 werden mit dem Rentenbescheid nicht mehr alle Berechnungsanlagen versandt und die Rentenberechnung wird nicht mehr in jedem einzelnen Schritt vorgerechnet. Stattdessen wird die Berechnungsweise in verständlichen Worten erläutert. Die Ausgangsdaten für die Berechnung, zum Beispiel der Versicherungsverlauf, die Ermittlung persönlicher Entgeltpunkte und die sich daraus ergebende Berechnung der Monatsrente, werden weiterhin dargestellt. Lediglich auf die Übersendung von Anlagen, in denen einzelne Berechnungsschritte dargestellt werden, wird zum besseren Verständnis verzichtet. Die Anlagen können aber jederzeit vom Rentenversicherungsträger angefordert werden und werden dann an den Rentner bzw. seinen Bevollmächtigten gesandt. Die Bescheide sind aus Sicht der Rentenversicherung - auch ohne die Darstellung aller Berechnungsschritte - vollständig.

Zu dieser Frage und auch der Problematik der Erstattung von Kosten im Widerspruchsverfahren, wenn lediglich die Berechnungsanlagen angefordert wurden, sind aktuell verschiedene Gerichtsverfahren anhängig. Teilweise wird auch ein Ruhen der Widerspruchsverfahren bis zur endgültigen Klärung der Rechtsfrage angeboten.

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10 Antworten

W°lfgangam 25.07.2020 | 20:45
> Wird die Rentenversicherung hier entsprechend reagieren? Hallo Ehrenamtler, ...warum sollte sie? Sie ist nicht Aufsichtsbehörde für diesen Personenkreis. Jedermann/frau/es ist es freigestellt, sich zulässigen gewerblich tätigen Beratern an den Hals zu werfen (*pardon, natürlich auch deren wissende Hilfe zu Recht in Anspruch zu nehmen), wenn Sie in die staatlichen + kostenfreien + grundsätzlich zuverlässigen Stellen kein Vertrauen hat – kann das manchmal hilfreich sein! Wer dafür allerdings bereit ist, Investitionen zu tätigen, hat es schlicht versäumt sich _vorher_ ausreichend/ausführlich zu informieren /oder schlicht selbst zu lesen - mein Mitleid hält sich da in Grenzen/ist nicht vorhanden. Nicht umsonst steht so ziemlich in jedem Schreiben der DRV, wo Sie – ohne von Raubrittern überfallen zu werden – Infos kostenfrei erlangen können ...diese Liste ist länger, als die der Wegelagerer, von denen SIE meinen, eingefangen worden zu sein ;-) Gruß w.
Jonnyam 25.07.2020 | 20:56
Wenn ich das richtig verstehe, verlangen die Rentenberater Gebühren vom Rentenversicherungsträger und nicht vom Mandanten. Und warum? Weil die Bescheide ohne Anlagen von Fachleuten nicht zu übrrprüfen sind; ehrenamtliche Versicherungsberater mögen das ja können. Aber sehen die auch, dass z.B. Arbeitsausfalltage aus dem Versicherungsverlauf, die eigentlich zu 100% zu bewerten sind, in der Nicht beigefügten Anlage nur zu 80% bewertet werden? Im Übrigen gibt es bereits erste SG-Urtele, die der Meinung sind, dass die Geühren vom RV-Träger zu zahlen sind. Solche Bescheide sind nämlich unvollständig!
Neinam 26.07.2020 | 00:58
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Private Rentenberater scheint es scheinbar immer schwieriger zu gelingen, Fehler in Bescheiden zu entdecken und damit ihre Existenzgrundlage zu sichern. Wie ist es sonst zu erklären, dass Sie nach Bescheiderteilung in Widerspruch gehen, das Fehlen der bewusst nicht mehr beigefügten Berechnungsanlagen bemängeln, diese anfordern und dann nach Durchsicht vielfach den Widerspruch zurücknehmen aber auch noch Gebühren beim Rententräger geltend machen? So etwas grenzt an modernes Raubrittertum. Wird die Rentenversicherung hier entsprechend reagieren?
Wenn ich das richtig verstehe, verlangen die Rentenberater Gebühren vom Rentenversicherungsträger und nicht vom Mandanten. Und warum? Weil die Bescheide ohne Anlagen von Fachleuten nicht zu übrrprüfen sind; ehrenamtliche Versicherungsberater mögen das ja können. Aber sehen die auch, dass z.B. Arbeitsausfalltage aus dem Versicherungsverlauf, die eigentlich zu 100% zu bewerten sind, in der Nicht beigefügten Anlage nur zu 80% bewertet werden? Im Übrigen gibt es bereits erste SG-Urtele, die der Meinung sind, dass die Geühren vom RV-Träger zu zahlen sind. Solche Bescheide sind nämlich unvollständig!
Dass die Bescheide unvollständig sind, ist Ihre Privatmeinung und die von einigen Sozialgerichten. Die Deutsche Rentenversicherung und der Großteil der Rechtsprechung sehen das anders. Eine Klärung wird wohl erst durch LSG -Urteile oder durch das Bundessozialgericht erfolgen. Und Arbeitsausfalltage werden immer gleich bewertet, bei dem von Ihnen angespreochenen Sachverhalt geht es wohl darum, dass diese bei sehr wenigen Leuten (also absolute Einzelfälle) manchmal unzutreffend als Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit gespeichert wurden und eine falsche Bewertung erhalten. Das sieht man aber bereits am Versicherungsverlauf, zumindest in der neusten Version (gibt es erst ein paar Wochen diese Version) .
kein Themaam 26.07.2020 | 05:03
Das ist kein Thema für das Forum. Die DRV kann nichts dafür, wenn Sie teure Berater beauftragen. In dem Fall könnten Sie sich kostenpflichtig einen Anwalt nehmen der mit wenig Erfolgsaussichten gegen das ggf. unnötige Vorgehen des Rentenbersters vorgeht. Wenn das im Sande verläuft könnten Sie sich kostenpflichtig einen weiteren Anwalt nehmen, der gegen seinen Kollegen vorgeht...
Berateram 26.07.2020 | 07:51
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Private Rentenberater scheint es scheinbar immer schwieriger zu gelingen, Fehler in Bescheiden zu entdecken und damit ihre Existenzgrundlage zu sichern. Wie ist es sonst zu erklären, dass Sie nach Bescheiderteilung in Widerspruch gehen, das Fehlen der bewusst nicht mehr beigefügten Berechnungsanlagen bemängeln, diese anfordern und dann nach Durchsicht vielfach den Widerspruch zurücknehmen aber auch noch Gebühren beim Rententräger geltend machen? So etwas grenzt an modernes Raubrittertum. Wird die Rentenversicherung hier entsprechend reagieren?
Wenn ich das richtig verstehe, verlangen die Rentenberater Gebühren vom Rentenversicherungsträger und nicht vom Mandanten. Und warum? Weil die Bescheide ohne Anlagen von Fachleuten nicht zu übrrprüfen sind; ehrenamtliche Versicherungsberater mögen das ja können. Aber sehen die auch, dass z.B. Arbeitsausfalltage aus dem Versicherungsverlauf, die eigentlich zu 100% zu bewerten sind, in der Nicht beigefügten Anlage nur zu 80% bewertet werden? Im Übrigen gibt es bereits erste SG-Urtele, die der Meinung sind, dass die Geühren vom RV-Träger zu zahlen sind. Solche Bescheide sind nämlich unvollständig!
Ihre seltenen Ausnahmefälle und Ihre hier vertretene Position verraten Ihr Tätigkeitsfeld. Dass die Bescheide ohne diese Anlagen unvollständig sind, sieht die Rentenversicherung ganz anders. Im Übrigen kann man diese anfordern, wenn man sie denn tatsächlich benötigt. Die überwiegende Mehrheit der Versicherten benötigt sie scheinbar nicht. Warum sollte man Anlagen dann in der Masse unnötigerweise beifügen?
Siehe hieram 26.07.2020 | 09:09
Aber ein teuer bezahlter 'Fachleut' wird Ihnen auch ohne Berechnungsanlagen, für die er dann zusätzlich noch Kostenerstattung einfordert, erklären können, dass auch hier die Gesetzgebung zuständig ist und nicht die lediglich die Gesetze ausführende DRV.
Aberam 26.07.2020 | 08:42
Versichertenälteste wären neutrale Berater, die die DRV stellt.
Ehrenamtleram 26.07.2020 | 15:54
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Wenn ich das richtig verstehe, verlangen die Rentenberater Gebühren vom Rentenversicherungsträger und nicht vom Mandanten. Und warum? Weil die Bescheide ohne Anlagen von Fachleuten nicht zu übrrprüfen sind; ehrenamtliche Versicherungsberater mögen das ja können. Aber sehen die auch, dass z.B. Arbeitsausfalltage aus dem Versicherungsverlauf, die eigentlich zu 100% zu bewerten sind, in der Nicht beigefügten Anlage nur zu 80% bewertet werden? Im Übrigen gibt es bereits erste SG-Urtele, die der Meinung sind, dass die Geühren vom RV-Träger zu zahlen sind. Solche Bescheide sind nämlich unvollständig!
Es geht aber hier nicht um fehlerhafte Bescheide, da ist es ja in Ordnung auch Gebühren für eine erforderliche Korrektur zu verlangen. Hier geht es nur darum, dass die Anlagen nachgefordert werden und nach Einsichtnahme dann der Widerspruch zurückgenommen wird, weil eben kein Fehler vorlag. Dann noch dreist Gebührenerstattung zu verlangen, für den „irren Aufwand“, die Anlagen nachfordern zu müssen, ist der Gipfel der Frechheit. Ich hoffe, dass Gerichte diesem Treiben bald ein Ende setzen.
zeldaam 26.07.2020 | 18:08
@Ehrenamtler: Zumindest die DRV Bund versagt m.W. in diesen Fällen derzeit die Erstattung der Kosten des Rentenberaters und verweist auf laufende Verfahren vor verschiedenen LSG / bietet das Ruhen an. Die Berechnung der Rente wird nun ja nicht richtiger oder falscher, ob nun die detailierte Berechnungsanlagen beiliegen (die sich meines Ermessens 95 % der Rentner noch nicht einmal durchlesen). Es ist die Frage, wie "tief" der Rentenbescheid begründet werden muss, um die gestritten wird. Ich vergleiche das mal mit dem jährlichen Einkommenssteuerbescheid: Hat jemand schon einmal Einspruch gegen diesen Bescheid beim Finanzamt eingereicht, weil die Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben oder des steuerfreien Anteils der Rente nicht nachvollziehbar und erst recht nicht ausreichend begründet seien ? Also ohne die erläuternden Berechnungen meines Steuerprogramms kann ich das auch nur verdammt schwer nachvollziehen. MfG zelda
Werner67am 27.07.2020 | 07:34
Die Deutsche Rentenversicherung vertritt den Standpunkt, dass die Anforderung der Berechnungsanlagen kein Widerspruchsverfahren auslöst. Wenn der Rentenberater einzig aus diesem Grund Widerspruch eingelegt hat, wird die Kostenerstattung abgelehnt. Gruß Werner
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