Wir erinnern abermals daran, dass wir keine politische Diskussionen zulassen und bitten einige Diskutanten zur Rückkehr zur Sachlichkeit. Wir haben hier zahlreiche Beiträge gelöscht und bitten dafür um Verständnis.
Ihr Admin
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Wir erinnern abermals daran, dass wir keine politische Diskussionen zulassen und bitten einige Diskutanten zur Rückkehr zur Sachlichkeit. Wir haben hier zahlreiche Beiträge gelöscht und bitten dafür um Verständnis.
Ihr Admin
Hallo Ehrenamtler,
seit März 2018 werden mit dem Rentenbescheid nicht mehr alle Berechnungsanlagen versandt und die Rentenberechnung wird nicht mehr in jedem einzelnen Schritt vorgerechnet. Stattdessen wird die Berechnungsweise in verständlichen Worten erläutert. Die Ausgangsdaten für die Berechnung, zum Beispiel der Versicherungsverlauf, die Ermittlung persönlicher Entgeltpunkte und die sich daraus ergebende Berechnung der Monatsrente, werden weiterhin dargestellt. Lediglich auf die Übersendung von Anlagen, in denen einzelne Berechnungsschritte dargestellt werden, wird zum besseren Verständnis verzichtet. Die Anlagen können aber jederzeit vom Rentenversicherungsträger angefordert werden und werden dann an den Rentner bzw. seinen Bevollmächtigten gesandt. Die Bescheide sind aus Sicht der Rentenversicherung - auch ohne die Darstellung aller Berechnungsschritte - vollständig.
Zu dieser Frage und auch der Problematik der Erstattung von Kosten im Widerspruchsverfahren, wenn lediglich die Berechnungsanlagen angefordert wurden, sind aktuell verschiedene Gerichtsverfahren anhängig. Teilweise wird auch ein Ruhen der Widerspruchsverfahren bis zur endgültigen Klärung der Rechtsfrage angeboten.
Dass die Bescheide unvollständig sind, ist Ihre Privatmeinung und die von einigen Sozialgerichten. Die Deutsche Rentenversicherung und der Großteil der Rechtsprechung sehen das anders. Eine Klärung wird wohl erst durch LSG -Urteile oder durch das Bundessozialgericht erfolgen. Und Arbeitsausfalltage werden immer gleich bewertet, bei dem von Ihnen angespreochenen Sachverhalt geht es wohl darum, dass diese bei sehr wenigen Leuten (also absolute Einzelfälle) manchmal unzutreffend als Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit gespeichert wurden und eine falsche Bewertung erhalten. Das sieht man aber bereits am Versicherungsverlauf, zumindest in der neusten Version (gibt es erst ein paar Wochen diese Version) .Private Rentenberater scheint es scheinbar immer schwieriger zu gelingen, Fehler in Bescheiden zu entdecken und damit ihre Existenzgrundlage zu sichern. Wie ist es sonst zu erklären, dass Sie nach Bescheiderteilung in Widerspruch gehen, das Fehlen der bewusst nicht mehr beigefügten Berechnungsanlagen bemängeln, diese anfordern und dann nach Durchsicht vielfach den Widerspruch zurücknehmen aber auch noch Gebühren beim Rententräger geltend machen? So etwas grenzt an modernes Raubrittertum. Wird die Rentenversicherung hier entsprechend reagieren?Wenn ich das richtig verstehe, verlangen die Rentenberater Gebühren vom Rentenversicherungsträger und nicht vom Mandanten. Und warum? Weil die Bescheide ohne Anlagen von Fachleuten nicht zu übrrprüfen sind; ehrenamtliche Versicherungsberater mögen das ja können. Aber sehen die auch, dass z.B. Arbeitsausfalltage aus dem Versicherungsverlauf, die eigentlich zu 100% zu bewerten sind, in der Nicht beigefügten Anlage nur zu 80% bewertet werden? Im Übrigen gibt es bereits erste SG-Urtele, die der Meinung sind, dass die Geühren vom RV-Träger zu zahlen sind. Solche Bescheide sind nämlich unvollständig!
Ihre seltenen Ausnahmefälle und Ihre hier vertretene Position verraten Ihr Tätigkeitsfeld. Dass die Bescheide ohne diese Anlagen unvollständig sind, sieht die Rentenversicherung ganz anders. Im Übrigen kann man diese anfordern, wenn man sie denn tatsächlich benötigt. Die überwiegende Mehrheit der Versicherten benötigt sie scheinbar nicht. Warum sollte man Anlagen dann in der Masse unnötigerweise beifügen?Private Rentenberater scheint es scheinbar immer schwieriger zu gelingen, Fehler in Bescheiden zu entdecken und damit ihre Existenzgrundlage zu sichern. Wie ist es sonst zu erklären, dass Sie nach Bescheiderteilung in Widerspruch gehen, das Fehlen der bewusst nicht mehr beigefügten Berechnungsanlagen bemängeln, diese anfordern und dann nach Durchsicht vielfach den Widerspruch zurücknehmen aber auch noch Gebühren beim Rententräger geltend machen? So etwas grenzt an modernes Raubrittertum. Wird die Rentenversicherung hier entsprechend reagieren?Wenn ich das richtig verstehe, verlangen die Rentenberater Gebühren vom Rentenversicherungsträger und nicht vom Mandanten. Und warum? Weil die Bescheide ohne Anlagen von Fachleuten nicht zu übrrprüfen sind; ehrenamtliche Versicherungsberater mögen das ja können. Aber sehen die auch, dass z.B. Arbeitsausfalltage aus dem Versicherungsverlauf, die eigentlich zu 100% zu bewerten sind, in der Nicht beigefügten Anlage nur zu 80% bewertet werden? Im Übrigen gibt es bereits erste SG-Urtele, die der Meinung sind, dass die Geühren vom RV-Träger zu zahlen sind. Solche Bescheide sind nämlich unvollständig!
Wenn ich das richtig verstehe, verlangen die Rentenberater Gebühren vom Rentenversicherungsträger und nicht vom Mandanten. Und warum? Weil die Bescheide ohne Anlagen von Fachleuten nicht zu übrrprüfen sind; ehrenamtliche Versicherungsberater mögen das ja können. Aber sehen die auch, dass z.B. Arbeitsausfalltage aus dem Versicherungsverlauf, die eigentlich zu 100% zu bewerten sind, in der Nicht beigefügten Anlage nur zu 80% bewertet werden? Im Übrigen gibt es bereits erste SG-Urtele, die der Meinung sind, dass die Geühren vom RV-Träger zu zahlen sind. Solche Bescheide sind nämlich unvollständig!Es geht aber hier nicht um fehlerhafte Bescheide, da ist es ja in Ordnung auch Gebühren für eine erforderliche Korrektur zu verlangen. Hier geht es nur darum, dass die Anlagen nachgefordert werden und nach Einsichtnahme dann der Widerspruch zurückgenommen wird, weil eben kein Fehler vorlag. Dann noch dreist Gebührenerstattung zu verlangen, für den „irren Aufwand“, die Anlagen nachfordern zu müssen, ist der Gipfel der Frechheit. Ich hoffe, dass Gerichte diesem Treiben bald ein Ende setzen.
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