Hallo Stöger,
sofern sich Ihr Gesundheitszustand so gebessert hat, dass Sie beabsichtigen eine Beschäftigung aufzunehmen, teilen Sie dies dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit. Dieser prüft anschließend, ob volle, teilweise oder gar keine Erwerbsminderung mehr vorliegt. Gleichzeitig kann auch geprüft werden, ob Ihre Erwerbsfähigkeit eventuell durch berufsfördernde Maßnahmen gebessert oder wieder hergestellt werden kann.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit.