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Experten-Antwort

Rückwirkende Beantragung abschlagsfreie Teilrente

von Shakira120914.03.2025 | 19:35
1466 Ansichten
6 Antworten

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Auf Grund meines Rentenanspruchs für besonders langjährig versicherte könnte ich ab 01.07.2025 abschlagsfreie (Teil)Rente beziehen ? Wie lange kann ich diese rückwirkend beantragen ? Konkretes Beispiel: kann ich am 01.10.2025 die (Teil) Rente nachträglich zum 01.07.2025 - also 3 Monate rückwirkend - beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Shakira1209,

 

Hier gilt bezüglich der Rentenantragsfrist die Regelung des § 99 Abs.1 SGBVI. Danach ist eine rückwirkende Beantragung bis zu drei Monaten möglich, vorausgesetzt die Anspruchsvoraussetzungen wurden bereits erfüllt. Das bedeutet, Sie können am 01.10.2025 die Teilrente rückwirkend ab dem 01.07.2025 beantragen, da dies innerhalb der Dreimonatsfrist liegt und unter der Voraussetzung, das Sie zum 01.07.2025 die Anspruchsvoraussetzungen für die gewünschte Rente erfüllen. Der Antrag ist weiterhin  für einen Rentenbeginn 01.07.2025 spätestens zum 31.10.2025 zu stellen, da die Dreimonatsfrist zum Ende des dritten Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen endet.

 

Sie können den Antrag entweder online über die Website der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch oder auch persönlich stellen.

 

In den beiden letzten Fällen haben Sie die Möglichkeit einen Termin zur Rentenantragstellung auch über die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 zu vereinbaren. Sie erreichen diese in der Zeit von Montags bis Donnerstags von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

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5 Antworten

KI Schadeam 14.03.2025 | 20:27
Nein. Warum? §99 Nr.6 SGB VI. Wann dann? Enddatum Rentenantragsstellung 30.09.2025. Beweise das. https://lernwelt.drv-bund.de/goto.php?target=file_125426_downloa… Ach so ist das. Ja. Danke KI Schade.
KI Schadeam 14.03.2025 | 20:45
Ja, danke lerne noch. Richtig: §99 Abs.1 SGB VI Ist jetzt gespeichert und Nr.6 wurde überschrieben. minimi
Schadeam 14.03.2025 | 21:24
Bis 30.09. ist das möglich. Aber warum zum letzten Drücker wenn Sie heute schon wissen dass Sie zum 01.07. in Rente gehen wollen? Den Antrag kann man doch jederzeit vorher erledigen.
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