Hallo SATuriert,
Rentenversicherungsbeiträge aufgrund Pflegetätigkeit werden nur bei einer Teilrente gezahlt. Eine Änderung der Teilrente kann grundsätzlich nur für die Zukunft beantragt werden (frühestens ab dem Folgemonat eines entsprechenden Antrags). Eine rückwirkende Umstellung ist leider nicht möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung