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Experten-Antwort

Rückzahlung krankengeld

von Michael26.08.2024 | 04:43
222 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe von März 2023 bis 18.08.2024 krankengeld bezogen. Nun wurde meine erwerbsminderungsrente rückwirkend zum 23.09.2023 bewilligt. Muss ich nun das erhalten krankengeld zurückzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf PeterTDas Krankengeld selber wird nicht zurückgezahlt. ABER....... Die Nachzahlung deiner Rente wird um den Betrag reduziert. Sollte der Betrag des zuviel erhaltenen Krankengeldes höher sein als die Nachzahlung der Rente wird die Nachzahlung der Rente NULL Euro betragen und der Fall ist erledigt. Man braucht dann auch nichts weiter zurückzahlen. Ist der Betrag niedriger, wird die Nachzahlung der Rente entsprechend geringer ausfallen. Während der Zeit vom 23.09.23 bis zum 18.08.24 darf man eben nur eine Leistung erhalten und und nicht KG UND Rente.

diese Antwort ist richtig.

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1 Antworten

PeterTam 26.08.2024 | 04:55
Das Krankengeld selber wird nicht zurückgezahlt. ABER....... Die Nachzahlung deiner Rente wird um den Betrag reduziert. Sollte der Betrag des zuviel erhaltenen Krankengeldes höher sein als die Nachzahlung der Rente wird die Nachzahlung der Rente NULL Euro betragen und der Fall ist erledigt. Man braucht dann auch nichts weiter zurückzahlen. Ist der Betrag niedriger, wird die Nachzahlung der Rente entsprechend geringer ausfallen. Während der Zeit vom 23.09.23 bis zum 18.08.24 darf man eben nur eine Leistung erhalten und und nicht KG UND Rente.
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