Verzinsungen von Leistungen sind gem. § 44 SGB I durchzuführen.
Der Zinsbetrag ist nach folgender Formel zu errechnen:
Ausgangsbetrag x 4 (Zinssatz) x 30 (Tage)durch
360 x 100
Oder
Ausgangsbetrag durch
300
= Zinsen je Kalendermonat
Da nur volle Monate (30 Tage) verzinst werden und keine Zinseszinsen anfallen, ergibt sich bei einem Zinssatz von 4 % für jeden Monat, für den eine Geldleistung zu verzinsen ist, eine Verzinsung von 0,33 %.