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RE: Verzinsung von Nachzahlungen

von motou02.05.2007 | 10:10
1718 Ansichten
2 Antworten

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Beitrag von Experte, 30.04.2007, 8:59 Uhr Hallo, ist es normal,dass die Nachzahlung pauschal mit 4% pro Jahr verzinset wird? was ich nicht verstehe: 1) die Leistungen (Übergangsgeld) sind monatlich entstanden, also soll monatlich verzinst werden! 2) warum gilt nicht die verzinszung nach BGB?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Verzinsungen von Leistungen sind gem. § 44 SGB I durchzuführen.

Der Zinsbetrag ist nach folgender Formel zu errechnen:

Ausgangsbetrag x 4 (Zinssatz) x 30 (Tage)durch

360 x 100

Oder

Ausgangsbetrag durch

300

= Zinsen je Kalendermonat

Da nur volle Monate (30 Tage) verzinst werden und keine Zinseszinsen anfallen, ergibt sich bei einem Zinssatz von 4 % für jeden Monat, für den eine Geldleistung zu verzinsen ist, eine Verzinsung von 0,33 %.

1 Antworten

???am 02.05.2007 | 10:27
Wer hat Ihnen denn gesagt, dass es sich um eine jährliche Verzinsung handelt? Normalerweise wird für jedes Kalendermonat, für den Zinsen zu zahlen sind, der zu verzinsende Betrag festgestellt und daraus 4% Zinsen berechnet. Eine Verzinsung nach dem BGB ist nicht möglich, da es mit §44 SGB I eine Sonderregelung für Sozialleistungen gibt. Außerdem: 4% finde ich bei den derzeitigen Zinsen der Banken gar nicht so übel.
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