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Experten-Antwort

Rechengrößen

von Horstl22.10.2015 | 18:00
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11 Antworten

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Hallo, ich müsste ab 1/2016 AR bekommen (August 50 geb.). In meiner MItteilung der drv bund heißt es, die "Rechengröße für den Rentenbeginn" müsste erst noch festgelegt werden. Welche Größen? Ich denke, der Rentenbeginn ab 1/16 ist klar? Wann werden diese Größen nun per Verodnung festgelegt? Danke schon mal! Horst

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horstl,

wie Sie den antworten der anderen User bereits entnehmen können, handelt es sich bei den Rechengrößen um Werte, die für eine Rentenberechnung (Höhe) für die Zeit ab 01.01.2016 benötigt werden und regelmäßig erst am Ende eines Jahres für das folgende Jahr bekannt gegeben werden. Im übrigen habe ich keine Bedenken, dass trotz der erst zu noch zu erwartenden Bekanntgabe der Rechengrößen in Ihrem Fall ein pünktlicher Rentenbeginn gefährdet sein könnte. Insoweit möchte auch ich Ihnen raten, sich einfach noch einige Zeit zu gedulden.

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10 Antworten

senf-dazuam 22.10.2015 | 18:12
Am Rentenwert ändert sich nichts ... es könnte aber u.U. der Rentenwert Ost zum Jahreswechsel angepasst werden, die Möglichkeit gibt es. Ansonsten ist noch mit dem Durchschnittsentgelt 2015 (das noch als Sozialversicherungsrechengrößenverordnung vom Bundesrat bestätigt und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden muss) die Zahl der Entgeltpunkte für 2015 zu berechnen. Es kann sich dabei nur noch um einige Wochen handeln ... Nur Geduld!
senf-dazuam 22.10.2015 | 18:14
Sorry, meinte 2014, für 2015 bleibt es noch beim vorläufigen DEG.
8am 22.10.2015 | 19:10
ach, wie naiv. wenn sie den rentenbescheid dann in den händen halten, werden sie erkennen, wie komplex das rentenrecht ist. in den letzten jahren war es möglich, die renten für das zukünftige jahr am 10.11.20xx zu fertigen.
Schadeam 22.10.2015 | 19:15
Bis Ihre Rente am 31.01.16 fällig wird ist noch 3 Monate Zeit. Da gibt es bei der DRV momentan wichtigeres.....meinen Sie nicht auch? Aber im November, spätestens Anfang Dezember haben Sie sicher den Bescheid und da ist doch früh genug, oder?
Marleneam 22.10.2015 | 20:25
Schade sie labern immer hier rum, niemand braucht sie in diesem Forum.
W*lfgangam 22.10.2015 | 21:06
Hallo Marlene, wo er Recht hat, hat er Recht ...bis zur ersten Zahlung Ende Januar sind noch ein 'paar' Tage hin – da hat der Sachbearbeiter Wichtigeres zu tun, als dem Antragsteller bis dahin das Händchen warm zu halten. Vielleicht wäre es besser, den Versicherten um die 'kritischen' Tage keine zusätzlichen Nachrichten zuzuschicken, das gibt nur unnötige Rückfragen und die erste Rente landet eh pünktlich auf dem Konto ;-) Gruß w.
Herz1952am 23.10.2015 | 14:12
Hallo an Alle, Die NSA weis alles, die Krankenkassen noch viel mehr. Sie haben mir meine 1 % Beteiligung für 2016 berechnet. Dafür müssen Sie die Rentenerhöhung schon eingerechnet haben und 15 % der Bezugsgröße für den Freibetrag eines mitversicherten Familienangehörigen. Das haben sie jedenfalls so mitgeteilt, dass sie die neuen Werte bereits berücksichtigt haben. Ich habe es allerdings noch nicht nachgerechnet. Bei der Bezugsgröße könnten sie die "alte" genommen haben. Aber die Rentenerhöhung haben sie bereits berücksichtigt. Wehe, die Erhöhung der Rente fällt niedriger aus. Dann werde ich mich bei der RV beschweren. (smile)
=//=am 23.10.2015 | 17:44
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Sie liegen da leider völlig falsch! Zum 01.01.2016 gibt es keine Rentenerhöhung, sondern erst zum 01.07.2016! Bei den "Rechengrößen", wegen derer eine Rentenberechnung derzeit noch nicht möglich ist, handelt es sich um ganz andere Dinge. Googeln Sie mal "Voraussichtliche Werte der Sozialversicherung 2016, unter www.haufe.de ist das wunderbar aufgeführt. Das Problem liegt an der technischen Umsetzung. Hört sich im Jahr 2015 vielleicht sonderbar an, aber es ist so, dass selbst wenn die Rechengrößen feststehen, diese erst ins Rechenprogramm eingespielt werden müssen, und das ist in der Regel ab ca. Mitte November der Fall. Ab diesem Zeitpunkt können die Rentenbescheide mit Rentenbeginn ab 01/2016 erteilt werden.
Herz1952am 23.10.2015 | 20:00
Hallo =/=, Da liege ich nicht völlig falsch. Die KK meint die Rentenerhöhung zum 1.7.2016. Die rechnen 6 Monate jetzige Rente, dazu addieren sie 6 Monate (v. 1.7. bis 31.12.2015). Der Freibetrag vom Bruttoeinkommen für ein mitversichertes Familienmitglied beträgt 15 % der Bezugsgröße der Sozialversicherung. Klartext: von meiner Jahresbruttorente wird dieser Freibetrag (es dürften mittlerweile etwas über 5000,-- Euro sein, irgendwann waren es nämlich nur 4000.-- Euro (habe mir nicht alles gemerkt, hatten früher das auch auf dem Anschreiben genannt, jetzt nicht mehr). von dem Restbetrag (keine anderen Einkommen vorhanden) bekomme 1 % (Chroniker-Regelung) schon im Dez. für 2016 abgebucht. Zugegeben, ich weis nur diese 1 %. Zum genauen "rückrechnen" hatte ich ehrlich gesagt noch keine Lust. Aber wenn ich die Rechengrößen habe, rechne ich mir natürlich die zum 1.7.16 zugrunde gelegte Rentenerhöhung aus. Und: "Wehe, ich erwische jemand beim mogeln". Je nachdem wer zum meinen Ungunsten von dem fordere ich den "riesigen" Differenzbetrag (smile). Von der RV, wenn die Erhöhung niedriger ausfällt, wie von der KK zugrunde gelegt, und zusätzlich von der KK die 1% Differenz Selbstbeteiligung. Mann, werde ich da reich (grins). Aber vorher muss ich noch mit Bio-Kellerbier (unfiltriert) meine Leber verwöhnen, den die Enzymwerte sind laut Nachricht von meinem Arzt optimal (smile). Damit wenigstens dieses Organ nicht chronisch krank wird (smile).
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