Hallo =/=,
Da liege ich nicht völlig falsch. Die KK meint die Rentenerhöhung zum 1.7.2016. Die rechnen 6 Monate jetzige Rente, dazu addieren sie 6 Monate (v. 1.7. bis 31.12.2015).
Der Freibetrag vom Bruttoeinkommen für ein mitversichertes Familienmitglied beträgt 15 % der Bezugsgröße der Sozialversicherung.
Klartext: von meiner Jahresbruttorente wird dieser Freibetrag (es dürften mittlerweile etwas über 5000,-- Euro sein, irgendwann waren es nämlich nur 4000.-- Euro (habe mir nicht alles gemerkt, hatten früher das auch auf dem Anschreiben genannt, jetzt nicht mehr).
von dem Restbetrag (keine anderen Einkommen vorhanden) bekomme 1 % (Chroniker-Regelung) schon im Dez. für 2016 abgebucht.
Zugegeben, ich weis nur diese 1 %. Zum genauen "rückrechnen" hatte ich ehrlich gesagt noch keine Lust. Aber wenn ich die Rechengrößen habe, rechne ich mir natürlich die zum 1.7.16 zugrunde gelegte Rentenerhöhung aus. Und: "Wehe, ich erwische jemand beim mogeln". Je nachdem wer zum meinen Ungunsten von dem fordere ich den "riesigen" Differenzbetrag (smile). Von der RV, wenn die Erhöhung niedriger ausfällt, wie von der KK zugrunde gelegt, und zusätzlich von der KK die 1% Differenz Selbstbeteiligung. Mann, werde ich da reich (grins).
Aber vorher muss ich noch mit Bio-Kellerbier (unfiltriert) meine Leber verwöhnen, den die Enzymwerte sind laut Nachricht von meinem Arzt optimal (smile).
Damit wenigstens dieses Organ nicht chronisch krank wird (smile).