Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIhre Frage ist mir nicht ganz klar:
Können Sie sich eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Teilzeit vorstellen oder nicht?
Wenn ja, müssen Ihre Kinder ja während dieser Zeit betreut werden. Wie und wo entscheiden Sie ja selber. Ob Kosten dafür übernommen werden, ist von mehreren Voraussetzungen abhängig, die hier nicht abschließend beurteilt werden können.
Im übrigen gibt es auch Teilzeitangebote mit Online-Learning, Präsenzphasen usw. usw. Ob diese Angebote aber für Sie in Frage kommen, kann hier nicht beantwortet werden.
Es gilt weiterhin: Sprechen Sie unbedingt mit dem Rehabilitations-Fachberatungsdienst!!!
Siehe § 33 Abs. 2 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben):
... Behinderten Frauen werden gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote. ...
Viele Einrichtungen haben schon entsprechende Teilzeitangebote. Außerdem kann auch ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe oder auf Kinderbetreuungskosten bestehen.
Besprechen Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche bitte frühzeitig mit Ihrer zuständigen Rehabilitations-Fachberaterin / Ihrem zuständigen Rehabiliations-Fachberater.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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