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Recht auf berufl. Reha in Teilzeit bei kleinen Kindern?

von Kira06.05.2010 | 12:44
1287 Ansichten
4 Antworten

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Liebe Experten, ich habe Antrag auf berufliche Reha gestellt. Habe ich ein Recht auf eine Maßnahme in Teilzeit, weil ich zwei kleine Kinder im Alter von 4 bzw. 6 Jahren habe? Oder stehe ich vor der Entscheidung: entweder berufl. Reha in Vollzeit oder Verzicht auf Wiedereingliederung? Und wie soll es dann weitergehen? Vielen Dank für die Antwort! Kira

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe § 33 Abs. 2 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben):

... Behinderten Frauen werden gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote. ...

Viele Einrichtungen haben schon entsprechende Teilzeitangebote. Außerdem kann auch ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe oder auf Kinderbetreuungskosten bestehen.

Besprechen Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche bitte frühzeitig mit Ihrer zuständigen Rehabilitations-Fachberaterin / Ihrem zuständigen Rehabiliations-Fachberater.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ihre Frage ist mir nicht ganz klar:

Können Sie sich eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Teilzeit vorstellen oder nicht?

Wenn ja, müssen Ihre Kinder ja während dieser Zeit betreut werden. Wie und wo entscheiden Sie ja selber. Ob Kosten dafür übernommen werden, ist von mehreren Voraussetzungen abhängig, die hier nicht abschließend beurteilt werden können.

Im übrigen gibt es auch Teilzeitangebote mit Online-Learning, Präsenzphasen usw. usw. Ob diese Angebote aber für Sie in Frage kommen, kann hier nicht beantwortet werden.

Es gilt weiterhin: Sprechen Sie unbedingt mit dem Rehabilitations-Fachberatungsdienst!!!

2 Antworten

Kiraam 06.05.2010 | 13:15
Liebe Experten, danke für die Antwort. Daraus ergibt sich für mich eine weitere Frage: MUSS ich zu einer Fremdbetreuung meiner Kindern einwilligen? D.h., verliere ich meine Ansprüche, wenn ich eine Fremdbetreuung aus guten Gründen nicht möchte? Mit freundlichen Grüßen Kira
Kiraam 06.05.2010 | 14:55
Aaah, jetzt verstehe ich. Ich hatte Sie vorher missverstanden. Ich dachte: ENTWEDER Teilzeit-Maßnahme ODER, wenn keine geeignete Maßnahme in Teilzeit vorhanden ist, DANN Vollzeit-Maßnahme bei Übernahme der Betreuungskosten bzw. Haushaltshilfe. Betreuung in Teilzeit für meine Kinder ist kein Problem. Die sind im Kindergarten bzw. ab Herbst ist der eine in der Schule. Vielen Dank nochmals! Beste Grüße Kira
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