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Experten-Antwort

Rechtliche Option Weiterzahlung EMR bei Fristeinhaltung

von wildwasser16.07.2016 | 14:57
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10 Antworten

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Hallo Forum, Situation Ich habe rechtzeitig einen Antrag (28.12.2015) auf Weiterzahlung der vollen medizinischen EMR bei der DRV gestellt. Die DRV wartet nun auf das Ergebnis einer Reha-Maßnahme, die am 31.07.2016 endet. Es gibt einen vorläufigen Reha-Bericht von Ende April 2016. Das Ergebnis ist entweder genauso wie beim ersten EMR Zeitraum oder etwas schlecht bezüglich der täglichen Arbeitsleistung. Meine Frage: Ich habe alle Fristen, die die DRV gesetzt hat, erfüllt. Dennoch verweist die DRV auf das abschließende Ergebnis der Reha-Maßnahme. Die EMR ist zum 30.06.2016 ausgelaufen. Gibt es denn keine rechtliche Option von seitens der DRV, einer medizinischen EMR solange weiterlaufen zu lassen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist. Ansonsten würde ich erst Ende des Jahres 2016 eine endgültige Entscheidung erhalten. Das empfinde ich echt fragwürdig, da ich alle Fristen eingehalten habe. Dann würde der Antrag ein Jahr dauern. Puh. Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wildwasser,

grundsätzlich ist die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente bis zum Abschluss der Reha- Maßnahme nicht ausgeschlossen. Ob eine solche Möglichkeit auch in Ihrem Einzelfall besteht, klären Sie bitte direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

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9 Antworten

Mussnichtam 16.07.2016 | 15:20
Es gibt keine "rechtliche" Option. Wenn die EM-Rente ausgelaufen ist, und noch keine Entscheidung über die weitergehende Leistung (kann ja auch abgelehnt werden), sollten Sie sich ans Jobcenter wenden. Im Falle der Gewährung wird dann eine rückwirkend anerkannte EM-Rente mit der Leistung des Jobcenters verrecnet werden und ggf. der darüber hinausliegende Betrag verzinst.
Herz1952am 16.07.2016 | 15:44
Hallo Wildwasser, Sie sollten sich besser an einen freien Rentenberater wenden. Der wird Sie dann drüber informieren, ob die DRV Ihnen einfach so die Weiterzahlung verweigern darf.
Ottoam 16.07.2016 | 17:30
Als meine EM-Rente noch befristet gewesen ist habe ich mich trotz Verlängerungsantrag/Reha jeweils 3 Monate vor Ablauf immer vorsorglich bei der Agentur für Arbeit gemeldet.Sie sollten sich auch dahin wenden.Falls es keinen Anspruch auf ALG 1 geben sollte(ist aber meistens der Fall wenn Sie vor der EM-Rente versicherungspflichtig beschäftigt waren)dann wie schon erwähnt ans Jobcenter wenden.
Nahlaam 16.07.2016 | 17:36
Stellen Sie formlos per "Dreizeiler" einen Antrag auf Weiterzahlung der EM-Rente bis zur endgültigen Entscheidung mit dem Verweis auf den progredienten Verlauf (Verschlechterung). Wenn dieser genehmigt wird, wird die bislang gewährte Rente weitergezahlt. Sollte die EM-Rente allerdings nicht weiter gewährt werden, so müssen Sie diese Zahlung natürlich zurückzahlen.
Lisam 16.07.2016 | 21:06
Einen Rentenberater brauchen sie ganz sicher nicht... Herz1952 kann leider keine andere Platte auflegen... Im Normalfall wird die EM-Rente weitergezahlt, wenn der Weiterzahlungsantrag rechtzeitig (wie geschehen) gestellt wurde und die medizinischen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten zum Ablauf der Zeitrente. Allerdings sollten Sie einen vorläufigen Weiterzahlungsbescheid für 1-3 Monate erhalten. Daher würde ich an Ihrer Stelle bei der Sachbearbeitung anrufen und nach dem Sachstand fragen. Und wenn Die Rente eingestellt wurde, umgehend schriftlich eine kurzfristige Weitergewährung beantragen und die Unterlagen aus April mitschicken. Ansonsten hilft wirklich nur der Weg zum Jobcenter. MfG Lis
Sieglinde S.am 17.07.2016 | 12:31
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Hallo Wildwasser, Sie sollten sich besser an einen freien Rentenberater wenden. Der wird Sie dann drüber informieren, ob die DRV Ihnen einfach so die Weiterzahlung verweigern darf.
Und für die Information gleich mal 200 - 300 Euro fordern. Du bist und bleibst ein Schwimmbadgrosses Ar....loch.
Geh lieber arbeiten und nimm dein arbeitsscheues Gesindel gleich mit und am besten auch diejenigen, welche die Mieten hochtreiben und unsere Währung kaputt machen, damit du mindestens mal in gute Gesellschaft kommst
GroKoam 17.07.2016 | 10:21
Und für die Information gleich mal 200 - 300 Euro fordern. Du bist und bleibst ein Schwimmbadgrosses Ar....loch.
GroKoam 17.07.2016 | 17:17
Zitat von Sieglinde S. anzeigenausblenden
Und für die Information gleich mal 200 - 300 Euro fordern. Du bist und bleibst ein Schwimmbadgrosses Ar....loch.
Geh lieber arbeiten und nimm dein arbeitsscheues Gesindel gleich mit und am besten auch diejenigen, welche die Mieten hochtreiben und unsere Währung kaputt machen, damit du mindestens mal in gute Gesellschaft kommst
Am heiligen Sonntag arbeiten, was bist Du denn für ein blasphemisches ....................
Wildwasseram 18.07.2016 | 23:08
Hallo Forum, vielen Dank für die guten Hinweise. Der Tipp mit dem Antrag aiuf Weiterzahlung bin ich noch gar nicht gekommen. Eigentlich sehr einfach. Danke hierfür. Ansonsten bleibt ja nur das Job-Center. Arbeitsssuchend habe ich mich schon gemeldelt. Die DRV weisst einen darauf hin. Wildwasser
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