Hallo Wildwasser,
grundsätzlich ist die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente bis zum Abschluss der Reha- Maßnahme nicht ausgeschlossen. Ob eine solche Möglichkeit auch in Ihrem Einzelfall besteht, klären Sie bitte direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.