Hallo SC310842,
den Ausführungen von Fortitude one schließen wir uns an.
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Hallo SC310842,
den Ausführungen von Fortitude one schließen wir uns an.
Sie werden, sofern Ihre EM auch weiterhin Anerkennung findet und eine Verlängerung erfährt, weiterhin als Bestandsrentner wie zuvor mit gleichen Anwartschafts- und Zurechnungszeiten sowie Rentenbezügen geführt. Für Bestandsrentner galten schon die zum 1.7.2014 erfolgten Gesetzesänderungen nicht und die für 2018 geplanten/beschlossenen finden für Bestandsrentner auch keine Neuregelung/Änderung. Und das ist eine UngerechtigkeitSie sollten aufgrund der Ungerechtigkeit ein bißchen weinen. Vielleicht hilft Ihnen das. Sonst werden Sie an Ihrem Ärger noch ersticken.
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