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Experten-Antwort

Rechtliche Stellung EU Rente

von SC31084212.09.2017 | 09:41
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Sehr geehrte Experten und Foristen, ich habe eine Frage zur rechtlichen Stellung bei befristeter EU Rente und Weiterbewilligung in Bezug der Gesetzesänderung ab 2018. Kurz zu mir, ich bin seit September 2015 voll Erwerbsunfähig, befristet bis Januar 2018. Die Formulare zur Prüfung der Weiterbewilligung habe ich der DRV zukommen lassen. Jetzt gibt es ja für Erwerbsminderungsrente bezüglich der Anrechnungszeiten eine Änderung ab 2018. Ich bin mir nun unsicher und finde hierzu auch keine Erläuterung, ob ich bei Weiterbewilligung als Neuantragssteller gelte oder zu der Personengruppe, welche als "Altfälle" bezeichnet werden. Im Grunde prüft ja die DRV den Antrag neu oder habe ich hier einen Denkfehler? Alter bestand aber neuer Antrag oder alter Bestand und Weiterbewilligung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SC310842,

den Ausführungen von Fortitude one schließen wir uns an.

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4 Antworten

Silviaam 12.09.2017 | 11:42
Sie werden, sofern Ihre EM auch weiterhin Anerkennung findet und eine Verlängerung erfährt, weiterhin als Bestandsrentner wie zuvor mit gleichen Anwartschafts- und Zurechnungszeiten sowie Rentenbezügen geführt. Für Bestandsrentner galten schon die zum 1.7.2014 erfolgten Gesetzesänderungen nicht und die für 2018 geplanten/beschlossenen finden für Bestandsrentner auch keine Neuregelung/Änderung. Gruß Silvia
Fortitude oneam 12.09.2017 | 11:11
Hallo, EU Rente gibt es seit 2001 nicht mehr. Nennt sich EMR= Erwerbsminderungsrente . Ja Sie haben einen Denkfehler. Bisheriger EMR Antrag und jetzt Weitergewährungsantrag (R0120). Was Sie vermutlich meinen ist ab 2018 die Anhebung der Zurechnungszeit von derzeit 62 auf 65 Jahre. Also in diesen Genuss kommen Sie nicht. Betrifft nur Neuanträge. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Genervteram 12.09.2017 | 22:56
Sie werden, sofern Ihre EM auch weiterhin Anerkennung findet und eine Verlängerung erfährt, weiterhin als Bestandsrentner wie zuvor mit gleichen Anwartschafts- und Zurechnungszeiten sowie Rentenbezügen geführt. Für Bestandsrentner galten schon die zum 1.7.2014 erfolgten Gesetzesänderungen nicht und die für 2018 geplanten/beschlossenen finden für Bestandsrentner auch keine Neuregelung/Änderung. Und das ist eine Ungerechtigkeit
Sie sollten aufgrund der Ungerechtigkeit ein bißchen weinen. Vielleicht hilft Ihnen das. Sonst werden Sie an Ihrem Ärger noch ersticken.
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