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Rechtsanwälte im Arztkittel -EM-Rente

von Gerda09.12.2008 | 10:57
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Daher weht also dieser Wind, der neuerdings bezüglich EM-Renten überall zu spüren ist ! Nach Informationen der Berliner Zeitung werden in der Rentenabteilung derzeit in einem intern umstrittenen Pilotprojekt Juristen statt Ärzten eingesetzt. Anhand medizinischer Gutachten sollen diese darüber entscheiden, in welchem Umfang erkrankte Mitglieder der Rentenversicherung noch in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Gegebenenfalls müssen sie entscheiden, ob die deutsche Rentenversicherung Bund eine Erwerbsminderungsrente bezahlt. Dabei soll es bisher zu erheblichen Fehlern gekommen sein, wie aus Dokumenten hervorgeht, die der Berliner Zeitung vorliegen. http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcg… Nun wundern mich die vermehrten Klagen über Entscheidungen, die geradzu absurd sind, nicht mehr. DAS ist eine Schande !

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Westi,

bei uns im Haus entscheiden in der Regel so genannte Sachgebietsleiter (dies sind Kollegen mit jahrzehntelanger Erfahrung auf diesem Gebiet). Aber bei jedem Träger werden die medizinischen Sachverhalte zuerst von einem ärztlichen Gutachter überprüft.

11 Antworten

Schadeam 09.12.2008 | 11:05
auch da sollte man nicht pauschal urteilen. Es gibt m.E. durchaus "eindeutige Sachverhalte" die auch ein Nichtmediziner beurteilen kann. 1)Nehme ich eine Landwirtin, der ein Auge (und sonst nichts) fehlt, kann m.E. jeder Laie entscheiden, dass ohne zusätzliche Begutachtung kein Rentenanspruch besteht, weil die Dame auch einäugig melken, Hühner füttern, Stall misten, etc. kann. 2) Der Dachdecker, der vom Dach fällt, querschnittsgelähmt ist und beim Sturz noch mit dem Auge in einen Nagel gefallen und erblindet ist, dem würde auch jeder ohne Zusatzgutachten die "Rente zubilligen". So gesehen, gibt es schon Fälle, die sich für so ein Projekt eignen würden, daher verstehe ich Ihre Empörung nicht ganz. Und den Zusammenhang dieses Pilotprojektes mit Klagen aus der Vergangenheit, sehe ich wirklich nicht. Aber egal welches Verfahren: immer wird es Fehler geben, weil Menschen beteiligt sind und auch immer werden eindeutige Ablehnungen per Klage angefochten werden. Nichts wird so heiß gekocht....
Melosineam 09.12.2008 | 11:51
....das ist ja echt der Hammer. Wußte gar nicht, dass die jur. Staatsexamen auch die med. implizieren. Und die Verwaltungsangestellten führen demnächst sicher die Begutachtungen durch....??
uuups...am 09.12.2008 | 12:07
na das machen die doch schon während der Antragsaufnahme!!!
Eddyam 09.12.2008 | 12:29
Hallo an Alle, hier ist der gesamte Text zum nachlesen Berliner Zeitung Zitat: Rechtsanwälte im Arztkittel - Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund begutachten Juristen medizinische Dokumente Daniel Baumann BERLIN. Die Deutsche Rentenversicherung Bund setzt seit längerem medizinische Laien ein, die an Stelle von ausgebildeten Ärzten Entscheidungen über bestimmte Leistungen für kranke Menschen treffen. Nach Informationen der Berliner Zeitung werden in der Rentenabteilung derzeit in einem intern umstrittenen Pilotprojekt Juristen statt Ärzten eingesetzt. Anhand medizinischer Gutachten sollen diese darüber entscheiden, in welchem Umfang erkrankte Mitglieder der Rentenversicherung noch in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Gegebenenfalls müssen sie entscheiden, ob die deutsche Rentenversicherung Bund eine Erwerbsminderungsrente bezahlt. Dabei soll es bisher zu erheblichen Fehlern gekommen sein, wie aus Dokumenten hervorgeht, die der Berliner Zeitung vorliegen. Viele Beanstandungen Das Pilotprojekt läuft seit Frühjahr dieses Jahres. Damit soll den Ärzten nach Angaben von Mitarbeitern der Rentenversicherung Arbeit abgenommen werden. Die Ärzte seien überlastet. Um Entlastung zu schaffen, haben die Ärzte in der Rentenabteilung - oftmals Fachärzte mit einer Ausbildungsdauer von rund zehn Jahren - den unterstützenden Juristen eilig medizinisches Grundwissen zur Bearbeitung der Dokumente vermittelt, wie Mitarbeiter berichten. Die Rentenversicherung teilte dazu mit, dass es in dem Pilotprojekt vor allem darum gehe, "zu prüfen, wie sich Abläufe im Rentenverfahren optimieren lassen". Zwischen Verwaltungspersonal und dem Sozialmedizinischen Dienst finde "regelmäßig ein Austausch zu Aspekten der sozialmedizinischen Sachaufklärung" statt. Offenbar mit wenig Erfolg, wie aus einer Auswertung vom Juni 2008 hervorgeht, die der Berliner Zeitung vorliegt. Darin heißt es, dass es "zu schwerwiegenden Fehlentscheidungen" gekommen sei. So hätten sich die Juristen beispielsweise dafür entschieden, Patienten mit einer Krebserkrankung im Endstadium keine dauerhafte Erwerbsminderungsrente zu zahlen. Obwohl absehbar war, dass diese Menschen sterben und nicht mehr wie gewohnt einen Beruf ausüben können. Andererseits hätten die Laienmediziner Versicherten, bei denen nur ein Verdacht auf eine Krebserkrankung bestand, der sich später nicht bestätigen sollte, eine dauerhafte Rente zugesprochen. Insgesamt sei bei Neuanträgen und Widerspruchsverfahren rund die Hälfte aller Voten fehlerhaft gewesen, heißt es in der Studie. So seien 48 Prozent der bearbeiteten Neuanträge, 44 Prozent der Entscheidungen über Weiterzahlung einer Rente und 44 Prozent der Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der Rentenversicherung Bund beanstandet worden. Wegen dieser Fehlerhäufung sei dem gewählten Verfahren, Arzt-Aufgaben Laien zu übertragen, nicht der Vorzug zu geben, lautet das Fazit der Studie. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärte auf Anfrage der Berliner Zeitung zu den Studienergebnissen, dass "gegenwärtig geprüft (wird), ob bei eindeutigen medizinischen Sachverhalten weiterer ärztlicher Rat eingeholt werden muss oder ob auf der Grundlage der in aller Regel bereits vorliegenden medizinischen Gutachten eine abschließende Entscheidung möglich ist". Diese Prüfung erfolge im Rahmen eines "zeitlich befristeten und eng umgrenzten Pilotprojekts", dessen Ergebnisse einer Qualitätsprüfung unterlägen. "Im Ergebnis wird das Pilotverfahren aller Voraussicht nach nicht fortgesetzt", teilte die Rentenversicherung mit. Es wäre das zweite Mal innerhalb kurzer Zeit, dass ein Projekt dieser Art gestoppt wird. Auch in der Rehabilitationsabteilung waren Arzt-Aufgaben medizinischen Laien übertragen worden. Die Grundlage dafür war ein Dokument vom November 2007 (intern als "Schmöckwitz-Protokoll" bekannt). Von Mitarbeitern wurde die Entscheidung als "gefährlich" und "aus medizinischer Sicht unverantwortlich" kritisiert. Trotzdem hielten die verantwortlichen Personen ein Jahr lang an der Entscheidung fest. Erst vor wenigen Tagen, Ende November 2008, wurden die Pläne, die in einigen Abteilungen bereits umgesetzt waren, zurückgezogen. Als Grund dafür nennen Mitarbeiter erneute Proteste des Personalrats. Die Rentenversicherung nannte indes als Grund für den Stopp des Projekts lediglich, dass "keine Notwendigkeit für eine Verfahrensumstellung" bestanden habe. Betroffen war von dem Projekt der sozialmedizinische Dienst, der auf der Grundlage ärztlicher Gutachten entscheidet, ob zum Beispiel psychisch kranke Menschen oder Unfallpatienten zur Rehabilitation geschickt werden, damit sie später wieder einen Beruf ausüben können. In der Verantwortung der Ärzte lag bisher auch die Entscheidung über Art, Umfang und Dauer der Rehabilitation. In dem "Schmöckwitz-Protokoll" waren insgesamt 27 Sachverhalte festgehalten worden, die "ohne Einschaltung des sozialmedizinischen Dienstes grundsätzlich durch die Verwaltung entschieden werden können". Ein knappes halbes Jahr später protestierte aber der Personalrat: Bis auf einzelne Punkte wies er in einer Stellungnahme vom 30. April 2008 alle Maßnahmen mit der Begründung der fehlenden medizinischen Kompetenz der Verwaltung zurück. "Der Personalrat fragt sich, ob diese Maßnahmen dem hohen Anspruch der Abteilung Rehabilitation bezüglich einer qualifizierten Entscheidung gerecht wird", schrieb dessen Vorsitzender, Thomas Schubert. "Fango-Tango-Reha" Mitarbeiter beklagen schon seit längerem schleichende Qualitätsverluste. Seit November 2005 gibt es beispielsweise keine Spezialgebiete mehr im sozialmedizinischen Dienst der Rehabilitationsabteilung. Das heißt: Ärzte sämtlicher Fachrichtungen entscheiden über jeden Antrag auf Rehabilitation, der auf ihrem Schreibtisch landet - ungeachtet dessen, um welche Krankheit es sich handelt. Das Konzept basiere auf dem "der Teamarbeit zu Grunde liegenden Gedanken der ganzheitlichen Betreuung ("alle machen alles")", heißt es in einem Papier, das das neue Arbeitsmodell beschreibt. Diese Herangehensweise führte prompt zu Problemen. Im August 2006 berichtete - einem Protokoll eines Steuerungsgremiums der Rentenversicherung zufolge - der Leiter des Beratungsärztlichen Dienstes, Thomas Hillmann, über "Schwierigkeiten bei der Beurteilung von Fällen aus den Bereichen Entwöhnungs- und Kinder-Reha durch nicht in diesen Fachgebieten ausgebildete Mitarbeiter des beratungsärztlichen Dienstes". Die Mediziner begegnen der Situation inzwischen oft mit Sarkasmus, sagt ein Arzt. In Bezug auf die Qualität der Entscheidungen spricht ein anderer von "Fango-Tango-Reha". "Mit Sorge beobachten wir, dass die Qualität der Arbeit der deutschen Rentenversicherung Bund überall da leidet, wo sie mit Versicherten und Rentnern zu tun hat", sagt ein Dritter. einfach unfassbar Gruß Eddy
upsam 09.12.2008 | 12:52
ja, wenn das tatsächlich so ist wie @Eddy schreibt, dann wundert mich die Vielzahl der Klagen/Widersprüche absolut nicht. Man stelle sich mal vor, von 100 Anträgen die abgelehnt wurden legen nur 50 Widerspruch/Klage ein, was für ein gewaltiger "Gewinn" für die DRV!!! Wenn das so weitergeht, dann will ich auch entscheiden dürfen, ob ich mich bei so einer Versicherung versichern will oder nicht! (aber das geht ja nicht, ich weiß) *Kopfschüttel*
Nuzam 09.12.2008 | 15:56
Die einzige Schande daran ist der Journalist bei der BZ, der solche Halbwahrheiten und Falschinformationen zu einem Skandalberichtchen aufbläst...
WiSoam 09.12.2008 | 22:35
Hier scheinen einige die Dimension dieser Aktion aus rechtlicher Sicht verniedlichen zu wollen. So einfach geht das nicht. Dieses gesetzeswidrige Verfahren, wird ein Dienst- wie Rechtsaufsichtsverfahren nach sich ziehen. Es kann doch nicht angehen, dass die DRV sich über Recht und Gesetz hinwegsetzt, egal aus welchen auch immer gearteten Gründen. Hier liegen eindeutige strafrecht- liche Verstöße gegen die Berufsordnung der Ärzte und auch unrechtmässige Offen- barungen gegenüber Nichtmediziner vor. Ich möchte Sie mal hören, wenn es Sie selbst betreffen würde.
KSCam 10.12.2008 | 13:38
was, liebe(r) WiSo soll eigentlich die Drohung mit Dienst- oder Rechtsaufsicht hier im Forum? Tun Sie einfach, was Sie nicht lassen können, falls Sie konkret betroffen sind, können Sie sich doch beschweren, die Politik einschalten, vor Gericht gehen, die Zeitung alarmieren. Ich befürchte, jetzt fängt das hier im Forum regelmäßig wiederkehrende "Theater um Gutachter und Einwilligungen wieder an", vor dem in den letzten Wochen Gott sei Dank Ruhe war. Und selbst wenn ein Nichtmediziner entscheiden würde? Wer die Rente bekommt, dem ist es in 98% der Fälle völlig egal, wer die Rente freigibt. Wer eine Ablehnung kassiert, legt i.d.R. Widerspruchein - auch egal, wer die Ablehnung gemacht hat. In der Realität des wirklichen Lebens ist es den meisten Bürgern doch so lang wie breit. Aber vielleicht bin ich ja zu naiv, zu blöd, oder sonst was.
Wahrsageram 10.12.2008 | 17:56
Es wäre aber auch möglich, dass die Tatsache, dass die Juristen- und BWL-Schwemme, die überhand genommen und gleichzeitig viel Schlechtes in die Gesellschaft gebracht hat ( zuletzt Finanzkrise), einfach noch nicht jeden in diesem Land erreicht hat und er NOCH von deren Unbill verschont geblieben ist.
Westiam 11.12.2008 | 20:22
Hallo Expertin, entscheidet wirklich bei allen RV-Trägern ein "Verwaltungsjurist des Rentenversicherungsträgers"?? MfG
Rosannaam 12.12.2008 | 10:03
@KSC Sie sind weder das eine noch das andere. ;-)) Manche haben´s immer noch nicht kapiert, dass die Zuständigen (bei uns die Abschnittsleiter) nicht aufgrund der Krankheiten/Diagnosen entscheiden, sondern aufgrund des vom Arzt im Gutachten festgestellten Leistungsvermögens, das sich nach der möglichen Arbeitszeit richtet. Andersrum würde ich die Aufregung ja noch verstehen.
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