Hallo Ilona,
die Rechtsbehelfsabteilung des Rentenversicherungsträgers prüft noch einmal die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Entscheidung. Kommt man hier zu dem Ergebnis, dass diese rechtswidrig war, wird entsprechend Abhilfe geschaffen (Rückgabe an die „normale“ Sachbearbeitung zur Umsetzung).
Hält man die ursprüngliche Entscheidung für rechtmäßig, dann muss der zuständige Widerspruchsausschuss über den Vorgang abschließend entscheiden.
Wie lange die abschließende Entscheidung dauert, lässt sich von hieraus leider nicht bestimmen, da hierbei verschiedene Faktoren eine Rolle spielen können (z. B. ob noch weitere Unterlagen beigezogen werden müssen, weitere Untersuchungen notwendig erscheinen oder wann ggf. der Widerspruchsausschuss den Fall behandeln kann, etc.)
Im Zweifel sollten Sie sich direkt mit der zuständigen Abteilung in Verbindung setzen und dort nach dem aktuellen Sachstand fragen.