Ist man auf Grund seiner finanziellen (wirtschaftlichen) Verhältnisse nicht (oder nur eingeschränkt) in der Lage das Geld für eine Rechtsberatung beim Anwalt, bzw. für eine Prozessführung aufzubringen, werden notwendige Kosten größtenteils vom Staat übernommen. Der Antrag ist beim Amtsgericht zu stellen.