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Experten-Antwort

Rechtsgültigkeit Entlassbericht einer Rehaklinik bei krankheitsbedingtem vorzeitigen Abbruch

von KM29.10.2022 | 13:43
741 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe, während einer längeren psychischen Erkrankung, auf Wunsch meiner Krankenkasse, eine medizinisch beruflich orientierte Reha (MBOR) angetreten. Erst während des Aufenthaltes wurde mir klar, dass es in meinem Fall nicht um eine Rehabilitation im eigentlichen Fall, sondern um ein medizinisches Gutachten meiner Erkrankung während des Klinikaufenthaltes ging. Soweit gar kein Problem für mich, wenn es tatsächlich auch zu einer tatsächlichen Beurteilung meines Gesundheitszustandes nach den Vorlagen des MBOR-Programmes der Deutschen Rentenversicherung gekommen wäre. In der Klinik herrschte Personalmangel an allen Ecken und Kanten. Zur Beurteilung meiner Leistungen wurden in einer Sitzung 2 Std. meine Konzentrationsfähigkeit geprüft. Ergebnis: Gute Ergebnisse in der 1 Std., nach 1 Stunde signifikanter Leistungsabfall, welcher auch von der Ergotherapeutin dokumentiert wurde. Ergebnisse wurden nicht besprochen. 1 Woche später war die Arztvisite, in der mir im Beisein von 4 Personen, welche mich vorher noch nie gesehen haben, gesagt wurde, dass ich AU entlassen werde und möglichst bald mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen sollte. Keine Besprechung der Ergebnisse mit Anpassung des weiteren Reha-Verlaufes - NICHTS. Nach mehreren Versuchen, einen Termin zur Sozialberatung, einem Arzt oder sonstigen Aufklärungsgespräche zu erhalten, habe ich resigniert. Meine Therapeutin war, aus mir nicht bekannten Gründen, danach krank und ward nicht mehr gesehen. Alles für mich sehr mysteriös. Nach 3.5 Wochen erkrankte ich mit vielen anderen Patienten an Corona und wir wurden auf sehr ruppige Art und Weise der Klinik verwiesen. Es gab kein Abschlussgespräch, keine Besprechung eines Entlassberichtes, die Reha war somit nicht erfolgreich abgeschlossen. Ergebnis im Entlassbericht: AU entlassen, Arbeitsfähig im alten Beruf (PTA) und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Std./tgl. Somit meine Fragen: 1. Darf eine Klinik in einem solchen Fall (einer vorzeitigen Beendigung einer Reha wegen Krankheit und einer nicht stattgefundener Besprechung der Reha-Ergebnisse mit Abschlussgespräch) ein rechtsgültiges medizinisches Gutachten an die Rentenversicherung weitergeben? Meines Wissens, ist die Klinik doch verpflichtet, den Entlassbericht vorab mit dem Rehabilitanden zu besprechen. Die sozialmedizinische Epikrise ist gespickt von falschen Aussagen. 2. Darf ein Gutachten nach MBOR überhaupt erstellt werden, wenn die Deutsche Rentenversicherung schon Leitlinien für dieses Programm aufstellt, es jedoch, warum auch immer, in der Klinik nicht ansatzweise nach diesen Leitlinien ausgeführt wird? Ich weiß, meine Fragen sind schon ziemlich konkret und komplex, doch bin ich sehr verzweifelt, da mir aufgrund dieses Gutachtens, welches meiner Meinung nach komplett daneben ist, eine LTA-Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Berufsleben von der Rentenversicherung abgelehnt wurde. Besten Dank für eine zeitnahe Rückmeldung. MFG KM

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "KM",

die Ausführungen von "Erklärbär" sind insgesamt zutreffend. Ihr Problem kann an dieser Stelle nicht gelöst werden. Wie es scheint, sind Sie jedoch im regen Austausch mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dies ist gut, denn nur dort kann Ihnen mit diesem Problem geholfen werden. Legen Sie also gegen den abgelehnten LTA-Antrag Widerspruch ein und begründen diesen ausführlich. Des Weiteren empfehle ich Ihnen, die von Ihnen gesandten E-Mails einmal auszudrucken und nach telefonischer Rücksprache mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter persönlich an diesen zu senden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und hoffen auf eine baldige berufliche Wiedereingliederung.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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18 Antworten

Erklärbäram 29.10.2022 | 14:11
Es ist natürlich unschön, aber ich rate Ihnen, die Unrichtigkeiten zu verschriftlichen und der Klinik zukommen zu lassen mit der Bitte, es richtig zu stellen oder zumindest zu vermerken, dasd Sie mit der ärztlichen Meinung nicht konform gehen. Denn nur, weil Sie es anders sehen, wäre die Beurteilung der Klinik vermutlich nicht Ihrer Sicht angepasst worden, sondern nur die Differenz vermerkt worden. Unrichtige Fakten sollten schon geändert werden. Diese sozialmed. Einschätzung wird übrigens immer abgegeben am Ende einer DRV-Reha, da sind Sie also weder Ausnahme noch wurde Ihnen was verschwiegen. Und - wichtig! - diese sozialmed. Beurteilung nicht recht "rechtsgültig" und nicht verbindlich für die DRV. Eine LTA kann dennoch bewilligt werden. In G0130 müssen Sie selbst eben sehr sorgfältig dokumentieren, weshalb aus Ihrer Sicht eine LTA nötig und die Rückkehr ins bisherige Berufsbild nicht möglich ist. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Ist denn eine zweite Reha beantragt, da die erste nicht vollständig durchgeführt werden konnte?
Simulant?am 29.10.2022 | 17:57
Ihre Geschichte hört sich eher danach an, als habe man einen Simulanten auf frischer Tat ertappt.
KMam 30.10.2022 | 11:07
So ein schnelles Urteil hat mit Sicherheit die Klinikleitung auch gefällt. Es ist bitte traurig, dass man heute für Hilfe kämpfen muss, wenn Menschen, die sich keinerlei Mühe machen genauer hinzuschauen, solche Berichte schreiben.
KMam 30.10.2022 | 11:45
Zitat von Erklärbär anzeigenausblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe, während einer längeren psychischen Erkrankung, auf Wunsch meiner Krankenkasse, eine medizinisch beruflich orientierte Reha (MBOR) angetreten. Erst während des Aufenthaltes wurde mir klar, dass es in meinem Fall nicht um eine Rehabilitation im eigentlichen Fall, sondern um ein medizinisches Gutachten meiner Erkrankung während des Klinikaufenthaltes ging. Soweit gar kein Problem für mich, wenn es tatsächlich auch zu einer tatsächlichen Beurteilung meines Gesundheitszustandes nach den Vorlagen des MBOR-Programmes der Deutschen Rentenversicherung gekommen wäre. In der Klinik herrschte Personalmangel an allen Ecken und Kanten. Zur Beurteilung meiner Leistungen wurden in einer Sitzung 2 Std. meine Konzentrationsfähigkeit geprüft. Ergebnis: Gute Ergebnisse in der 1 Std., nach 1 Stunde signifikanter Leistungsabfall, welcher auch von der Ergotherapeutin dokumentiert wurde. Ergebnisse wurden nicht besprochen. 1 Woche später war die Arztvisite, in der mir im Beisein von 4 Personen, welche mich vorher noch nie gesehen haben, gesagt wurde, dass ich AU entlassen werde und möglichst bald mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen sollte. Keine Besprechung der Ergebnisse mit Anpassung des weiteren Reha-Verlaufes - NICHTS. Nach mehreren Versuchen, einen Termin zur Sozialberatung, einem Arzt oder sonstigen Aufklärungsgespräche zu erhalten, habe ich resigniert. Meine Therapeutin war, aus mir nicht bekannten Gründen, danach krank und ward nicht mehr gesehen. Alles für mich sehr mysteriös. Nach 3.5 Wochen erkrankte ich mit vielen anderen Patienten an Corona und wir wurden auf sehr ruppige Art und Weise der Klinik verwiesen. Es gab kein Abschlussgespräch, keine Besprechung eines Entlassberichtes, die Reha war somit nicht erfolgreich abgeschlossen. Ergebnis im Entlassbericht: AU entlassen, Arbeitsfähig im alten Beruf (PTA) und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Std./tgl. Somit meine Fragen: 1. Darf eine Klinik in einem solchen Fall (einer vorzeitigen Beendigung einer Reha wegen Krankheit und einer nicht stattgefundener Besprechung der Reha-Ergebnisse mit Abschlussgespräch) ein rechtsgültiges medizinisches Gutachten an die Rentenversicherung weitergeben? Meines Wissens, ist die Klinik doch verpflichtet, den Entlassbericht vorab mit dem Rehabilitanden zu besprechen. Die sozialmedizinische Epikrise ist gespickt von falschen Aussagen. 2. Darf ein Gutachten nach MBOR überhaupt erstellt werden, wenn die Deutsche Rentenversicherung schon Leitlinien für dieses Programm aufstellt, es jedoch, warum auch immer, in der Klinik nicht ansatzweise nach diesen Leitlinien ausgeführt wird? Ich weiß, meine Fragen sind schon ziemlich konkret und komplex, doch bin ich sehr verzweifelt, da mir aufgrund dieses Gutachtens, welches meiner Meinung nach komplett daneben ist, eine LTA-Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Berufsleben von der Rentenversicherung abgelehnt wurde. Besten Dank für eine zeitnahe Rückmeldung. MFG KM
Es ist natürlich unschön, aber ich rate Ihnen, die Unrichtigkeiten zu verschriftlichen und der Klinik zukommen zu lassen mit der Bitte, es richtig zu stellen oder zumindest zu vermerken, dasd Sie mit der ärztlichen Meinung nicht konform gehen. Denn nur, weil Sie es anders sehen, wäre die Beurteilung der Klinik vermutlich nicht Ihrer Sicht angepasst worden, sondern nur die Differenz vermerkt worden. Unrichtige Fakten sollten schon geändert werden. Diese sozialmed. Einschätzung wird übrigens immer abgegeben am Ende einer DRV-Reha, da sind Sie also weder Ausnahme noch wurde Ihnen was verschwiegen. Und - wichtig! - diese sozialmed. Beurteilung nicht recht "rechtsgültig" und nicht verbindlich für die DRV. Eine LTA kann dennoch bewilligt werden. In G0130 müssen Sie selbst eben sehr sorgfältig dokumentieren, weshalb aus Ihrer Sicht eine LTA nötig und die Rückkehr ins bisherige Berufsbild nicht möglich ist. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Ist denn eine zweite Reha beantragt, da die erste nicht vollständig durchgeführt werden konnte?
Antwort: Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Absatz 1: Ich habe bereits zu dem Entlassbericht eine Stellungnahme an die Klinik und auch die Rentenversicherung geschickt. Im Vorfeld bereits auch einen Widerspruch gegen den vorläufigen Entlassbericht an beide eingereicht, da die Klinik hierbei nicht in der Lage war, mir den richtigen Therapeuten und die richtige Ärztin zuzuordnen. Zum vorl. Entlassbericht hat die Rentenversicherung Ihr Bedauern ausgesprochen, die Klinik mit einem realitätsverzogenen Entlassbericht geantwortet. Absatz 2: Meine genaue Frage war: DARF EINE KLINIK EINE SOZIALMED. GUTACHTEN AUSSTELLEN, WENN DIE REHA WEGEN KRANKHEIT ZUR HÄLFTE DES AUFENTHALTES ABGEBROCHEN WURDE UND KEIN ABSCHLUSSGESPRÄCH (mit Besprechung der Rehaerfolge) STATTGEFUNDEN HAT???? In meinem Fall wurde die sozialmedizinische Beurteilung, bereits vor der Aushändigung an mich, zum Anlass genommen, mir eine Absage für eine beantragte LTA-Maßnahme zu verwenden. Der Bericht der Klinik widerspricht sich jedoch in sich selber. Absatz 3: Danke für den Tipp mit dem Formular G0130. Werde ich dem Widerspruch beilegen. Absatz 5: Die zweite Reha wurde beantragt, hat sich jedoch mit dem Antrag auf LTA überschnitten. Im Juli habe ich auf den Doppelantrag hingewiesen und darum gebeten vordringlich die LTA-Maßnahme zu berücksichtigen, da ich keinen Bedarf an med. Reha, sondern alleine eine berufliche Widereingliederung benötige, welche ich auch in meiner Region ambulant regeln könnte. Ich habe seit Juli 22 keinerlei Antwort auf meine Email´s erhalten, obwohl diese mit Rückbestätigung der Deutschen Rentenversicherung alle eingegangen sind. Zum Schluss bitte ich NOCHMALS um Beantwortung meiner zweiten Frage: Darf ein Gutachten nach MBOR zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Patienten herangezogen werden, wenn die Klinik, z.B. aus personellen Gründen, gar nicht in der Lage ist, den Rehabilitanden nach den Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung zu testen?
Erklärbäram 30.10.2022 | 15:04
Zitat von KM anzeigenausblenden
KM schrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe, während einer längeren psychischen Erkrankung, auf Wunsch meiner Krankenkasse, eine medizinisch beruflich orientierte Reha (MBOR) angetreten.

Erst während des Aufenthaltes wurde mir klar, dass es in meinem Fall nicht um eine Rehabilitation im eigentlichen Fall, sondern um ein medizinisches Gutachten meiner Erkrankung während des Klinikaufenthaltes ging.

Soweit gar kein Problem für mich, wenn es tatsächlich auch zu einer tatsächlichen Beurteilung meines Gesundheitszustandes nach den Vorlagen des MBOR-Programmes der Deutschen Rentenversicherung gekommen wäre.

In der Klinik herrschte Personalmangel an allen Ecken und Kanten.

Zur Beurteilung meiner Leistungen wurden in einer Sitzung 2 Std. meine Konzentrationsfähigkeit geprüft. Ergebnis: Gute Ergebnisse in der 1 Std., nach 1 Stunde signifikanter Leistungsabfall, welcher auch von der Ergotherapeutin dokumentiert wurde.

Ergebnisse wurden nicht besprochen. 1 Woche später war die Arztvisite, in der mir im Beisein von 4 Personen, welche mich vorher noch nie gesehen haben, gesagt wurde, dass ich AU entlassen werde und möglichst bald mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen sollte.

Keine Besprechung der Ergebnisse mit Anpassung des weiteren Reha-Verlaufes - NICHTS.

Nach mehreren Versuchen, einen Termin zur Sozialberatung, einem Arzt oder sonstigen Aufklärungsgespräche zu erhalten, habe ich resigniert. Meine Therapeutin war, aus mir nicht bekannten Gründen, danach krank und ward nicht mehr gesehen.

Alles für mich sehr mysteriös.

Nach 3.5 Wochen erkrankte ich mit vielen anderen Patienten an Corona und wir wurden auf sehr ruppige Art und Weise der Klinik verwiesen.

Es gab kein Abschlussgespräch, keine Besprechung eines Entlassberichtes, die Reha war somit nicht erfolgreich abgeschlossen.

Ergebnis im Entlassbericht: AU entlassen, Arbeitsfähig im alten Beruf (PTA) und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Std./tgl.

Somit meine Fragen:

1. Darf eine Klinik in einem solchen Fall (einer vorzeitigen Beendigung einer Reha wegen Krankheit und einer nicht stattgefundener Besprechung der Reha-Ergebnisse mit Abschlussgespräch) ein rechtsgültiges medizinisches Gutachten an die Rentenversicherung weitergeben?

Meines Wissens, ist die Klinik doch verpflichtet, den Entlassbericht vorab mit dem Rehabilitanden zu besprechen. Die sozialmedizinische Epikrise ist gespickt von falschen Aussagen.

2. Darf ein Gutachten nach MBOR überhaupt erstellt werden, wenn die Deutsche Rentenversicherung schon Leitlinien für dieses Programm aufstellt, es jedoch, warum auch immer, in der Klinik nicht ansatzweise nach diesen Leitlinien ausgeführt wird?

Ich weiß, meine Fragen sind schon ziemlich konkret und komplex, doch bin ich sehr verzweifelt, da mir aufgrund dieses Gutachtens, welches meiner Meinung nach komplett daneben ist, eine LTA-Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Berufsleben von der Rentenversicherung abgelehnt wurde.

Besten Dank für eine zeitnahe Rückmeldung.

MFG KM[/quote]

Es ist natürlich unschön, aber ich rate Ihnen, die Unrichtigkeiten zu verschriftlichen und der Klinik zukommen zu lassen mit der Bitte, es richtig zu stellen oder zumindest zu vermerken, dasd Sie mit der ärztlichen Meinung nicht konform gehen. Denn nur, weil Sie es anders sehen, wäre die Beurteilung der Klinik vermutlich nicht Ihrer Sicht angepasst worden, sondern nur die Differenz vermerkt worden. Unrichtige Fakten sollten schon geändert werden.

Diese sozialmed. Einschätzung wird übrigens immer abgegeben am Ende einer DRV-Reha, da sind Sie also weder Ausnahme noch wurde Ihnen was verschwiegen.

Und - wichtig! - diese sozialmed. Beurteilung nicht recht "rechtsgültig" und nicht verbindlich für die DRV. Eine LTA kann dennoch bewilligt werden. In G0130 müssen Sie selbst eben sehr sorgfältig dokumentieren, weshalb aus Ihrer Sicht eine LTA nötig und die Rückkehr ins bisherige Berufsbild nicht möglich ist.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Ist denn eine zweite Reha beantragt, da die erste nicht vollständig durchgeführt werden konnte?[/quote]

Antwort:

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Absatz 1: Ich habe bereits zu dem Entlassbericht eine Stellungnahme an die Klinik und auch die Rentenversicherung geschickt. Im Vorfeld bereits auch einen Widerspruch gegen den vorläufigen Entlassbericht an beide eingereicht, da die Klinik hierbei nicht in der Lage war, mir den richtigen Therapeuten und die richtige Ärztin zuzuordnen.

Zum vorl. Entlassbericht hat die Rentenversicherung Ihr Bedauern ausgesprochen, die Klinik mit einem realitätsverzogenen Entlassbericht geantwortet.

Absatz 2: Meine genaue Frage war:

DARF EINE KLINIK EINE SOZIALMED. GUTACHTEN AUSSTELLEN, WENN DIE REHA WEGEN KRANKHEIT ZUR HÄLFTE DES AUFENTHALTES ABGEBROCHEN WURDE UND KEIN ABSCHLUSSGESPRÄCH (mit Besprechung der Rehaerfolge) STATTGEFUNDEN HAT????

In meinem Fall wurde die sozialmedizinische Beurteilung, bereits vor der Aushändigung an mich, zum Anlass genommen, mir eine Absage für eine beantragte LTA-Maßnahme zu verwenden.

Der Bericht der Klinik widerspricht sich jedoch in sich selber.

Absatz 3: Danke für den Tipp mit dem Formular G0130. Werde ich dem Widerspruch beilegen.

Absatz 5: Die zweite Reha wurde beantragt, hat sich jedoch mit dem Antrag auf LTA überschnitten.

Im Juli habe ich auf den Doppelantrag hingewiesen und darum gebeten vordringlich die LTA-Maßnahme zu berücksichtigen, da ich keinen Bedarf an med. Reha, sondern alleine eine berufliche Widereingliederung benötige, welche ich auch in meiner Region ambulant regeln könnte.

Ich habe seit Juli 22 keinerlei Antwort auf meine Email´s erhalten, obwohl diese mit Rückbestätigung der Deutschen Rentenversicherung alle eingegangen sind.

Zum Schluss bitte ich NOCHMALS um Beantwortung meiner zweiten Frage:

Darf ein Gutachten nach MBOR zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Patienten herangezogen werden, wenn die Klinik, z.B. aus personellen Gründen, gar nicht in der Lage ist, den Rehabilitanden nach den Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung zu testen?

Es sollte m. E. irgendwo im Bericht erwähnt werden, dass die Reha abgebrochen werden musste und ob das Ergebnis mit Ihnen besprochen wurde. Eine sozialmed. Einschätzung muss m. E. am Ende der Rehamaßnahme abgegeben werden, auch wenn diese kürzer war als geplant. MBOR ist ja auch keine spezielle Reha, sondern nur ein "Baustein" einer normalen medizinischen Reha, den Patient*innen erhalten, bei denen es um die Rückkehr ins Erwerbsleben und berufliche Fragen geht. Darin erhalten die Pat. zusätzliche Angebote (Vorträge z. B.) Demnach haben Sie auch kein "Gutachten nach MBOR" erhalten, sondern ist das die ganz normale sozialmed. Einschätzung nach einer med. Reha, die eben u. a. Bausteine nach dem MBOR-Schwerpunkt enthält. Wenn Sie nachweisen können, dass den Leitlinien nicht entsprochen wurde, können Sie dies im Widerspruch natürlich auch schriftlich ausführen. Liegen Ihnen denn diese Leitlinien vor? Ich z. B. kenne diese nicht. Wichtiger ist jedoch, dass Sie - wie schon erwähnt wäre G0130, das eigentlich schon zum LTA-Antrag gehört, geeignet und wichtig - darlegen, weshalb SIE denken, dass eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme unerlässlich für die weitere Erwerbsfähigkeit ist. Und welche LTA-Maßnahme es wird (sie erwähnen da etwas ambulant vor Ort) entscheidet ohnehin der Kostenträger. In G0130 können Sie dies als mögliche Perspektive eintragen, aber ob das förderungsfähig ist, muss dann gesehen werden.
Abschlägeam 30.10.2022 | 15:12
Zitat von Erklärbär anzeigenausblenden
KMam 31.10.2022 | 10:21
an Erklärbär: Ich habe mich während meines Aufenthaltes per Internet über MBOR informiert, da uns keinerlei Informationen darüber von Seiten der Klinik erteilt wurden. Mir wurde nur mitgeteilt, dass ich im MBOR-Programm bin und einige Tests mit mir gemacht würden. Beim Recherchieren bin ich zufällig auf eine Seite der DRV gestoßen und habe festgestellt, dass es Leitlinien zu MBOR gibt, woran sich wohl Kliniken zu halten haben. Natürlich habe ich die 47 Seiten nicht ganz durchgelesen, aber erfahren, dass sehr wohl Gespräche über die Ergebnisse stattfinden sollten und daraufhin, der weitere Verlauf der Reha-Maßnahme angepasst werden sollte. Ich habe Gespräche diesbezüglich gesucht, die mir mit allerlei Ausreden verwehrt wurden. Im Nachhinein kommt es mir so vor, als ob wir bewusst nicht zu viel erfahren sollten. Wissen Sie, das wäre alles nicht so schlimm, wenn nicht durch einen falschen Bericht der Klinik, jetzt so viel Zeit verloren geht, bis ich VIELLEICHT eine Hilfe durch eine LTA-Maßnahme zurück ins Berufsleben bekommen könnte. Mir wurde in einem Telefonat der DRV geraten, mich selber mal zu informieren, wo ich eine solche Maßnahme absolvieren könnte und der DRV einen Vorschlaf zu unterbreiten. Auch das habe ich getan und habe einen Träger in meiner Umgebung gefunden, bei dem ich mit einer Kostenzusage der LTA durch die DRV diese Maßnahme sehr zeitnah durchführen könnte. Auch diese Email wurde nicht beantwortet. Wie bereits erwähnt, weiß die Rentenversicherung bereits seit Monaten von meinen Kritikpunkten der Klinik gegenüber, und hat auch seit Wochen meine klare Stellungnahme zu dem, mit falschen Aussagen, endgültigen Entlassberichtes. Das ist alles sehr zermürbend und nicht förderlich um, nach sehr langer Krankheit, wieder ins Berufsleben zurück zu kommen. Ich hatte mal eine verantwortungsvolle Position im Gesundheitssystem. In diesem Beruf kann ich nach meiner Krankheit nicht mehr arbeiten. Dafür gibt es doch diese LTA-Maßnahme oder?
KMam 31.10.2022 | 11:50
...Liegen Ihnen denn diese Leitlinien vor? Ich z. B. kenne diese nicht....
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Es ist doch sehr verwunderlich, dass Kollegen im Expertenforum der DRV diese Leitlinien, die für Jedermann im Netz zugänglich sind, nicht bekannt sind. Das ist nicht als Vorwurf gemeint, doch leider arbeiten so auch die Kliniken. Gehirnjogging und einfache PC-Spiele ohne Besprechung!!!! wurden hier als Beratung zu beruflichen Perspektiven abgerechnet.
Erklärbäram 31.10.2022 | 11:58
Zitat von KM anzeigenausblenden
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Es ist doch sehr verwunderlich, dass Kollegen im Expertenforum der DRV diese Leitlinien, die für Jedermann im Netz zugänglich sind, nicht bekannt sind. Das ist nicht als Vorwurf gemeint, doch leider arbeiten so auch die Kliniken. Gehirnjogging und einfache PC-Spiele ohne Besprechung!!!! wurden hier als Beratung zu beruflichen Perspektiven abgerechnet.
Ich bin Laie und frage mich immer wieder, weshalb ich überhaupt, was ich aus verschiedenen Zusammenhängen weiß und versuche, hilfreich an den Mann/die Frau zu bringen, wenn eh nur Unzufriedenheit herrscht danach. Expertenantworten sind als solche gekennzeichnet und so wie viele andere Menschen auch, versuchen wir Laien nur zu helfen. Ich hatte auch überlegt, mir das Ding/die Leitlinien mal anzuschauen, aber vielleicht lasse ich es auch. Auch, wenn Sie schreiben "ist nicht als Vorwurf gemeint", es frustriert mich, dass ich hier private Zeit investiere und dann doch immer wieder Unzufriedenheit herrscht.
KMam 31.10.2022 | 18:14
Zitat von Erklärbär anzeigenausblenden
...Liegen Ihnen denn diese Leitlinien vor? Ich z. B. kenne diese nicht....
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Es ist doch sehr verwunderlich, dass Kollegen im Expertenforum der DRV diese Leitlinien, die für Jedermann im Netz zugänglich sind, nicht bekannt sind. Das ist nicht als Vorwurf gemeint, doch leider arbeiten so auch die Kliniken. Gehirnjogging und einfache PC-Spiele ohne Besprechung!!!! wurden hier als Beratung zu beruflichen Perspektiven abgerechnet.
Ich bin Laie und frage mich immer wieder, weshalb ich überhaupt, was ich aus verschiedenen Zusammenhängen weiß und versuche, hilfreich an den Mann/die Frau zu bringen, wenn eh nur Unzufriedenheit herrscht danach. Expertenantworten sind als solche gekennzeichnet und so wie viele andere Menschen auch, versuchen wir Laien nur zu helfen. Ich hatte auch überlegt, mir das Ding/die Leitlinien mal anzuschauen, aber vielleicht lasse ich es auch. Auch, wenn Sie schreiben "ist nicht als Vorwurf gemeint", es frustriert mich, dass ich hier private Zeit investiere und dann doch immer wieder Unzufriedenheit herrscht.
an Erklärbär: Bitte entschuldigen Sie meinen ungewollten Angriff, ich kannte dieses Forum vorher noch nicht und ich wusste nicht, mit wem ich es zu tun habe. Am Anfang dieser Seite steht: Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der DRV Knappschaft-Bahn-See. Also, dann möchte ich Sie auch nicht weiter belästigen. Vielen lieben Dank für die Mühe, Sie haben mir wirklich viele Tipps gegeben mit denen ich jetzt ein ganzes Stück weiter bin. Ich hatte keine Ahnung, dass Sie persönlich Laie sind und es ist mir unangenehm, dass ich eine solche Äußerung hier an Sie abgegeben habe. Auch ich bin ja Laie, werde aber so langsam gezwungener Weise zu einem Experten, um nicht auf der Strecke zu bleiben. Also, bitte lassen Sie es, 47 Seiten einer Leitlinie zu lesen. Es ist nur interessant, zu wissen, dass es so eine gibt, und die Kliniken sich daran orientieren sollten. Ich entschuldige mich in aller Form bei Ihnen, es war nicht meine Absicht Sie anzugreifen. Es grüßt Sie KM
Erklärbäram 31.10.2022 | 19:09
Zitat von KM anzeigenausblenden
KM schrieb

...Liegen Ihnen denn diese Leitlinien vor? Ich z. B. kenne diese nicht....

[/quote]

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_reha_einrichtungen/konzepte_systemfragen/konzepte/MBOR_AP_2019.html

[/quote]

Es ist doch sehr verwunderlich, dass Kollegen im Expertenforum der DRV diese Leitlinien, die für Jedermann im Netz zugänglich sind, nicht bekannt sind.

Das ist nicht als Vorwurf gemeint, doch leider arbeiten so auch die Kliniken. Gehirnjogging und einfache PC-Spiele ohne Besprechung!!!! wurden hier als Beratung zu beruflichen Perspektiven abgerechnet. [/quote]

Ich bin Laie und frage mich immer wieder, weshalb ich überhaupt, was ich aus verschiedenen Zusammenhängen weiß und versuche, hilfreich an den Mann/die Frau zu bringen, wenn eh nur Unzufriedenheit herrscht danach. Expertenantworten sind als solche gekennzeichnet und so wie viele andere Menschen auch, versuchen wir Laien nur zu helfen.

Ich hatte auch überlegt, mir das Ding/die Leitlinien mal anzuschauen, aber vielleicht lasse ich es auch. Auch, wenn Sie schreiben "ist nicht als Vorwurf gemeint", es frustriert mich, dass ich hier private Zeit investiere und dann doch immer wieder Unzufriedenheit herrscht.[/quote]

an Erklärbär:

Bitte entschuldigen Sie meinen ungewollten Angriff, ich kannte dieses Forum vorher noch nicht und ich wusste nicht, mit wem ich es zu tun habe.

Am Anfang dieser Seite steht:

Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der DRV Knappschaft-Bahn-See.

Also, dann möchte ich Sie auch nicht weiter belästigen.

Vielen lieben Dank für die Mühe, Sie haben mir wirklich viele Tipps gegeben mit denen ich jetzt ein ganzes Stück weiter bin.

Ich hatte keine Ahnung, dass Sie persönlich Laie sind und es ist mir unangenehm, dass ich eine solche Äußerung hier an Sie abgegeben habe.

Auch ich bin ja Laie, werde aber so langsam gezwungener Weise zu einem Experten, um nicht auf der Strecke zu bleiben.

Also, bitte lassen Sie es, 47 Seiten einer Leitlinie zu lesen.

Es ist nur interessant, zu wissen, dass es so eine gibt, und die Kliniken sich daran orientieren sollten.

Ich entschuldige mich in aller Form bei Ihnen, es war nicht meine Absicht Sie anzugreifen.

Es grüßt Sie KM

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Es ist doch sehr verwunderlich, dass Kollegen im Expertenforum der DRV diese Leitlinien, die für Jedermann im Netz zugänglich sind, nicht bekannt sind. Das ist nicht als Vorwurf gemeint, doch leider arbeiten so auch die Kliniken. Gehirnjogging und einfache PC-Spiele ohne Besprechung!!!! wurden hier als Beratung zu beruflichen Perspektiven abgerechnet.
Ich bin Laie und frage mich immer wieder, weshalb ich überhaupt, was ich aus verschiedenen Zusammenhängen weiß und versuche, hilfreich an den Mann/die Frau zu bringen, wenn eh nur Unzufriedenheit herrscht danach. Expertenantworten sind als solche gekennzeichnet und so wie viele andere Menschen auch, versuchen wir Laien nur zu helfen. Ich hatte auch überlegt, mir das Ding/die Leitlinien mal anzuschauen, aber vielleicht lasse ich es auch. Auch, wenn Sie schreiben "ist nicht als Vorwurf gemeint", es frustriert mich, dass ich hier private Zeit investiere und dann doch immer wieder Unzufriedenheit herrscht.
an Erklärbär: Bitte entschuldigen Sie meinen ungewollten Angriff, ich kannte dieses Forum vorher noch nicht und ich wusste nicht, mit wem ich es zu tun habe. Am Anfang dieser Seite steht: Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der DRV Knappschaft-Bahn-See. Also, dann möchte ich Sie auch nicht weiter belästigen. Vielen lieben Dank für die Mühe, Sie haben mir wirklich viele Tipps gegeben mit denen ich jetzt ein ganzes Stück weiter bin. Ich hatte keine Ahnung, dass Sie persönlich Laie sind und es ist mir unangenehm, dass ich eine solche Äußerung hier an Sie abgegeben habe. Auch ich bin ja Laie, werde aber so langsam gezwungener Weise zu einem Experten, um nicht auf der Strecke zu bleiben. Also, bitte lassen Sie es, 47 Seiten einer Leitlinie zu lesen. Es ist nur interessant, zu wissen, dass es so eine gibt, und die Kliniken sich daran orientieren sollten. Ich entschuldige mich in aller Form bei Ihnen, es war nicht meine Absicht Sie anzugreifen. Es grüßt Sie KM
Bären sind nicht nachtragend! Erklärbär musste heute Mittag nur mal brummeln ;-) Alles Gute für Sie!!!!
KMam 01.11.2022 | 11:18
Danke
KMam 02.11.2022 | 09:44
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Es ist doch sehr verwunderlich, dass Kollegen im Expertenforum der DRV diese Leitlinien, die für Jedermann im Netz zugänglich sind, nicht bekannt sind. Das ist nicht als Vorwurf gemeint, doch leider arbeiten so auch die Kliniken. Gehirnjogging und einfache PC-Spiele ohne Besprechung!!!! wurden hier als Beratung zu beruflichen Perspektiven abgerechnet.
Das ist gar nicht verwunderlich! 99,9% aller DRV Mitarbeiter haben mit solchen Leitlinien in ihrem beruflichen Alltag nichts zu tun. Und letztlich ist es zudem noch ein juristisches Problem was eine Klinik darf und was nicht - auch das hat mit meinem Arbeitsalltag und mit dem der allermeisten Kollegen nichts zu tun.
Vielen Dank für diese klärende Antwort. Ich denke auch, da müsste von Seiten der Rentenversicherung der Sache auf den Grund gegangen werden. Ein ausführlicher Beschwerdebrief liegt Ihnen bereits vor.
KMam 02.11.2022 | 16:11
An das Expertenteam: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ja, ich habe bereits mehrere Emails an die Rentenversicherung geschickt. Nur wenige sind beantwortet worden. Der Widerspruch gegen die Ablehnung einer LTA-Maßnahme ist bereits bei der DRV in Berlin eingegangen. Jetzt fehlt noch die Begründung, welche folgen wird. Meine Emails kann ich gerne alle mal ausdrucken, das ist kein Problem. Nur wer ist bitte mein Sachbearbeiter, wo erfahre ich das. Meinen Sie einen Sachbearbeiter vor Ort, oder in Berlin?
KMam 02.11.2022 | 16:41
Letzte Frage: Ist es dabei egal, ob man DRV oder DRV-Bund zugeordnet ist. Das habe ich bisher noch nicht verstanden.
Abschlägeam 02.11.2022 | 16:26
Zitat von KM anzeigenausblenden
Hallo KM, Ihren 'Sachbearbeiter' erreichen Sie nicht bei einer Beratungsstelle von Ort, sondern dort, wo Ihre zuständige DRV sitzt. Damit Sie nun keine Überlegungen anstellen müssen, welche der drei möglichen Anschriften in Berlin für Sie dann zutrifft, nutzen Sie einfach dieses online-Formular https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Hier können Sie dann auch Ihre bisherige Korrespondenz (als PDF-Datei) anfügen und erhalten vor allem am Ende der Übermittlung einen 'Sendebericht', den Sie sich ebenfalls abspeichern können. Viel Erfolg und alles Gute!
Abschlägeam 02.11.2022 | 17:01
Bei dem online Formular ist es 'egal', das wird direkt Ihrem Versicherungskonto zugeordnet und landet somit direkt an der richtigen Stelle. Andere DRV-Stellen würden Ihren Antrag (postalisch/persönlich) aber auch dorthin weiterleiten. Insgesamt gibt es 16 Regionalträger der DRV (inkl. DRV Bund) Einen Überblick (mit Kontaktdaten) finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
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Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

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7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

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Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

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Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

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