Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe, während einer längeren psychischen Erkrankung, auf Wunsch meiner Krankenkasse, eine medizinisch beruflich orientierte Reha (MBOR) angetreten.
Erst während des Aufenthaltes wurde mir klar, dass es in meinem Fall nicht um eine Rehabilitation im eigentlichen Fall, sondern um ein medizinisches Gutachten meiner Erkrankung während des Klinikaufenthaltes ging.
Soweit gar kein Problem für mich, wenn es tatsächlich auch zu einer tatsächlichen Beurteilung meines Gesundheitszustandes nach den Vorlagen des MBOR-Programmes der Deutschen Rentenversicherung gekommen wäre.
In der Klinik herrschte Personalmangel an allen Ecken und Kanten.
Zur Beurteilung meiner Leistungen wurden in einer Sitzung 2 Std. meine Konzentrationsfähigkeit geprüft. Ergebnis: Gute Ergebnisse in der 1 Std., nach 1 Stunde signifikanter Leistungsabfall, welcher auch von der Ergotherapeutin dokumentiert wurde.
Ergebnisse wurden nicht besprochen. 1 Woche später war die Arztvisite, in der mir im Beisein von 4 Personen, welche mich vorher noch nie gesehen haben, gesagt wurde, dass ich AU entlassen werde und möglichst bald mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen sollte.
Keine Besprechung der Ergebnisse mit Anpassung des weiteren Reha-Verlaufes - NICHTS.
Nach mehreren Versuchen, einen Termin zur Sozialberatung, einem Arzt oder sonstigen Aufklärungsgespräche zu erhalten, habe ich resigniert. Meine Therapeutin war, aus mir nicht bekannten Gründen, danach krank und ward nicht mehr gesehen.
Alles für mich sehr mysteriös.
Nach 3.5 Wochen erkrankte ich mit vielen anderen Patienten an Corona und wir wurden auf sehr ruppige Art und Weise der Klinik verwiesen.
Es gab kein Abschlussgespräch, keine Besprechung eines Entlassberichtes, die Reha war somit nicht erfolgreich abgeschlossen.
Ergebnis im Entlassbericht: AU entlassen, Arbeitsfähig im alten Beruf (PTA) und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Std./tgl.
Somit meine Fragen:
1. Darf eine Klinik in einem solchen Fall (einer vorzeitigen Beendigung einer Reha wegen Krankheit und einer nicht stattgefundener Besprechung der Reha-Ergebnisse mit Abschlussgespräch) ein rechtsgültiges medizinisches Gutachten an die Rentenversicherung weitergeben?
Meines Wissens, ist die Klinik doch verpflichtet, den Entlassbericht vorab mit dem Rehabilitanden zu besprechen. Die sozialmedizinische Epikrise ist gespickt von falschen Aussagen.
2. Darf ein Gutachten nach MBOR überhaupt erstellt werden, wenn die Deutsche Rentenversicherung schon Leitlinien für dieses Programm aufstellt, es jedoch, warum auch immer, in der Klinik nicht ansatzweise nach diesen Leitlinien ausgeführt wird?
Ich weiß, meine Fragen sind schon ziemlich konkret und komplex, doch bin ich sehr verzweifelt, da mir aufgrund dieses Gutachtens, welches meiner Meinung nach komplett daneben ist, eine LTA-Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Berufsleben von der Rentenversicherung abgelehnt wurde.
Besten Dank für eine zeitnahe Rückmeldung.
MFG KM[/quote]
Es ist natürlich unschön, aber ich rate Ihnen, die Unrichtigkeiten zu verschriftlichen und der Klinik zukommen zu lassen mit der Bitte, es richtig zu stellen oder zumindest zu vermerken, dasd Sie mit der ärztlichen Meinung nicht konform gehen. Denn nur, weil Sie es anders sehen, wäre die Beurteilung der Klinik vermutlich nicht Ihrer Sicht angepasst worden, sondern nur die Differenz vermerkt worden. Unrichtige Fakten sollten schon geändert werden.
Diese sozialmed. Einschätzung wird übrigens immer abgegeben am Ende einer DRV-Reha, da sind Sie also weder Ausnahme noch wurde Ihnen was verschwiegen.
Und - wichtig! - diese sozialmed. Beurteilung nicht recht "rechtsgültig" und nicht verbindlich für die DRV. Eine LTA kann dennoch bewilligt werden. In G0130 müssen Sie selbst eben sehr sorgfältig dokumentieren, weshalb aus Ihrer Sicht eine LTA nötig und die Rückkehr ins bisherige Berufsbild nicht möglich ist.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Ist denn eine zweite Reha beantragt, da die erste nicht vollständig durchgeführt werden konnte?[/quote]
Antwort:
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Absatz 1: Ich habe bereits zu dem Entlassbericht eine Stellungnahme an die Klinik und auch die Rentenversicherung geschickt. Im Vorfeld bereits auch einen Widerspruch gegen den vorläufigen Entlassbericht an beide eingereicht, da die Klinik hierbei nicht in der Lage war, mir den richtigen Therapeuten und die richtige Ärztin zuzuordnen.
Zum vorl. Entlassbericht hat die Rentenversicherung Ihr Bedauern ausgesprochen, die Klinik mit einem realitätsverzogenen Entlassbericht geantwortet.
Absatz 2: Meine genaue Frage war:
DARF EINE KLINIK EINE SOZIALMED. GUTACHTEN AUSSTELLEN, WENN DIE REHA WEGEN KRANKHEIT ZUR HÄLFTE DES AUFENTHALTES ABGEBROCHEN WURDE UND KEIN ABSCHLUSSGESPRÄCH (mit Besprechung der Rehaerfolge) STATTGEFUNDEN HAT????
In meinem Fall wurde die sozialmedizinische Beurteilung, bereits vor der Aushändigung an mich, zum Anlass genommen, mir eine Absage für eine beantragte LTA-Maßnahme zu verwenden.
Der Bericht der Klinik widerspricht sich jedoch in sich selber.
Absatz 3: Danke für den Tipp mit dem Formular G0130. Werde ich dem Widerspruch beilegen.
Absatz 5: Die zweite Reha wurde beantragt, hat sich jedoch mit dem Antrag auf LTA überschnitten.
Im Juli habe ich auf den Doppelantrag hingewiesen und darum gebeten vordringlich die LTA-Maßnahme zu berücksichtigen, da ich keinen Bedarf an med. Reha, sondern alleine eine berufliche Widereingliederung benötige, welche ich auch in meiner Region ambulant regeln könnte.
Ich habe seit Juli 22 keinerlei Antwort auf meine Email´s erhalten, obwohl diese mit Rückbestätigung der Deutschen Rentenversicherung alle eingegangen sind.
Zum Schluss bitte ich NOCHMALS um Beantwortung meiner zweiten Frage:
Darf ein Gutachten nach MBOR zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Patienten herangezogen werden, wenn die Klinik, z.B. aus personellen Gründen, gar nicht in der Lage ist, den Rehabilitanden nach den Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung zu testen?