Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rechtsstreit wegen Frührente

von rolf_martin04.03.2007 | 11:53
1930 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin 51 Jahre alt und habe einen 80% Schwerbehindertenausweis. Vom Arbeitsamt kann ich nicht mehr in meinen früher getätigten Job (Kraftfahrer) vermittelt werden. Trotzdem besteht für mich, auch nach einer zweimaligen abgelehnten Rentenbeantragung, keine Möglichkeit Frührente zu erhalten. Durch meinen Hausarzt habe ich eine Attest erhalten, das ich aufgrund meines Krankheitsbildes nicht mehr als 4 Std. täglich arbeiten darf und obwohl mich das Arbeitsamt nun schon seit 8 Jahren nicht vermitteln kann, würde ich mich hier gerne erkundigen, was ich nun noch für Möglichkeiten habe.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob volle oder teilweise Erwerbsminderung bei Ihnen vorliegt, kann online nicht geklärt werden.

Grundsätzlich aber ist es so, dass in Ihrem Fall ausgehend vom Hauptberuf geprüft wird, welches Restleistungsvermögen Sie darin noch haben.

Können Sie den zuletzt ausgübten Beruf nicht mehr ausüben wird dann geprüft über welches Restleistungsvermögen Sie für Ihnen subjektiv und objektiv zumutbare Verweisungstätigkeiten verfügen.

Auch diese Prüfung erfolgt nach anderen Kriterien wie etwa die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder die Beurteilung der Agentur für Arbeit.

Volle EM (auf dauer) wäre etwa dann gegeben, wenn bei Ihnen insoweit ein dauerhaft aufgehobenens Restleistungsvermögen (weniger als drei Stunden täglich) für solche Tätigkeiten vorliegt, damit (auch) eine Verweisbarkeit ausscheidet.

Wurde nun der Antrag auf EM Rente abgelehnt, so steht es Ihnen frei, dagegen innerhalb offener Rechtsdbehelfsfrist Widerspruch einzulegen. Ist diese bereits verstrichen können Sie (noch) einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, sollten aber auch dann in sozialmedizin. Hinsicht beweisen, warum bei Ihnen - entgegen der Auffassung des Rentenversicherungsträgers - doch Erwersbminderung vorliegt.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wie dies so auch in den Ablehnungsbescheiden steht "Das Risiko der Arbeitsplatzvermittlung hat in der BRD die Bundesagentur für Arbeit zu tragen und nicht die gesetzliche RV."

So gesehen bleibt der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ohne jedwede Auswirkung auf die Entscheidung des RV Trägers.

Ob die jetzt in Aussicht gestellte medizinische Rehamaßnahme eine Verbesserung der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit bewirkt, kann online nicht beurteilt werden. Wäre dies aber der Fall, so stehen die Chancen für die Realisierung eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung selbstredend schlecht....

MfG

2 Antworten

Antoniusam 04.03.2007 | 14:03
Volle Erwerbsminderung läge vor, wenn Sie, unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes, nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten könnten. Bei einem Leistungsvermögen von mehr als drei aber weniger als sechs Stunden täglich, wären Sie teilweise erwerbsgemindert. Sie können innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des ablehnenden Bescheides, Widerspruch einlegen und danach ggf. vorm Sozialgericht Klage erheben. Sie sollten sich aber evtl. zuvor professionelle Hilfe bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Sozialverband holen. (www.sovd.de oder www.vdk.de)
rolf_martinam 05.03.2007 | 11:46
Vom Arbeitsamt wird meine damalige Tätigkeit nicht als vollwertigen Beruf akzeptiert. Trotz Attest vom Hausarzt, wird mir Hausmeistertätigkeit empfohlen (mit starken Einschränkungen), in die mich das Arbeitsamt seit 8 Jahren aber nicht vermitteln kann. Das widerspricht sich. Nun habe ich eine Reha-Kur genehmigt bekommen, mit dem Hintergrung, dass es keine Chance auf Besserung geben wird. Stehen meine Chancen dann besser?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026