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@Redaktion--Rente mit 60 Jahren.

von Schiko.27.06.2009 | 20:08
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Auch wenn ich von manchen jetzt als "parteiisch" beschimpft werde, ich muss es einfach loswerden, war am Donnerstag nicht daheim, in- zwischen habe ich mir aber die Sendung "Illner" angesehen. Von drei Bekannten wurde ich aufmerksam gemacht. Ein nicht ganz unbekannter Politiker machte folgende Aussage zum Thema Rückkehr zur Rente mit 65. Begann jemand mit 15 Jahren seine berufliche Tätigkeit und erbrachte 45 Jahre Anrechnungszeiten kann er ohne Abschlag in Rente gehen, also schon mit 60. Jahren. Dies überrascht auch mich, war ich doch bisher der Meinung dies ist auch davon abhängig, dass der Betreffende 65. Jahre alt sein muss. Ich bitte Sie, diese Aussage unter fachlichen Gesichtspunkten hier und heute zu kommentieren. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Schiko,

danke für den Hinweis. Immer wenn es um Rente und Altersvorsorge geht, gucken wir besonders gern in die Glotze - doch bei gefühlten 1.000 Talkshows und Magazinsendungen gucken wir manchmal buchstäblich in die Röhre. Alles können wir nicht sehen. Und wir hätten verdammt viel zu tun, wenn wir alle Informationen aus den Sendungen der Kollegen kommentieren müssten.

Belassen wir es einfach dabei: Die Rente mit 67 ist noch beschlossene Sache. Änderungen werden wir im Portal vermelden. Versprochen.

Gruß

Ihre Redaktion

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eine Rente mit nur 45 Jahren Anrechnungszeiten gibt es nicht. Es muss immer ein Pflichtbeitrag vorhanden sein, damit die AZ anrechenbar wird.

Und wenn trotzdem viele AZ vorliegen sind das keine Arbeitsjahre (erst recht keine 45) somit ist diese Rente ohne Kürzung erst mit 67 möglich ist (ab Jahrgang 64, EM u. 50% GDB aussen vor gelassen).

7 Antworten

Pauleam 28.06.2009 | 11:01
Schlimmer noch, die Rente kann in diesem Falle frühestens mit 63 Jahren (vorausgesetzt ohne Schwerbehinderung) gewährt werden. Und auch das nur mit erheblichen Abzügen, berechnet auf das Regel-Renteneintrittsalter (nach!!!) 65. Klammheimlich hat man nämlich auch das frühestmögliche Renteneintrittsalter (ohne Schwerbehinderung) abrupt von 62 auf 63 gesetzt, und das ohne Übergangslösung. Erst mit 65 darf(!!) man die vorzeitige Altersrente für besonders langjährig versicherte in Anspruch nehmen. Vorher kann man ja 2 Jahre lang beim Arbeitsamt betteln gehen. Die restliche Zeit bis 65 muss man als Privatier abwarten. Hartz 4 geht nicht, da wird man in die Rente mit Abschlägen (siehe oben)gezwungen. Anständige Arbeit findet man mit über 60 ja auch keine mehr. Vielen herzlichen Dank an den verantwotlichen Politiker.
Schiko.am 27.06.2009 | 22:10
Lieber Lothar, da muss ich doch kontern. Wollte eigentlich nicht an die Redaktion, sondern an einen Experten die Frage richten, hole dies hiermit nach. Da soll scheinbar der politische Sonderschutz gelten, wäre die Aussage vom Vertreter einer anderen Partei gewesen hätte ich genau so reagiert. Dies ist doch - wenn meine Auffassung stimmt- eine grobe falsche Unterrich- tung künftiger Rentner Ist es aber Unwissenheit, gehört es genau so gut aufgeklärt, mit der Privat- meinung irgend eines Politikers hat dies wirklich nichts zu tun. Wäre auch hilfreicher gewesen zu erklären das dies falsch ist, wenn es falsch ist. Tut mir Leid. Mit freundlichen Grüßen.
LSam 27.06.2009 | 20:28
Schiko, bin zwar icht die Redaktion, aber, was soll -kann denn die Redaktion zu einer privaten Aussage eines Politikers sagen, der auf Stimmenfang aus ist. Es gibt dazu die Aussage des Bundessozialministers, dass es bei der gesetzlichen Regelung bleibt.
Schiko.am 27.06.2009 | 23:06
Einmalig lobenswert noch zu später Stunde Stellung zu beziehen, doch dies genügt nicht. Auch die künftigen Rentner haben ein Recht darauf, Wahrheit, statt Unwahr- heit zu erfahren. Bestätigen Sie doch hier einfach dass bei Arbeitsbeginn mit 15 Jahren und anschließender Anrechnungszeit von 45 Jahren trotzdem die Rente abschlags- frei mit rechnerisch 60 Jahren nicht gewährt werden kann. Eben erst mit Ablauf des 65. Lebensjahres ist dies gesetzlich möglich. Verständlich, dass Sie solche Sendungen nicht auch noch sehen kann. Dafür gibt es ja solche Klug- scheißer wie mich. Mit freundlichen Grüßen.
LSam 28.06.2009 | 12:14
Lieber Schiko, Das Forum ist eigentlich nicht zur Klärung von Äußerungen da, die irgendwann und irgendwo ein Politiker macht. Weil es aber um das brisante Thema der Anhebung der Altersgrenzen von bisher 65 auf 67 geht, noch einmal eine Meinung von mir. Unterstelle, dass Deine Aussage sich auf die "Illner Sendung am 25.06.2009" bezieht. Von Dir wird wiedergegeben, dass ein nicht ganz unbekannter Politiker gesagt haben soll: "Begann jemand mit 15 Jahren seine berufliche Tätigkeit und erbrachte 45 Jahre Anrechnungszeiten kann er ohne Abschlag in Rente gehen, also schon mit 60. Jahren." Diese Darstellung ist in der Sendung "Illner" vom Außenminister dem "nicht so unbekannten Politiker", wie Du ihn nennst, so nicht getroffen worden, ist schlichtweg falsch. Die Meinung vom IG-Metall-Chef Berthold Huber in dieser Sendung war, die beschlossene. aus seiner Sicht unsoziale Anhebung des Rentenalters auf 67, für Personen mit schwerer körperlicher Arbeit günstiger zu gestalten. Der Bundesaußenminister Steinmeier hat daraufhin, mit Bezug auf einen Dachdecker und mit Bezug auf die zurzeit geltende Gesetzeslage ausgesagt: "Wer mit 15 ins Berufsleben starte, könne nach 45 Jahren abschlagsfrei ausscheiden" Die beschlossene Ausnahmeregelung für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn mit dem 65. Lbj, erstmalig möglich für einen Rentenbeginn ab 01.01.2012. Warum soll ich, die Redaktion oder ein Experte noch einmal gesondert aussagen, dass die Darstellung falsch ist. Sie ist nicht falsch, sie entspricht genau der augenblicklichen Gesetzeslage. Falsch ist nur die Wiedergabe der Darstellung, dass dies ab 60 gelte, die in der Sendung von keinem gemacht wurde.
Schiko.am 29.06.2009 | 23:58
Lieber Lothar, nach zeitlicher Überlegung muss ich nun doch noch antworten, was sein muss, muss sein. Auf die Aufsichtsratsvorsitzende Meinung was hier im Forum gestattet ist will ich nicht näher eingehen. Der Hinweis auf welche Sendung und den ganz unbekannten Politiker besagt doch nur , dass ich keinen Namen nannte, um Parteilichkeit zu beweisen, jeder nach seiner Fasson. Wesensinhalt ist doch die Äußerung: " Wer mit 15 Jahren ins Berufsleben starte, können nach 45 Jahren abschlagsfrei ausscheiden", da meint doch jeder Rentenbezug. Dies sagt doch aus, Rente in solchen Fällen mit 60 Jahren, da beißt doch die Maus keinen Faden. Die noch fehlenden Jahre bis zum 65. Geburtstag kann doch nicht Hartz IV be- deuten. Es spielt doch keine Rolle, ob der Besagte die Rente schon mit 60. Jahren er- wähnte oder nicht, auffallend, Huber schaute ungläubig drein. Mit freundlichen Grüßen.
LSam 30.06.2009 | 00:49
Lieber Schiko, da gehen die Meinungen auseinander. Huber bezog sich ausschließlich auf die Gesetzeslage "Rente mit 67", für besondere Fälle eine andere Regelung zu schaffen. Und Steinmeier meinte, das die gesetzliche Regelung ja schon die Rente mit 45 Ja. (re-rechtl. Zeit ohne ALG) ohne Minderung vorsieht, das ist aber das 65. Lbj. Die Zahl 45 ist doch vorher gar nicht relevant gewesen, sie ist erst im Zusammenhang mit der Anhebung auf 67 für besonders langjährig Versicherte eingeführt worden. Der Rückschluss auf 60 ist eine fehlerhafte Interpretation. Im Übrigen, Schiko, wie Leute die Zeit überbrücken können, darüber hat man sich in der gesetzlichen Regelung ausgeschwiegen. Wir beide können mit persönlichen Befindlichkeiten und gegebenfalls eigenen Deutungen das Problem nicht lösen. Ursächlich war die nicht unbeachtliche Steigerung des Lebensalters für die Maßnahme der Anhebung ausschlaggebend, um auch künftig eine Finanzierbarkeit der Renten zu sichern. Wenn die genannten Personen sich im Talk präsentieren, müssen wir doch keine Annonymität wahren.
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