Hallo Behappy,
zu Angelegenheiten der privaten Krankenversicherung können in diesem Forum keine Auskünfte erteilt werden. Ob die Selbstbeteiligung reduziert werden kann, müssen Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse klären.
Rentenbezieher, die privat krankenversichert sind, können zu ihrer Rente einen Beitragszuschuss erhalten (§ 106 SGB VI). Der Zuschuss wird nur auf Antrag gezahlt. In der Regel erfolgt die Beantragung des Zuschusses mit dem Rentenantrag (im Rentenantrag ist eine entsprechende Frage enthalten). Ob der Zuschuss bereits gezahlt wird, ist aus dem Rentenbescheid ersichtlich.