Hallo Herbert,
Zeiten als Referendar, für die eine Nachversicherung durchgeführt wurde, sind Zeiten der beruflichen Ausbildung.
Bei den nachversicherten Beiträgen handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung und werden als solche auch im Versicherungsverlauf ausgewiesen. Hierbei handelt es sich dann um beitragsgeminderte Zeiten.
Setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, wenn die nachversicherte Referendarzeit noch nicht als Berufsausbildungszeit gekennzeichnet ist.