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Experten-Antwort

Regelaltersgenze bei Schwerbehindert Zuverdienst

von Thomas 195721.09.2016 | 09:15
1091 Ansichten
7 Antworten

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Gilt für schwerbehinderte Rentner auch die gleiche Regelaltersgrenze für den Zuverdienst? Ab wann kann ein 1957er schwerbehinderter Rentner unbegrenzt hinzuverdienen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas 1957,

dem Beitrag von =//= kann ich zustimmen. Zur genauen Ermittlung der für sie maßgebenden Regelaltersgrenze können Sie im Übrigen auch den Rentenbeginnrechner unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html

nutzen.

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6 Antworten

=//=am 21.09.2016 | 09:39
Natürlich gilt für alle Altersrentner das Gleiche: ab der Regelaltersgrenze kann unbegrenzt hinzuverdient werden. Die Regelaltersgrenze ist bei Ihnen voraussichtlich im Jahr 2023. Die genaue Regelaltersgrenze kann Ihnen nur mitgeteilt werden, wenn Sie das genaue Geburtsdatum angeben. Sie müßten doch bereits mehrfach Renteninformationen und Rentenauskünfte erhalten haben? In der Rentenauskunft steht alles drin.
Thomas 1957am 22.09.2016 | 08:10
Vielen Dank für die Antworten. Danach gibt es also keinen Bonus für Behinderte in Form der Absenkung der Regelalterszeit - schade.
Thomas 1957am 22.09.2016 | 08:10
Vielen Dank für die Antworten. Danach gibt es also keinen Bonus für Behinderte in Form der Absenkung der Regelalterszeit - schade.
senf-dazuam 22.09.2016 | 11:31
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich würde sagen, ein ganzes Jahr früher, also mit 65/11. Siehe auch http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… und dort Seite 8: Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Versicherte .. Anhebung ........ auf das Alter Geburtsjahr .. um ... Monate .. Jahr Monat 1956 .......... 10 ................... 65 ... 10 1957 .......... 11 ................... 65 ... 11 1958 .......... 12 ................... 66 ..... 0
W*lfgangam 22.09.2016 | 19:16
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Hallo senz-dazu, war nur ein Test ;-) (nein, mein Fehler!) > Thomas 1957: Danach gibt es also keinen Bonus für Behinderte in Form der Absenkung der Regelalterszeit Für _alle_ vorgezogenen Altersrenten gilt schon immer die Regelaltersgrenze als Schnitt zum unbegrenzten Hinzuverdienst. Allerdings - erinnere ich mich da richtig? - gab es lange vor 'Einführung' der Regelaltersgrenze nicht doch vorgezogene/höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der AR/Schwerbehinderte - so in den 80er Jahren noch? Egal, ist eh Geschichte. Gruß w.
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