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Experten-Antwort

Regelaltersrente

von theresa27.06.2017 | 12:45
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin 58 Jahre alt und schwerbehindert. Laut meinen Ärzten soll ich die Teilerwerbsminderungsrente bzw. die volle Erwerbsminderungsrente anstreben. Aber wie ja bekannt ist, werden ja Strafprozente von 10,8 % abgezogen. Sowohl von der Erwerbsminderungsrente als auch von der Betriebsrente. Da ich nur noch bis 64,2 Jahren (ca. 6Jahre) arbeiten muß, versuche ich, noch einige Zeit auf der Arbeit durchzuhalten. Meine Fragen lauten: Kann ich nach dem Krankengeld (78 Wochen) Arbeitslosengeld beziehen? Kann ich gezwungen werden, von Krankenkasse, DRV, etc., die Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Wie wirkt sich das Arbeitslosengeld auf die Berechnung der Rente aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Theresa,

Sie können nach dem Krankengeld noch Arbeitslosengeld beziehen, entweder weil das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde oder weil der Höchstanspruch auf KG ausgeschöpft ist.

Die Krankenversicherung kann Sie nicht direkt auffordern eine Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen, kann Sie ab nach § 51 SGB V auffordern einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe (Reha) zu stellen. Je nach dem, wie Sie aus der Reha entlassen werden würden, kann eine Umdeutung in ein Rentenverfahren erfolgen.

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5 Antworten

=//=am 27.06.2017 | 13:19
Von der DRV werden Sie bestimmt nicht zur Rentenantragstellung gezwungen. Aber die Krankenkasse kann Sie auffordern, binnen 10 Wochen einen Reha-Antrag zu stellen. Tun Sie das nicht, drohen Sanktionen wie Einstellung des Krankengeldes. Im Reha-Verfahren wird dann vom Sozialmedizinischen Dienst der DRV geprüft, ob eine Reha-Maßnahme durchgeführt werden soll oder nicht. Ob Sie einen Anspruch auf ALG I haben, müssen Sie bei der Agentur für Arbeit erfragen. Aber auch die AfA kann Sie zur Reha-Antragstellung auffordern, wenn dies aus einem Gutachten der AfA hervorgeht.
Rentensputnikam 27.06.2017 | 13:27
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Ergänzend: Sollte sich dann im Rahmen der Reha herausstellen, dass Sie erwerbsgemindert sind, wird der Rehaantrag umgewandelt in einen Rentenantrag. Vor allem, wenn Sie die Krankenkasse zur Stellung eines Rehaantrags aufgefordert hat, sind Sie verpflichtet einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, sonst streicht Ihnen die KK das Krankengeld. Das gleiche Szenario kann Ihnen auch bei der Agentur für Arbeit bevorstehen.
Margaam 27.06.2017 | 14:09
Es ist schon immer so, und bleibt auch so, wird man krank zieht man die A- Karte.
W*lfgangam 27.06.2017 | 20:17
Hallo Marga, in welcher Weise meinen Sie das - aus Sicht sozialer Absicherung für diesen Fall? Hier fängt Sie die 'Soziale Hängematte' auf, in anderen Ländern vegetieren Sie auf der Straße in verhülltverlumpten Tüchern - welche *Arschkarte ist wohl die größere? Gruß w. ...das soziale Anspruchsdenken kotzt mich schon manchmal an – sorry.
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