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Experten-Antwort

Regelaltersrente

von Besserwisser24.05.2018 | 04:52
398 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin zur Zeit krank geschrieben. Demnächst gehe ich in eine Reha-Maßnahme auf Veranlassung der Krankenkasse. Kann mich die Krankenkasse zwingen einen Rentenantrag zustellen wenn ich weiter arbeitsunfähig bin? Jahrgang 1955, Alters-Rente für besonders lang-jährig Versicherte oder Alters-Rente für schwer-behinderte Menschen wär abschlagsfrei bei mir möglich.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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1 Antworten

Rentenschmiedam 24.05.2018 | 08:18
Hallo, wenn die Rehamaßnahme durch eine Aufforderung der Krankenkasse eingeleitet/beantragt worden ist, geschieht dies immer auch vor dem Hintergrund, dass dieser Rehaantrag nach § 116 SGB VI als Rentenantrag gilt, wenn a) bereits bei Antragstellung festgestellt wird, dass die Reha nicht mehr durchgeführt wird weil schon eine Erwerbsminderung vorliegt, oder b) nach Abschluß der Reha im Entlassungsbericht ein negatives Leistungsbild gezeichnet wird. Ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse Ihr sog. "Dispositionsrecht" eingeschränkt hat, d.h. Sie können den Antrag auf Reha und damit den Rentenantrag ohne Zustimmung der Krankenkasse nicht mehr zurückziehen. Verweigern Sie die Zustimmung zur Rente, d.h. stellen Sie den formalen Rentenantrag trotz Aufforderung nicht, kann die Krankenkasse darauf bestehen, dass der Rentenanspruch ohne Ihre Mitwirkung nach Aktenlage festgesetzt wird. Ob sich die Krankenkasse u.U. auf einen Deal einlässt und zustimmt, dass anstelle der EM- eine Altersrente bewilligt wird, hängt von Ihrem Verhandlungsgeschick ab. Aber jetzt gehen Sie erstmal zuversichtlich in die bewilligte Rehamaßnahme. Vielleicht steht nach deren Abschluß ja die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente gar nicht mehr im Raum. Ich würde es Ihnen wünschen. Mit besten Grüssen
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