Hallo Ehegatte,
für die Erziehung der 3 Kinder in den jeweils ersten 2 1/2 Jahren gibt es Beitragszeiten, die mit 2,5 Entgeltpunkten bewertet werden. Das entspricht einem Rentenbetrag von derzeit insgesamt 240 Euro allein für diese Beitragszeiten.
Darüber hinaus gibt es für die Erziehung bis zum jeweils 10. Lebensjahr noch Berücksichtigungszeiten. Wie sich diese bei der Rentenberechnung auswirken, kann pauschal nicht gesagt werden, da spielen auch alle anderen Versicherungszeiten eine Rolle. Außerdem kann es für parallel liegende Berücksichtigungszeiten ebenfalls noch zusätzliche Entgeltpunkte geben. Lassen Sie sich also überraschen!