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Experten-Antwort

Regelaltersrente

von Ehegatte13.04.2019 | 15:48
85 Ansichten
5 Antworten

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In der Renteninformation meiner Frau ist eine Rentenhöhe von 189,23 EURO ausgewiesen. In ihrem Rentenverlauf fehlen aber noch vollkommen die 3 Kinder welche alle vor 1992 geboren sind. Wenn die jetzt beim Rentenantrag mit aufgenommen werden um wie viel höher wird dann ca. die Rente werden? Kann mir das jemand berechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ehegatte,

für die Erziehung der 3 Kinder in den jeweils ersten 2 1/2 Jahren gibt es Beitragszeiten, die mit 2,5 Entgeltpunkten bewertet werden. Das entspricht einem Rentenbetrag von derzeit insgesamt 240 Euro allein für diese Beitragszeiten.

Darüber hinaus gibt es für die Erziehung bis zum jeweils 10. Lebensjahr noch Berücksichtigungszeiten. Wie sich diese bei der Rentenberechnung auswirken, kann pauschal nicht gesagt werden, da spielen auch alle anderen Versicherungszeiten eine Rolle. Außerdem kann es für parallel liegende Berücksichtigungszeiten ebenfalls noch zusätzliche Entgeltpunkte geben. Lassen Sie sich also überraschen!

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4 Antworten

Kaiseram 13.04.2019 | 15:55
Warum beantragt Deine Frau nicht einfach die drei Kinder? Dann bekommt sie eine Rentenauskunft auf der die genaue Höhe hervorgeht. Pauschal werden für jedes vor 1992 geborenes Kind 86 € Bruttorente angerechnet.
chiam 13.04.2019 | 18:03
Nicht 2, sondern 2,5 EP.
Ehefrauam 13.04.2019 | 17:25
Sie erhalten pro Kind 2 EGP. Das entspricht nach dem aktuellen RW ca. 65 Euro .
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