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Experten-Antwort

regelaltersrente

von Walter01.02.2023 | 16:15
48 Ansichten
6 Antworten

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Hallöchen, kann mir jemand sagen ob die eingezahlten Beträge der Pflegekasse für meine Pflege meines Vaters, jetzt da ich seit Januar23 Regelaltersrentner bin und ich vorher eine Rente für langkährige hatte die Rente neu berechnet wird? Bis jetzt habe ich noch nichts bekommen oder wie funktioniert das, Einen Minijob habe ich auch seit 2020. Gruß Walter

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Walter,

die Berechnung der Regelaltersrente, unter Berücksichtigung der weiteren Beitragszeiten aufgrund der Pflegetätigkeit und der geringfügigen Beschäftigung, erfolgt automatisch, sobald der Rentenversicherung die entsprechenden Beitragsmeldungen vorliegen.

Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze tritt eine Versicherungsfreiheit ein. Damit weitere Beitragszeiten berücksichtigt werden können, sollte die Zahlung einer Teilrente beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Walter,

die Regelungen hinsichtlich der Teilrente gelten bei allen

Rentenversicherungsträgern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Mondkindam 01.02.2023 | 16:42
Sowohl die Pflegekasse, als auch Ihr Arbeitgeber haben bis Mitte Februar Zeit die Jahresmeldung 2022 zu erstellen. Bevor die nicht in Ihr Versicherungskonto gemeldet sind werden Sie auch bzgl. der Zuschlags-Entgeltpunkte ab Erreichen der Regelaltersrente keinen Bescheid bekommen. Also noch etwas Geduld.
KSCam 01.02.2023 | 18:01
Ja da bekommen Sie für die ab Rentenbeginn eingegangenen Beiträge ab Regelalter Zuschläge. Aber wenn Sie seit 1 Monat im Regelalter sind, wäre es nahezu eine Sensation wenn sowohl die Pflegekasse und der Minijob Arbeitgeber bereits die Jahresmeldungen abgesetzt hätten und dies auch schon von der DRV bearbeitet worden wäre (und die Post schon bei Ihnen). Das kann gut und gerne Ostern werden. PS: sofern die Pflege noch andauert, können Sie eine 99,99% Teilrente beantragen, dann zahlt die Pflegekasse die Beiträge weiter (und Sie erhalten dann für die Beiträge des Jahres 2023 zum 01.07.24 einen weiteren Zuschlag. Seit 99,99% Teilrenten möglich sind gibts da ja wohl kein Überlegen mehr, oder?
Walteram 02.02.2023 | 13:23
Okay danke schön, habe Online meinen Versicherungsverlauf geprüft und es sind die Pflegebeiträge und auch der Minijob für 2022 gemeldet bzw. eingetragen. Frage zu den 99,99% gilt das auch bei der DRV-Bund? Und nach berechnungen meiner Seite aus lohnt sich das für mich nicht so da meine Schwester mitpflegt und ich dadurch weniger Beiträge der Pflegekasse bekomme als wenn ich alleine pflegen würde. Gruß Walter
Walteram 02.02.2023 | 14:36
Danke schöön
Deutsche Rentenversicherung
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