Hallo Walter,
die Berechnung der Regelaltersrente, unter Berücksichtigung der weiteren Beitragszeiten aufgrund der Pflegetätigkeit und der geringfügigen Beschäftigung, erfolgt automatisch, sobald der Rentenversicherung die entsprechenden Beitragsmeldungen vorliegen.
Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze tritt eine Versicherungsfreiheit ein. Damit weitere Beitragszeiten berücksichtigt werden können, sollte die Zahlung einer Teilrente beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung