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Experten-Antwort

Regelaltersrente /Einrechnung 45 Arbeitsjahre

von Silvia13.11.2015 | 13:34
1336 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin am 20.6.56 geboren. Könnte also mit 65+10 Monaten in die Regelaltersrente gehen. Ich werde vom 01.01.17-31.12.18 ALG 1 beziehen. Das Erreichen der 45 Arbeitsjahre fällt genau in diese Zeit (1.4.18) Wenn ich dann ab 01.01.19 in die Abschlagsrente gehen möchte, gelten da die 45 J als erreicht und ich brauche nur 9% Abschläge hinnehmen ? Da ich ja bei 45 erreichten Arbeitsj auch mit 65 J in R gehen könnte ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvia,

wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren nicht erfüllen, weil die Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht mitgezählt werden, können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag gar nicht in Anspruch nehmen. Diese Rente kann auch nicht mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie statt dessen eine andere Rentenart vorzeitig in Anspruch nehmen wollen (z.B. die Altersrente für langjährig Versicherte), dann richtet sich der Abschlag ausschließlich nach dieser Rente:

frühestens ab 63 Jahre mit 10,2 % Abschlag.

Der Abschlag vermindert sich, je später Sie diese Rente in Anspruch nehmen.

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1 Antworten

oder soam 13.11.2015 | 15:05
Minijob suchen - in der Pflichtversicherung dort bleiben - 45 Jahre auf diesem Weg voll machen (trotz paralleler Zeit bei der Arbeitsagentur...!) :-D
Deutsche Rentenversicherung
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