Hallo Silvia,
wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren nicht erfüllen, weil die Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht mitgezählt werden, können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag gar nicht in Anspruch nehmen. Diese Rente kann auch nicht mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie statt dessen eine andere Rentenart vorzeitig in Anspruch nehmen wollen (z.B. die Altersrente für langjährig Versicherte), dann richtet sich der Abschlag ausschließlich nach dieser Rente:
frühestens ab 63 Jahre mit 10,2 % Abschlag.
Der Abschlag vermindert sich, je später Sie diese Rente in Anspruch nehmen.