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Experten-Antwort

Regelaltersrente mit 65

von Bluesy06.01.2011 | 17:40
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6 Antworten

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Wenn ich mit 65 eine ungekürzte Regelaltersrente erhalte, weil ich 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten erreiche: erhalte ich dann einen Zuschlag, wenn ich dennoch bis 66 oder 67 arbeite und weiter Pflichtbeiträge entrichte ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zuschläge erhalten Sie nur, wenn Sie nach der neuen Regelaltersgrenze noch weiter arbeiten.

„Wird eine Altersrente trotz erfüllter Wartezeit nicht mit Erreichen der neuen Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, erhöht sie sich - entsprechend dem geltenden Recht - um 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat, in dem die Altersrente nicht in Anspruch genommen wird.“

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5 Antworten

RFnam 06.01.2011 | 18:23
Ich gehe davon aus, dass Ihre Regelaltersgrenze nach dem 65.Geburtstag liegt. Es gibt keine "ungekürzte Regelaltersrente". Sie meinen die ab 01.01.2012 in Kraft tretende Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Fassung des § 38 SGB VI (in Kraft ab 01.01.2012): Altersrente für besonders langjährig Versicherte Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie 1. das 65. Lebensjahr vollendet und 2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Zur Wartezeiterfüllung: Fassung des § 51 Abs. 3a SGB VI (in Kraft ab 01.01.2012): (3a) Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate angerechnet mit 1. Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, wobei § 55 Abs. 2 nicht für Zeiten anzuwenden ist, in denen Versicherte wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II versicherungspflichtig waren, und 2. Berücksichtigungszeiten. Kalendermonate, die durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelt werden, werden nicht angerechnet. ------------------------------------------------------------- Ab Bezug einer Vollrente wegen Alters besteht keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Es gibt auch keinen späteren Wechsel in eine andere Altersrente. Ab Ereichen der Regelaltersgrenze kann unbegrenzt hinzuverdient werden, bis dahin sind die Hinzuverdienstgrenzen (derzeit 400,00 EUR monatlich) einzuhalten, sofern nicht eine Rentenkürzung in Kauf genommen werden soll -------------------------------------------------------- Wenn Sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten und die Regelaltersrente erst später beantragen, erhalten Sie für jeden Monat, den Sie die Regelaltersrente nicht in Anspruch nehmen, einen Zuschlag von 0,5 %. § 77 SGB VI - Zugangsfaktor (Auszug) ... (2) Der Zugangsfaktor ist für Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren, ... 2. bei Renten wegen Alters, die b) nach Erreichen der Regelaltersgrenze trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen werden, für jeden Kalendermonat um 0,005 höher als 1,0. ...
Fridaam 06.01.2011 | 18:44
Schon komisch, manche Menschen verhalten sich als würden sie ewig leben. Mein Opa sagte damals- ich bekomme nicht so viel Rente, aber schon lange. Das ist wichtig, er wurde 84 J. alt.
W*lfgangam 06.01.2011 | 22:17
> Wenn Sie bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen, ist der Zug abgefahren. ...aber er könnte doch noch auf den Rentenbezug verzichten und wieder voll versicherungspflichtg werden. Mein ja nur ;-) Gruß w.
-_-am 06.01.2011 | 20:47
Wenn Sie bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen, ist der Zug abgefahren. Bezieher einer Vollrente wegen Alters entrichten keinen Arbeitnehmeranteil mehr und können auch nicht in eine andere Altersrente wechseln. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, die Regelaltersrente also erst später beanspruchen, erhalten Sie für jeden Monat, für den Sie die Regelaltersrente noch nicht in Anspruch nehmen, einen Zuschlag von 0,5 %.
W*lfgangam 07.01.2011 | 15:40
...eine "Weiterarbeit" nach der Regelaltersgrenze ist nicht erforderlich für Zuschläge. Es reicht ein Verzicht/die Nichtbeantragung der Regelaltersrente. Macht natürlich rechnerisch keinen Sinn, wenn kein adäquates Einkommen vorliegt - die (versicherungspflichtige) Weiterarbeit über die Regelaltersrente würde natürlich den späteren Rentenanspruch zusätzlich erhöhen. Gruß w.
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