Zuschläge erhalten Sie nur, wenn Sie nach der neuen Regelaltersgrenze noch weiter arbeiten.
„Wird eine Altersrente trotz erfüllter Wartezeit nicht mit Erreichen der neuen Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, erhöht sie sich - entsprechend dem geltenden Recht - um 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat, in dem die Altersrente nicht in Anspruch genommen wird.“