Hallo,
eigentlich hat Sozialröchler bereits alles gesagt:
- Sie müssen den Antrag auf Zahlung der Regelaltersrente stellen (bei geklärtem Konto ist dies 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn ausreichend).
- Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen.
- Als Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind sie versicherungsfrei, dh. von Ihrem Lohn müssen keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr abgeführt werden.
- Ihr Arbeitgeber muss weiterhin den Arbeitgeberanteil entrichten.