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Regelrente in der EU-Staaten

von marten04.10.2007 | 16:29
1717 Ansichten
5 Antworten

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ich habe als Niederländer 15 Jahre in Holland gearbeitet und 34 jahre in Deutschland jetzt bekomme ich ab dem 1. Aug.2007 eine Altersregelrente (65 J.) jetzt bekomme ich Seperat zu meine Altersregelrente in Deutschland nochmals eine Altersregelrente aus Holland überwiesen für diese 15 Jahre welche ich in Holland gearbeitet habe. Frage: Werden sämtliche Arbeitszeiten und Altersregelrenten in der EU nicht miteinander verrechnet??

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 04.10.2007 | 17:43

Die Antwort von Tom ist korrekt.

Weitere Fragen beantwortet sicher Ihr RV Träger, der die Rente bezahlt.

Moderatoren-Antwortam 06.10.2007 | 20:06

in Deutschland gibt es für die dt. Rente eine zwischenstaatliche Berechnung und in den NL für die niederländische Rente vielleicht auch.

Seien Sie doch froh, dass es mehr ist als erwartet.

Schönes Wochenende

3 Antworten

Tomam 04.10.2007 | 17:32
Für die Zeiten werden die Jahre addiert, nur die Rente zahlt jedes Land nach den in diesem Land gültigen Bedingungen für die Beiträge di im jeweiligen Land gezahlt wurden. Macht ja auch Sinn, wieso sollte die deutsche RV Ihre Holländische Rente bezahlen.
Martenam 05.10.2007 | 17:21
Tom und Experte, Vielen Dank für Ihre Antwort aber bedeutet das auch, das eine zwischenstaatliche Berechnung der Altersregelrente nur die Deutsche Rente betrifft?, weil,wenn ich die beide Altersregelrenten zusammenrechne (Holland und Deutschland) bekomme ich fast 90 % meines letzten Gehalts. Ist das möglich??
Nikaam 10.11.2007 | 08:36
Good site! I'll stay reading! Keep improving!
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