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Experten-Antwort

Registrierte Partnerschaft (hetero) in den Niederlanden Frage an den/die Experten

von Gaby01.02.2018 | 10:39
1108 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe aus Deutschland eine große Witwenrente von der Knappschaft Bahn See. In den Niederlanden besteht die Möglichkeit eine eingetragene Lebenspartnerschaft auch für Mann und Frau einzugehen (dies ist in Deutschland nicht möglich). Behalte ich bei dieser Form des Zusammenlebens meinen Anspruch auf die Witwenrente? Ich habe meinen Wohnsitz in die Niederlande verlegt und bin in Deutschland nicht mehr gemeldet. Vielen Dank im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.02.2018 | 11:09

Hallo Gaby,

bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an die für die Niederlande zuständige Dienststelle der Knappschaft-Bahn-See:

Deutsche Rentenversicherung

Knappschaft-Bahn-See

Knappschaftsallee 1

50126 Bergheim

Telefon: 02271 762 0

E-Mail: bergheim@kbs.de

11 Antworten

Heteroam 01.02.2018 | 10:56
Hallo Gaby, 》》》Ich habe meinen Wohnsitz in die Niederlande verlegt und bin in Deutschland nicht mehr gemeldet. Das ist auch gut so. Die Holländer sind ein lustiges Völkchen. Und noch eins- sie oder er sind immer die/der Selbe. Definition: Heterosexualität ist die sexuelle Orientierung, bei der Romantik und sexuelles Begehren ausschließlich für Personen des anderen Geschlechts empfunden werden Mfg
Feliam 01.02.2018 | 12:18
Die eingetragene Lebenspartnerschaft in den Niederlanden hat nur den gleichen Effekt wie eine Heirat und würde zum Wegfall der Witwenrente führen, wenn sie zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts geschlossen würde. In Ihrem Fall können Sie weiter Witwenrente beziehen.
Markusam 01.02.2018 | 13:50
Hallo, hier kann es auch der Experte gerne "offiziell" nachlesen ;-) Fundquelle Rechtliche Anweisung der Rentenversicherungsträger zu § 46 SGB VI -Anspruchsvoraussetzungen für Witwen- oder Witwerrenten http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Ausländische Lebenspartnerschaften Ausgeschlossen von einer Gleichstellung sind nach Auffassung der Rentenversicherungsträger auch die registrierten ausländischen heterosexuellen (Eingetragenen) Lebenspartnerschaften. Die Damen und Herren in der Dienststelle in Bergheim werden vermutlich nicht traurig sein, wenn sie nicht angeschrieben werden. Mit freundlichen Grüßen
Gabyam 01.02.2018 | 13:54
@Experten: Danke für Ihre Antwort. Habe direkt mit der Knappschaft Bahn See in Bergheim telefoniert und soll die Anfrage schriftlich stellen. Das werde ich tun. @Feli Danke auch an Sie für Ihre Antwort. Darf ich fragen, welcher Quelle Sie Ihre Information entnommen haben? Im Umkehrschluss muss ich dann auch noch klären, ob mein Partner Anspruch auf eine Witwerrente von der DRB hätte, falls ich vor ihm versterben sollte (von der DRB werde ich meine Altersrente beziehen). @ Experten: Haben Sie für mich auch einen Ansprechpartner bzgl Niederlande/Deutschland bei der DRB?
???am 01.02.2018 | 13:59
"Im Umkehrschluss muss ich dann auch noch klären, ob mein Partner Anspruch auf eine Witwerrente von der DRB hätte, falls ich vor ihm versterben sollte (von der DRB werde ich meine Altersrente beziehen)." Nein. Diese Partnerschaft wird von der DRV nicht als Ehe gesehen. Deswegen fällt die derzeitige Witwenrente nicht weg. Dafür hat Ihr Partner später auch keinen Hinterbliebenenrentenanspruch aus Ihrer Versicherung.
Gabyam 01.02.2018 | 13:59
@ Markus Vielen Dank !!
Feliam 01.02.2018 | 14:09
Meine Quelle ist die gleiche wie Markus´. Informationen zur niederländischen RV, auch wenn Sie Leistungen aus dem Ausland (Deutschland) beziehen, können Sie unter den gut sortierten Seiten der SVB (Sociale Verzekeringsbank) im Internet in dt. Sprache finden, Stichwort: Bureau voor duitse Zaken. Auf der Internetseite der deutschen Rentenversicherung gibt es auch Informationen zu den Wechselwirkungen DL-NL. Dort gibt es auch ein Merkblatt zum Herunterladen.
Gabyam 02.02.2018 | 22:46
@Feli Leider finde ich die Seite: Wechselwirkungen DL-NL bei der Deutschen Rentenversicherung nicht. Hätten Sie vllt einen Link für mich oder einen Tip, wie ich danach suchen muss? Viele Grüße
W*lfgangam 05.02.2018 | 23:34
...'nette' Übersicht der Sprechtage NL - ist nur kein Deep-Link zur Ausgangsfrage. Versuchen Sie/Feli es daher bitte neu, um der Fragestellerin zu helfen. Gruß w. PS: checken Sie 'Links' eigentlich vorher auf 'Brauchbarkeit'/in Zusammenhang mit der Frage?
BlaBlaam 06.02.2018 | 07:33
[quote=290599PS: checken Sie 'Links' eigentlich vorher auf 'Brauchbarkeit'/in Zusammenhang mit der Frage?
...ja, ich denke das tut sie. Aber checken Sie auch Ihre meistens überflüssigen Kommentare ? Es war so schön, als Sie die ersten Tage nach Neuformatierung des Forums nicht hier waren.
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