Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 EUR monatlich.In der Rentenversicherung unterliegen Sie in einem 450-EUR-Job ab 01.01.2013 der Versicherungspflicht, von der Sie sich jedoch befreien lassen können.