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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Rolf,
gehen Sie mal davon aus, dass "3 bis unter 6 Stunden" gemeint ist - dann die Kategorie "3 bis 6" gibt es eigentlich nicht. Die Voraussetzung für eine teilweise Erwerbsminderungsrente ist ja gerade, dass man nicht mehr mind. 6 Stunden arbeiten kann (also "unter 6"). Wenn Sie aber Zweifel haben, dann sollten Sie vielleicht direkt bei der Klinik nachfragen, die den Bericht erstellt hat.
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