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Reha 3 bis 6 Stunden /3 bis unter 6 Stunden

von Rolf04.09.2009 | 08:05
1171 Ansichten
5 Antworten

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Hallo in meinem reha bericht steht Leichte Tätigkeiten mit diversen Einschränkungen 3 bis 6 stunden !!! ist das ein unterschied wenn da steht 3 bis unter 6 Stunden!! oder ist da das selbe gemeint ? MfG Rolf

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.09.2009 | 08:40

Hallo Rolf,

gehen Sie mal davon aus, dass "3 bis unter 6 Stunden" gemeint ist - dann die Kategorie "3 bis 6" gibt es eigentlich nicht. Die Voraussetzung für eine teilweise Erwerbsminderungsrente ist ja gerade, dass man nicht mehr mind. 6 Stunden arbeiten kann (also "unter 6"). Wenn Sie aber Zweifel haben, dann sollten Sie vielleicht direkt bei der Klinik nachfragen, die den Bericht erstellt hat.

4 Antworten

Jochenam 04.09.2009 | 19:32
Hallo Es ist sehr wichtig zu wissen wann sie geboren sind
Chrisam 05.09.2009 | 11:22
Da die Leistungsminderung lt. Beitrag nicht auf die letzte Tätigkeit beschränkt ist, ist das Geburtsdatum aber unerheblich.
Jochenam 05.09.2009 | 11:27
Hallo nein nein es ist sehr wichtig zu wissen wann geboren weil alle vor 1961 Geborenen haben noch Berufsschutz Die verweisungstätigkeiten Knüpfen immer an die Letzte Tätigkeit an
Chrisam 05.09.2009 | 17:05
Im Ergebnis würde es aber dann auch nur eine halbe Rente geben.
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