Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten Sie für 42 Tage, gerechnet vom Tag des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit an. Sollten Sie im gleichen Jahr wegen derselben Krankheit allerdings schon mal krank gewesen sein, verringert sich die Dauer von 42 Tagen um die Anzahl der Tage der ersten Erkrankung. Übergangsgeld erhalten Sie grundsätzlich ab dem ersten Tag der Reha. Sofern Sie bei Beginn der Reha noch Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, wird das Übergangsgeld erst nach Ende der Entgeltfortzahlung gezahlt. Sie müssen während der Reha nicht krankgeschrieben sein.
Wenn Sie vor der Reha bereits krank waren (und bis zur Reha krank sind), dann wird das Übergangsgeld aus dem letzten Entgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Die Höhe des Übergangsgeldes hängt davon ab, ob Sie z.B. ein Kind haben oder nicht. Mit Kind beträgt das Übergangsgeld ca. 75% des letzten Nettoentgeltes, ohne Kind ca. 68% des letzten Nettoentgeltes. Aus dem Übergangsgeld werden Sie nicht ausgesteuert, Sie erhalten es bis zum letzten Tag der medizinischen Reha.