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Reha

von ROLF26.02.2009 | 15:35
2165 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekamm eine med.reha bewilligt, bin jetzt krankgeschrieben,die 6-wochen (wen es von Mo-So) gerechnet wird müssen schon abgelauffen sein,oder rechnet man das nicht so? bekomm ich ja da bei gesundschreibung vor beginen der reha übergangsgeld? wieviel ist das in %? oder ist es besser krank die reha anzutretten? danke für ihre antworten.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten Sie für 42 Tage, gerechnet vom Tag des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit an. Sollten Sie im gleichen Jahr wegen derselben Krankheit allerdings schon mal krank gewesen sein, verringert sich die Dauer von 42 Tagen um die Anzahl der Tage der ersten Erkrankung. Übergangsgeld erhalten Sie grundsätzlich ab dem ersten Tag der Reha. Sofern Sie bei Beginn der Reha noch Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, wird das Übergangsgeld erst nach Ende der Entgeltfortzahlung gezahlt. Sie müssen während der Reha nicht krankgeschrieben sein.

Wenn Sie vor der Reha bereits krank waren (und bis zur Reha krank sind), dann wird das Übergangsgeld aus dem letzten Entgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Die Höhe des Übergangsgeldes hängt davon ab, ob Sie z.B. ein Kind haben oder nicht. Mit Kind beträgt das Übergangsgeld ca. 75% des letzten Nettoentgeltes, ohne Kind ca. 68% des letzten Nettoentgeltes. Aus dem Übergangsgeld werden Sie nicht ausgesteuert, Sie erhalten es bis zum letzten Tag der medizinischen Reha.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Rolf,

wenn Sie nach der Reha weiterhin arbeitsunfähig sind erhalten Sie Krankengeld. Dieses wird für maximal 78 Wochen (also 1,5 Jahre) gezahlt.

2 Antworten

ROLFam 26.02.2009 | 15:51
Hallo,Expertin danke für ihre antwort,wen ich aber kank bleibe- bekomm ich krankengeld von meine kasse? wieviel tage kann ich krank sein bis man mich aussteuert?
Corlettoam 26.02.2009 | 16:15
Die 78 Wochen sind aber INCLUSIVE der 6 wöchigen Lohntfortzahlung des Arbeitgebers ( weil der Arbeitgeber sich dieses Geld von der Krankenkasse zurück holt ) . Das eigentlich Krankengeld wird also " nur " für 72 Wochen von der Krankenkasse gezahlt.
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