Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenEntgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten Sie für 42 Tage, gerechnet vom Tag des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit an. Sollten Sie im gleichen Jahr wegen derselben Krankheit allerdings schon mal krank gewesen sein, verringert sich die Dauer von 42 Tagen um die Anzahl der Tage der ersten Erkrankung. Übergangsgeld erhalten Sie grundsätzlich ab dem ersten Tag der Reha. Sofern Sie bei Beginn der Reha noch Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, wird das Übergangsgeld erst nach Ende der Entgeltfortzahlung gezahlt. Sie müssen während der Reha nicht krankgeschrieben sein.
Wenn Sie vor der Reha bereits krank waren (und bis zur Reha krank sind), dann wird das Übergangsgeld aus dem letzten Entgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Die Höhe des Übergangsgeldes hängt davon ab, ob Sie z.B. ein Kind haben oder nicht. Mit Kind beträgt das Übergangsgeld ca. 75% des letzten Nettoentgeltes, ohne Kind ca. 68% des letzten Nettoentgeltes. Aus dem Übergangsgeld werden Sie nicht ausgesteuert, Sie erhalten es bis zum letzten Tag der medizinischen Reha.
Hallo Rolf,
wenn Sie nach der Reha weiterhin arbeitsunfähig sind erhalten Sie Krankengeld. Dieses wird für maximal 78 Wochen (also 1,5 Jahre) gezahlt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.