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Reha

von Anna19.01.2010 | 07:37
1028 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich war 2008 2x zur Reha 1x Stimmheilzentrum,1xPsychosomatisch. Beide male AU entlassen. Danach Rentenantrag, zum Gutachter und dann befristete EU- Rente bis Sept.2010. Meine Frage ist nun kann man mich erneut zur Reha schicken obwohl die anderen schon nichts gebracht haben? Möchte nur wissen was auf mich zu kommen kann da ich ja bald einen Folgeantragauf EU- Rente stelle. Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zur Ergänzung von Jackles:

Gesetzliche Grundlage ist § 8 SGB IX (Vorrang von Leistungen zur Teilhabe): Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen wären. Das gilt während des Bezuges einer Rente entsprechend.

Es wird also im Einzelfall geprüft, ob vor einer - weiteren - Verlängerung einer Rente, evtl. Leistungen zur Teilhabe angezeigt sind.

Wie diese Prüfung dann ausfällt, ob also eine Erfolgsaussicht gesehen wird oder - auf Grund des Gesundheitszustandes - eben nicht, bleibt abzuwarten.

Alles Gute!

3 Antworten

Jacklesam 19.01.2010 | 08:00
Natürlich könnte im demnächst anstehenden Rentenverlängerunsgverfahren auch wieder eine Reha " angeordet " werden. Da Sie aber erst in 2008 zur Reha waren und diese offensichtlich ihre EM nicht abwenden oder bessern konnte ( Sie haben ja danach die EM-Rente ) erhalten, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, das Sie jetzt nochmals zur Reha geschickt werden. Eher werden Sie zu einem Gutachter geschickt und dort untersucht. Das ist gerade in Rentenverlängerungsverfahren sehr häufig der Fall. Vielleicht reichen auch schon die ärztlichen Befundberichte ihrer behandelnden Ärzte aus um ihre Rente zu verlängern. Nichts genaues weiss man nicht, da dies immer Einzelfall abhängig ist !
Annaam 19.01.2010 | 08:12
Vielen Dank, Jackles
ANNAam 19.01.2010 | 11:52
AUCH IHNEN VIELEN DANK!
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