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Reha

von Anne26.01.2010 | 15:27
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ende 2009 wurde ich, Jahrgang 1960 von der Krankenkasse ausgesteuert und erhalte jetzt Arbeitslosengeld. Ein Rentenantrag wurde vor der Aussteuerung gestellt. Nach Gutachten soll eine psychosomatische Reha erfolgen. Die Wartezeiten betragen ca. ein halbes Jahr. In diesem Zeitraum werde ich 50. Während der Reha werde ich wahrscheinlich Übergangsgeld erhalten und das Arbeitslosengeld ruht. Meine Fragen: 1. Wie lange dauert erfahrungsgemäß eine solche Reha und die anschließende Entscheidung (nur ungefähr)? Schon klar, daß das keiner genau sagen kann. 2. Habe ich durch die Unterbrechung des Arbeitslosengelds anschließend den Anspruch auf 15 Monate? 3. Wenn man dort entscheidet, daß ich noch 3-6 Stunden arbeiten könnte, erhalte ich dann die Berufsunfähigkeitsrente, Arbeitsmarktrente? Vielen Dank im voraus.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 26.01.2010 | 15:57

Hallo Anne,

eine psychosomatische Reha dauert im Normalfall 5 Wochen. Die tatsächliche Dauer steht aber in Ihrem Bescheid. Die anschließende Entscheidung kann erst getroffen werden wenn der Entlassungsbericht vorliegt. Da kann man wirklich schlecht eine Prognose abgeben, aber ich denke mal mit 2 Monaten müssen Sie rechnen. Die Dauer des Arbeitslosengeldes beginnt meines Erachtens nach dem Übergangsgeldbezug nicht erneut, da ich aber kein Experte in Bezug auf Arbeitslosengeld bin, sollten Sie diesbezüglich bei Ihrer Agentur für Arbeit nachfragen.

Moderatoren-Antwortam 27.01.2010 | 09:43

Hallo Anne,

in Ihrer Ursprungsfrage wollten Sie noch wissen, wie weiter verfahren wird, wenn das Restleistungsvermögen nach Abschluss der Leistung zur Teilhabe auf 3 - unter 6 Stunden festgesetzt wird. Hier liegt teilweise Erwerbsminderung vor. Soweit der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist, und Sie arbeitslos sind, kann Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit gewährt werden. Für die Rentengewährung müssen zusätzlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Neben der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen.

9 Antworten

Henryam 26.01.2010 | 16:10
Das Sie 6 Monate auf den Rehaantriit warten sollen ist unverständlich und absolut unüblich ! Gerade auch dann , wenn ein EM-Antrag läuft und damit zumindest eine Erwerbsminderung im Raume steht . Um eine EM noch abzuwenden sind alle Beteiligten gefordert schnellstens zu handeln und nicht 6 Monate unnötig verstreichen zu lassen... Das kann normal nicht so lange dauern und hier sollten Sie unbedingt selbst sofort aktiv werden und bei der Rentenversicherung bzw. der Rehaklinik selbst ( falls diese schon benannt wurde ) nachhaken und Druck machen. Die Anspruchsdauer des ALG I beginnt natürlich nach der Reha nicht neu , sondern ruht und wird nur für den Zeitraum der Reha unterbrochen. Die Zeit die vor der Reha an ALG I verbraucht wurde, ist definitiv weg und wird von ihrer Anspruchsdauer natürlich abgerechnet. Sie müssen sich auch unbedingt bei der AfA vor der Reha auf jeden Fall abmelden ( Rehabescheid mitnehmen ! ) und direkt am Tage nach der Reha wieder bei der AfA aufschlagen und das ALG I neu bzw. weiter beantragen ! Das läuft nicht automatisch. Wenn Sie Jahrgang 1960 sind - also damit sind Sie ja wohl unter 55 - haben Sie Anpruch auf nur 12 Monate ALG I - nicht auf 15.
Anneam 26.01.2010 | 18:19
An die Expertin: Vielen Dank, so weiss ich schonmal etwas weiter. An Henry: Ich war bereits aktiv und die Wartezeit scheint üblich. Über ALG sollten sie sich informieren, das ändert sich doch von Zeit zu Zeit.
Patiam 26.01.2010 | 19:54
"sechs Monate Wartezeit ist absolut unüblich". Keineswegs unüblich. Ich habe von der Gewährung der Reha bis zum tatsächlichen Antritt 9 Monate gewartet. Und ich habe von noch längeren Wartezeiten gehört.
Anneam 26.01.2010 | 20:03
Können sie mir auch die anderen Fragen beantworten? Wenn ich solange auf eine Reha warten muss, von was soll ich dann bis zum Rentenentscheid leben?
Useram 27.01.2010 | 06:29
6 Monate Wartezeit ist schon sehr lange. Vielleicht fragen sie einfach mal bei der DRV nach, ob man sie nicht in eine klinik mit einer kürzeren wartezeit schicken kann bzw. welche alternativen es geben würde.
Bravoam 27.01.2010 | 08:01
Das ist immer das Problem, wenn man das Krankengeld voll ausschöpft. Ich verstehe hier auch manche Vorredner in anderen Beiträgen nicht, das Krankengeld soweit wie möglich beziehen zu wollen. In nicht wenigen Fällen passiert es dann nämlich so wie in Ihrem Fall, das die Reha zwar bewilligt wird, man aber aus dem Krankengeld ausgesteuert wird (78 Wochen). Sie haben noch das Glück Anspruch auf AloG 1 zu haben. Ich kenne einige Dutzend Fälle, welche in AloG 2 abgerutscht sind, da die Wartezeiten durch die Klinikkapazitäten halt auch nicht unbedingt gerade kurz sind. Sollte AloG 1 auslaufen und Sie haben noch keinen Rentenbescheid, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben als AloG 2 zu beantragen.
Henryam 27.01.2010 | 08:00
6 Monate Wartezeit sind nicht normal. Lassen Sie ich hier doch nicht zu einen Unfug erzählen. Wer so etwas akzeptiert und einfach so hinnimmt ohne massiv dagegen vorzugehen , ist selber Schuld... 6 Monate Wartezeit hat man vielleicht wenn Sie einen Termin bei einem weltbekannten Schönheitschirurgen benötigen , aber doch nicht bei einer xbeliebigen Rehaklinik. Verlangen Sie eine andere Rehaklinik die früher aufnimmt ! Gerade Psychosomatische Rehakliniken gibt es in Deutschland doch eine Menge. Ich war vor 2 Jahren auch in einer psychosomatischen Reha . Habe gerade noch mal nachgeschaut vom zeitlichen Ablauf her : Antrag wurde am 4.3.08 gestellt und am 1.4.08 war mein 1. Rehatag - also knapp 4 Wochen .
Bravoam 27.01.2010 | 10:53
6 Monate Wartezeit sind bei psychosomatischen Kliniken nicht unüblich. In der Regel schaut die Sachbearbeitung aber immer, das die Klinik genommen wird, in der die Wartezeiten kürzer sind. Seit es das Wunsch- und Wahlrecht gibt, sollen den Versicherten ja die gewünschten Kliniken bewilligt werden, soweit dies möglich ist. Das es hier dann auch mal zu Wartezeiten von 6 und mehr Monaten kommen kann ist also nicht ausgeschlossen. In § 51-Fällen (also Antragstellung durch die Krankenkasse gefordert) sind die Wartezeiten kürzer, da diese Fälle bevorzugt behandelt werden müssen.
Nixam 27.01.2010 | 10:03
Liebe User! Als erfahrener Mitarbeiter eines der Träger der DRV weiss ich, dass Wartezeiten bis zur Einberufung in besonderen Fällen/psychosomatischen Kliniken etc. 6 Monate und mehr durchaus normal sind. Nix
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