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Reha

von Kinderreha25.02.2010 | 22:46
1076 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Uns wurde eine Kinderheilbehandlung von 4 Wochen bewilligt. Unser Kind ist 3 Jahre alt. Bezüglich der Begleitperson ist eine Begleitperson für die 4 Wochen vorgesehen. Nun möchte ich 2 Wochen und 2 Wochen meine Frau das Kind begleiten, denn keiner von uns beiden wird 4 Wochen von der Arbeit (auch nicht ohne Lohnfortzahlung) freigestellt. Ein Anruf bei der zust. DRV ergab, dies sei nicht möglich, nur für eine Begleitperson werden die Kosten (Reisekosten und Lohnersatz) übernommen. Ein Kollege sagte dagegen er und seine Frau hätten sich die Zeit beim Kind auch geteilt. Was stimmt nun?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.02.2010 | 09:34

Hallo Kinderreha,

ohne Kenntnis des Einzelfalles können wir nicht beurteilen, wie Ihr Rentenversicherungsträger zu der Entscheidung im Rahmen der Kostenübernahme für eine Begleitperson gekommen ist.

Bitte setzen Sie sich unmittelbar mit der Rehabilitationssachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und lassen den Sachverhalt nochmals prüfen.

2 Antworten

Useram 26.02.2010 | 06:53
Das ist eine Sache des Ermessens, da es dafür keine rechtliche Vorschrift gibt. Schreiben Sie einfach nochmal an die DRV. Denn eigentlich kann es denen ja egal sein ob Person A die ganze Zeit dort als Begleitperson ist, oder erst Person A und dann Person B. Ist ja "ghupft wia gsprunga" ;-)
Nixam 26.02.2010 | 07:39
Es kann höchstens sein, dass Sie auf die Anreisekosten der 1 Person sitzen bleiben. Aber das dürfte Ihnen ja eigentlich egal sein. Weil diese dürfen ja pro Kinderheilverfahren auch nur 1 Mal erstattet werden - resultiert aus der Tatsache, dass immer nur 1 Begleitperson bewilligt wird. Nix
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