Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Jana,
es wird Ihnen dringend empfohlen, sich möglichst bald mit Ihrem Rentenversicherungsträger (Sachbearbeiter) in Verbindung zu setzen. Der Rentenversicherungsträger kann Ihnen sicherlich eine Auskunft darüber geben, in welcher medizinisch geeigneten Reha-Einrichtung eine adäquate Kinderbetreuung und Versorgung möglich ist. Dann müsste eine Umeinweisung dorthin beantragt werden. Evtl. gibt es in Ihrer Nachbarschaft, bei Freunden im Verwandtschaftskreis inzwischen doch eine Möglichkeit die Kinder zu betreuen, damit die örtliche Schule weiter besucht werden kann?
Rufen Sie also Ihren Rentenversicherungsträger an und überlegen mit ihm gemeinsam, welche Lösung gefunden werden kann.
Mit freundlichem Gruß
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