Die zugesandten Unterlagen dienen zur Entscheidung über den Anspruch bzw. auch der Berechnung des Übergangsgeldes für die Dauer der zugesagten Reha-Maßnahme. Nach Bekanntgabe des Aufnahmetermins (Beginn der Maßnahme) sollten Sie die entsprechenden Formulare einreichen. In Abhängigkeit von Ihrem dortigen Status (Lohnfortzahlung / Bezug von Arbeitslosen- oder Krankengeld) wird dann durch den Träger über das Übergangsgeld entschieden und ggf. berechnet. Zu Beginn der Reha-Maßnahme müssen Sie gesundheitlich in der Lage sein diese anzutreten und durchführen zu lassen (Reha-Fähigkeit). Sollte diese nicht vorliegen, können Sie vorerst mit der Klinik eine Verschiebung vereinbaren oder mit dem Rententräger alles weitere besprechen.