Hallo Georg Aufderheide,
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können durch die gesetzliche Rentenversicherung erbracht werden, wenn Sie bei Antragstellung bereits 15 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder
Sie bereits vermindert erwerbsfähig sind oder dieses in absehbarer Zeit zu erwarten ist und Sie die allgemeine
Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben oder diese als erfüllt gilt.
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, ist der Antrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.