Hallo Klara,
Sie werden, auch durch die Rentenversicherung, nicht gezwungen an einer Reha-Maßnahme teilzunehmen.
Da Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, kann der Rentenversicherungsträger jedoch eine Überprüfung Ihrer gesundheitlichen Situation vornehmen und nicht nur eine erneute Begutachtung veranlassen, sondern auch eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation, in Betracht ziehen. Möglicherweise kann danach erst über Ihren weiteren Rentenbezug entschieden werden.
Bitte besprechen Sie Ihre Ängste mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Therapeuten und entscheiden dann, wie Sie weiter vorgehen.